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   VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07   

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VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07 (https://dejure.org/2007,13105)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07 (https://dejure.org/2007,13105)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158/07 (https://dejure.org/2007,13105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, § 41a S 1 BLV
    Bildung von Vergleichsgruppen bei Beamtenbeurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung von Vergleichsgruppen auf Funktionsebene zur Einhaltung von Richtwerten bei der Notenvergabe und Heranziehung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes für alle Beamten dieser Funktionsebene ; Möglichkeit der Angehörigkeit von statusrechtlich gleich eingestuften ...

  • Judicialis

    BLV § 41a S. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    Auch in jüngster Zeit ist dieser Maßstab vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 10.05.2006 - 2 B 2/06 - und vom 06.06.2006 - 2 B 5/06 - ausdrücklich bestätigt worden, indem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die dienstliche Beurteilung sich in erster Linie an den Anforderungen des Statusamtes orientiert, das dem zu beurteilenden Beamten übertragen ist.

    Diese strengere Beurteilung des Klägers bei gleichbleibendem Statusamt nur aufgrund der Einstufung in eine andere Vergleichsgruppe lässt sich jedoch auch unter der Geltung von § 41a BLV nicht rechtfertigen, da die in erster Linie heranzuziehenden Anforderungen des Statusamtes (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 10.05.2006, 2 B 2/06 und Beschluss vom 06.06.2006, 2 B 5/06) gänzlich unberücksichtigt bleiben.

  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    Auch in jüngster Zeit ist dieser Maßstab vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 10.05.2006 - 2 B 2/06 - und vom 06.06.2006 - 2 B 5/06 - ausdrücklich bestätigt worden, indem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die dienstliche Beurteilung sich in erster Linie an den Anforderungen des Statusamtes orientiert, das dem zu beurteilenden Beamten übertragen ist.

    Diese strengere Beurteilung des Klägers bei gleichbleibendem Statusamt nur aufgrund der Einstufung in eine andere Vergleichsgruppe lässt sich jedoch auch unter der Geltung von § 41a BLV nicht rechtfertigen, da die in erster Linie heranzuziehenden Anforderungen des Statusamtes (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 10.05.2006, 2 B 2/06 und Beschluss vom 06.06.2006, 2 B 5/06) gänzlich unberücksichtigt bleiben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - 1 A 3031/01

    Klage auf Verbesserung der Regelbeurteilung eines Sachbearbeiters bei einem

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    Mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11.02.2004 - 1 A 3031/01 - zurückgewiesen, in dem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen das Prinzip der Bildung von Funktionsebenen gleichrangig neben der Zusammenfassung von Beamten in einer Vergleichsgruppe anhand des statusrechtlichen Amtes anerkannt hat.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    Allerdings lässt sich einer weiteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2005 (- 2 C 34/04 -, BVerwGE 124, 356 ff.) ergänzend entnehmen, dass dem Gebot, die dienstliche Beurteilung müsse einen Vergleich der Beamten untereinander anhand vorgegebener Sach- und Differenzierungsmerkmale ermöglichen, auch bei der Herleitung der Leistungsanforderungen vom Dienstposten statt vom Statusamt genügt werde.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    Als Ausfluss von Art. 33 Abs. 2 GG ist bereits seit Jahrzehnten in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Beurteilung dienstlicher Leistungen auf einem bestimmten Dienstposten an einen aus den Anforderungen des statusrechtlichen Amtes gewonnenen Beurteilungsmaßstab anknüpft (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 13/79 - ZBR 1981, 197 ff.).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 13.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    Vielmehr ist die Bildung von Richtwerten bei der Notenvergabe erstrangig als Maßstab für die Aussagekraft einer dienstlichen Beurteilung und als Konkretisierung der vom Dienstherrn gewollten Beurteilungsbreite gedacht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, 2 B 13/79).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    So ist in der Rechtsprechung seit Jahren anerkannt, dass ein Beamter trotz gleichbleibend guter Leistungen eine schlechtere Beurteilung bekommen kann, wenn er befördert worden ist und deshalb nunmehr an den Maßstäben des höherwertigen Statusamtes gemessen wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1999, 6 B 10/98, ZBR 2000, 341 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 26. November 1979, 6 B 6/79, ZBR 1980, 323; BVerwG, Urteil vom 2. April 1981, 2 C 13/80, ZBR 1981, 315; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2004- 4 S 1165/03 - sowie Beschluss des Senats vom 07.11.2005, 1 UE 3059/04 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 6 B 10.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Revision und irrevisibles Landesrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    So ist in der Rechtsprechung seit Jahren anerkannt, dass ein Beamter trotz gleichbleibend guter Leistungen eine schlechtere Beurteilung bekommen kann, wenn er befördert worden ist und deshalb nunmehr an den Maßstäben des höherwertigen Statusamtes gemessen wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1999, 6 B 10/98, ZBR 2000, 341 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 26. November 1979, 6 B 6/79, ZBR 1980, 323; BVerwG, Urteil vom 2. April 1981, 2 C 13/80, ZBR 1981, 315; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2004- 4 S 1165/03 - sowie Beschluss des Senats vom 07.11.2005, 1 UE 3059/04 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 6 B 6.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung des § 2 Abs. 2

