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   OLG Braunschweig, 12.04.2017 - 1 UF 83/13   

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https://dejure.org/2017,10994
OLG Braunschweig, 12.04.2017 - 1 UF 83/13 (https://dejure.org/2017,10994)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.04.2017 - 1 UF 83/13 (https://dejure.org/2017,10994)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. April 2017 - 1 UF 83/13 (https://dejure.org/2017,10994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FamFG § 108 Abs. 2; FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 4; MRK Art. 8 Abs. 1
    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Elternschaft aufgrund einer Leihmutterschaft

  • IWW

    FamFG §§ 108 Abs. 2, 109 Abs. 1 Nr. 4; MRK Art. 8 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 108 Abs. 2, 109 Abs. 1 Nr. 4; MRK Art. 8 Abs. 1
    Kindeswohl gebietet nicht die Anerkennung einer durch kommerzielle Leihmutterschaft erworbenen Elternschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Elternschaft aufgrund einer Leihmutterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Elternschaft aufgrund einer Leihmutterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Die kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze nationalen Rechts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen deutsches Recht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft: Keine Anerkennung bei Umgehung deutschen Rechts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung einer amerikanischen Entscheidung über den Elternstatus bei Leihmutterschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft - kein Elternstatus nach deutschem Recht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen Grundsätze des nationalen Rechts - Rechtliche Elternschaft kann nach deutschem Recht grundsätzlich allein auf Abstammung und Adoption und nicht auf vertragliche Grundlagen gestützt werden

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine rechtliche Elternschaft bei kommerzieller Leihmutterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 12
  • FamRZ 2017, 972
  • NZG 2017, 6
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.04.2017 - 1 UF 83/13
    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2014 (Az. XII ZB 463/13 - juris Rn. 49, 51) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.04.2015 (Az. 1 UF 258/13 - juris Rn. 14) entgegen, bei denen die Unabhängigkeit und Freiwilligkeit der dortigen Leihmutterschaften nicht in Frage stand.

    Soweit in vergleichbaren Fällen bei der Austragung eines Kindes durch eine Leihmutter die rechtliche Elternschaft eines Elternteils von deutschen Gerichten anerkannt wurde, lag dem jeweils zugrunde, dass die genetische Abstammung des dortigen Antragstellers feststand (so BGH, Beschluss vom 10.12.2014, Az. XII ZB 463/13 - juris Rn 30, 31, 34, 53; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 1 UF 258/13 - juris Rn. 14).

    Abweichend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Beschluss vom 10.12.2014 zu Az. XII ZB 463/13 (vgl. juris Rn. 57) geht der Senat nicht davon aus, dass das Kindeswohl grundsätzlich die rechtliche Zuordnung einer Elternschaft gebietet.

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2015 - 1 UF 258/13

    Anerkennung der Zuweisung der Elternschaft eines biologischen Vaters und seines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.04.2017 - 1 UF 83/13
    Allein die Möglichkeit, anderweitig nach innerstaatlichem Recht etwa im Wege einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung nach § 1600 d BGB i.V.m. der Annahme als Kind nach § 1741 BGB die Stellung als rechtliche Eltern zu erlangen, lässt das berechtigte Interesse an der Anerkennung einer bereits ergangenen ausländischen Entscheidung nicht entfallen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 1 UF 258/13 - juris Rn. 6).

    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2014 (Az. XII ZB 463/13 - juris Rn. 49, 51) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.04.2015 (Az. 1 UF 258/13 - juris Rn. 14) entgegen, bei denen die Unabhängigkeit und Freiwilligkeit der dortigen Leihmutterschaften nicht in Frage stand.

    Soweit in vergleichbaren Fällen bei der Austragung eines Kindes durch eine Leihmutter die rechtliche Elternschaft eines Elternteils von deutschen Gerichten anerkannt wurde, lag dem jeweils zugrunde, dass die genetische Abstammung des dortigen Antragstellers feststand (so BGH, Beschluss vom 10.12.2014, Az. XII ZB 463/13 - juris Rn 30, 31, 34, 53; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 1 UF 258/13 - juris Rn. 14).

