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   VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99   

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https://dejure.org/2002,65692
VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99 (https://dejure.org/2002,65692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99 (https://dejure.org/2002,65692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 1 UZ 2881/99 (https://dejure.org/2002,65692)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99
    Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 UE 571/02 fortgesetzt.
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72
    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99
    Die Verfahrensweise des Beklagten, die Einwendungen der Klägerin vom 21. Januar 1997 als Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung zu behandeln und im Vorverfahren (§§ 69, 70 Abs. 1 VwGO, § 126 Abs. 3 BRRG) zu bescheiden, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. November 1975 - II C 16.72 - BVerwGE 49, 351 = ZBR 1976, 117 sowie vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 = ZBR 1981, 195).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Besetzung von Beförderungsdienstposten für

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99
    Leistungs- und Beurteilungsbewertungen im Punktsystem werden in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats regelmäßig gebilligt, wenn die auf ihnen beruhenden Gesamturteile erkennen lassen, dass der Dienstherr nicht lediglich das arithmetische Mittel der Einzelnoten gebildet, sondern die unterschiedliche Bedeutung der einzelnen Beurteilungsmerkmale berücksichtigt und gewichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 = ZBR 1995, 145; Beschlüsse des Senats vom 28. November 1995 - 1 TG 1633/95 -, vom 25. Juni 1996 - 1 TG 731 und 732/96 -, vom 29. Oktober 1996 - 1 TG 2729/96 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 29.10.1996 - 1 TG 2729/96

    Grundsätze des Bewerbungsverfahrensanspruchs gelten nicht für die Bestellung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99
    Leistungs- und Beurteilungsbewertungen im Punktsystem werden in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats regelmäßig gebilligt, wenn die auf ihnen beruhenden Gesamturteile erkennen lassen, dass der Dienstherr nicht lediglich das arithmetische Mittel der Einzelnoten gebildet, sondern die unterschiedliche Bedeutung der einzelnen Beurteilungsmerkmale berücksichtigt und gewichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 = ZBR 1995, 145; Beschlüsse des Senats vom 28. November 1995 - 1 TG 1633/95 -, vom 25. Juni 1996 - 1 TG 731 und 732/96 -, vom 29. Oktober 1996 - 1 TG 2729/96 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 15.08.1995 - 1 TG 2416/95

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99
    Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 HGlG nimmt die Frauenbeauftragte jedoch ihre Aufgaben und Befugnisse als dienstliche Tätigkeit wahr; sie behält somit für die Dauer ihrer Bestellung und auch nach Ablauf der Amtszeit ihr statusrechtliches Amt (vgl. dazu bereits Beschluss des Senats vom 15. August 1995 - 1 TG 2416/95 - HessVGRspr. 1996, 35 = ZBR 1996, 278), von dessen Aufgaben sie in angemessenem Umfang zu entlasten ist (§ 20 Abs. 1 Satz 3 HGlG).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99
    Die Verfahrensweise des Beklagten, die Einwendungen der Klägerin vom 21. Januar 1997 als Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung zu behandeln und im Vorverfahren (§§ 69, 70 Abs. 1 VwGO, § 126 Abs. 3 BRRG) zu bescheiden, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. November 1975 - II C 16.72 - BVerwGE 49, 351 = ZBR 1976, 117 sowie vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 = ZBR 1981, 195).
  • VGH Hessen, 03.06.2003 - 1 UE 571/02

    Dienstliche Beurteilung - Benachteiligungsverbot - Erwähnung der Tätigkeit als

    Zur Begründung seiner mit Beschluss des Senats vom 20. Februar 2002 - 1 UZ 2881/99 - zugelassenen Berufung trägt der Beklagte vor, auf die begehrte Entfernung des Hinweises bestehe kein Anspruch, insbesondere nicht auf Grund des Benachteiligungsverbotes in § 20 Abs. 3 Satz 1 HGlG.
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