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    So ist in der Rechtsprechung seit Jahren anerkannt, dass ein Beamter trotz gleichbleibend guter Leistungen eine schlechtere Beurteilung bekommen kann, wenn er befördert worden ist und deshalb nunmehr an den Maßstäben des höherwertigen Statusamtes gemessen wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1999, 6 B 10/98, ZBR 2000, 341 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 26. November 1979, 6 B 6/79, ZBR 1980, 323; BVerwG, Urteil vom 2. April 1981, 2 C 13/80, ZBR 1981, 315; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2004- 4 S 1165/03 - sowie Beschluss des Senats vom 07.11.2005, 1 UE 3059/04 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07
    So ist in der Rechtsprechung seit Jahren anerkannt, dass ein Beamter trotz gleichbleibend guter Leistungen eine schlechtere Beurteilung bekommen kann, wenn er befördert worden ist und deshalb nunmehr an den Maßstäben des höherwertigen Statusamtes gemessen wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1999, 6 B 10/98, ZBR 2000, 341 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 26. November 1979, 6 B 6/79, ZBR 1980, 323; BVerwG, Urteil vom 2. April 1981, 2 C 13/80, ZBR 1981, 315; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2004- 4 S 1165/03 - sowie Beschluss des Senats vom 07.11.2005, 1 UE 3059/04 m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 23.04.2007 - 8 E 544/05

    Zur Einhaltung eines amtsweit einheitlichen Beurteilungsmaßstabes bei der

  • BVerwG, 26.11.1979 - 6 P 6.79

    Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit an einen Beamten durch Zuweisung

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 1 L 1742/20

    Mängel eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

    Dies ist auch vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte konsequent, denn nach dem Grundsatz der Statusamtsbezogenheit muss eine dienstliche Beurteilung die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes zum Anknüpfungspunkt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2.06 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.Oktober 2008 - 2 A 10593/08.OVG -, juris).
  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20

    Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Da sich ein Beamter nach einer Beförderung mit höher besoldeten Beamten messen muss, ist eine Leistungsverschlechterung nach einer Beförderung stets nachvollziehbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2019 - OVG 4 S 27.19 - OVG Bremen, Urteil vom 26. März 2018 - 2 B 199/17 - Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158/07 -, alle zit. nach juris).
  • VG Kassel, 19.12.2022 - 1 K 387/22

    Dienstliche Beurteilung: Begründung der Gesamtnote; Begründungspflicht bei

    Nach der einhelligen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2021 - 2 A 3/20 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2019 - OVG 4 S 27.19 - OVG Bremen, Urteil vom 26. März 2018 - 2 B 199/17 - Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158/07 -, alle zit. nach juris) ist es nicht nur zulässig, sondern im Regelfall sogar geboten, nach einer Beförderung einen Beamten schlechter zu beurteilen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - 1 A 1684/10

    Dienstliche Beurteilung; Maßstab; Statusamt; Funktionsebene; Vergleichsgruppe;

    Dass sich durch den von der Beklagten im Rahmen der Ausführungen zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache angeführten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158/07 - aus Gründen der Rechtseinheit ein insoweit entscheidungserheblicher Klärungsbedarf ergäbe, wird ebenfalls nicht deutlich.
  • VG Frankfurt/Oder, 08.03.2012 - 2 K 213/10

    Abänderung der Beurteilung

    Bei der Vergleichsgruppenbildung nach Funktionsebenen sind es die Leistungsanforderungen, die die ein und derselben Funktionsebene angehörenden Dienstposten übereinstimmend stellen (vgl. - zu den Regelungen in der BLV - BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 - insoweit restriktiver weil nur eine Vergleichsgruppenbildung nach dem Statusamt für ausreichend erachtend: Hessischer VGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 A 1414/05 - Urteil vom 20. November 2002 - 6 A 5645/00 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Wiesbaden, 28.09.2011 - 3 K 120/09

    Dienstlicher Beurteilung eines Richters

    Auch in jüngerer Zeit ist dieser Maßstab vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 10.05.2006 - 2 B 2/06 - und vom 06.06.2006 - 2 B 5/06 - ausdrücklich bestätigt worden, indem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die dienstliche Beurteilung sich in erster Linie an den Anforderungen des Statusamtes orientiert, das dem zu beurteilenden Beamten übertragen ist (Hess. VGH, B. v. 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07 -, ESVGH 58, 91).
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