  • EGMR, 24.01.2017 - 25358/12

    Leihmutterschaft darf verboten bleiben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.04.2017 - 1 UF 83/13
    Wenn Antragsteller von vornherein die Grundlagen der nationalen Gesetzgebung missachten, besteht auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Anlass für die nationalen Gerichte, dieses Handeln nachträglich zu legitimieren (vgl. die auf den dortigen Fall bezogenen Ausführungen zur Gesetzgebung in Italien: EuGHMR vom 24.01.20177, No. 25358/12 - www.egmr.org., Ziffer 189., 201. ,215).

    Nach der Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24.01.2017 zu No. 25358/12 Paradiso/Campanelli v. Italien (veröffentlicht unter www.egmr.org in englischer und französischer Sprache) stellt Art. 8 EMRK zwar das Recht auf Respekt für das Zusammenleben als Familie unter besonderen Schutz, setzt die Existenz der Familie jedoch bereits voraus.

    Deutschland hat - wie Italien in dem vom EuGHMR zu No. 25358/12 entschiedenen Sachverhalt - bei der Gesetzgebung zu den Grenzen der Möglichkeiten der medizinischen Reproduktion den Schutz der betroffenen Frauen und der gezeugten Kinder vor damit einhergehenden Gefahren kommerziellen Handels über die Wünsche von Auftraggebern nach Elternschaft gestellt.

  • BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17

    Familiensache: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung zur

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2017, 972 veröffentlicht ist, ist die Anerkennung der Entscheidung des District Court nach § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG ausgeschlossen, weil sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit wesentlichen Grundsätzen des nationalen Rechts offensichtlich unvereinbar sei.
  • OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16

    Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von

    Eine solche Eintragung verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014, XII ZB 463/13, entgegen OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. April 2017, 1 UF 83/13).

    Demgegenüber kann nicht eingewandt werden, das Kindeswohl gebiete nicht die rechtliche Anerkennung des durch die ausländische Entscheidung herbeigeführten und tatsächlich gelebten Eltern-Kind-Verhältnisses (so aber OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. April 2017, 1 UF 83/13, juris).

    Dabei kommt es nicht darauf an, inwiefern die fehlende Anerkennung zur "psychischen Instabilität" (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. April 2017, 1 UF 83/13, juris) eines Kindes beitragen könnte.

  • AG Sinsheim, 15.05.2023 - 20 F 278/22

    Familiensache: Anerkennung einer kalifornischen Entscheidung zur Leihmutterschaft

    a) Das wurde in der Vergangenheit anders gesehen (zuletzt wohl OLG Braunschweig B. v. 13.04.2017 - 1 UF 83/13 mwN).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2018 - 17 UF 84/18

    Anerkennung ausländische Gerichtsentscheidung zum Abstammungsrecht; Anerkennung

    Die Möglichkeit, anderweitig nach innerstaatlichem Recht die Stellung als rechtliche Eltern zu erlangen, lässt das berechtigte Interesse an der Anerkennung einer bereits ergangenen ausländischen Entscheidung nicht entfallen (OLG Braunschweig FamRZ 2017, 972 ff. Rn. 20).

    Er hat die Frage, abweichend von der Vorinstanz (OLG Braunschweig, FamRZ 2017, 972), verneint und ausgeführt (BGH a.a.O. Rn. 15 f.):.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2017 - 5 S 9.17

    Keine Klärung schwieriger Fragen im passrechtlichen Eilverfahren

    Denn die damit aufgeworfene Frage, ob in Fällen der Leihmutterschaft die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung im Sinne des § 108 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), in der die Wunscheltern als Eltern im rechtlichen Sinne angesehen werden, gemäß § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG wegen Verstoßes gegen den ordre public nicht anzuerkennen sind, ist umstritten und in der Rechtsprechung bisher gerade nicht eindeutig geklärt (dafür: OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. April 2017 - 1 UF 83/13 -, FamRZ 2017, 972 ff. = juris Rn. 21 ff.; dagegen, allerdings jeweils mit Einschränkungen in Bezug auf nicht offengelegte Umstände der Leihmutterschaft: BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, BGHZ 203, 350 ff. = juris Rn. 33 mwN., Rn. 51 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2015 - II-1 UF 258/13 -, NJW 2015, 3382 f. = juris Rn. 9 ff.; OVG Münster, Urteil vom 14. Juli 2016 - 19 A 2/14 -, FamRZ 2016, 2130 ff. = juris Rn. 53 ff., Rn. 69 ff.).
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