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   FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17   

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FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17 (https://dejure.org/2018,2696)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2018 - 1 V 1175/17 (https://dejure.org/2018,2696)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 1 V 1175/17 (https://dejure.org/2018,2696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 5 SchwarzArbG, § 15 MiLoG, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 22 SchwarzArbG
    Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) - Selbstbindung der Verwaltung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Prüfungsverfügung vom 23.09.2016 /(Durchführung des Mindestlohngesetzes)

  • IWW

    § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SchwarzArbG, § 15 MiLoG, § 69 Abs. 2 S. 2 FGO, § 69 Abs. 3 S. 1 FGO, § 22 SchwarzArbG
    SchwarzArbG, MiLoG, FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prüfungsverfügung; Anwendbarkeit von § 20 MiLoG auf im EU-Ausland ansässige Unternehmen der Transport- und Logistikbranche ohne Niederlassung in der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der Berechtigung zur Durchführung von Prüfungen nach dem Mindestlohngesetz bei einem im EU-Ausland ansässigen Unternehmen der Transport- und Logistikbranche ohne Niederlassung in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    (Transit)Fahrten durch Deutschland: Mindestlohnpflicht auch für ausländische Arbeitgeber?

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 184
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1174/17
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17
    Die Vollziehung der Prüfungsverfügung vom 23. September 2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 1 K 1174/17 ausgesetzt.

    Die Antragstellerin hat am 14. Juli 2017 Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist (1 K 1174/17).

    Die Antragstellerin beantragt, die Vollziehung der Prüfungsverfügung des Antragsgegners vom 23. September 2016 bis zum Ablauf eines Monats nach Ergehen einer Entscheidung in dem Verfahren 1 K 1174/17 auszusetzen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens nimmt der Senat auf den Inhalt der Akten zu diesem und dem Verfahren 1 K 1174/17 sowie die Verwaltungsakte des Antragsgegners (ein Heft) Bezug.

  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Beschluss vom 25. Juni 2015 (1 BvR 555/15, NJW 2015, 2242) ausgeführt:.
  • EuGH, 18.09.2014 - C-549/13

    Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17
    Es ist bislang auch ungeklärt, ob die Beschäftigung im Inland wie im Sozialversicherungsrecht zu verstehen ist (vgl. Bissels/Falter/Evers, ArbRAktuell 2015, S. 4 ), ob ausnahmslos jede, auch nur kurzfristige Tätigkeit auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Inlandsbeschäftigung darstellt oder ob etwa eine bestimmte Dauer (vgl. Sittard, NZA 2015, S. 78 ) oder ein Bezug zu den deutschen Sozialversicherungssystemen (vgl. BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 -, juris, Rn. 20 f.) und zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland (vgl. EuGH, Urteil vom 18. September 2014, Bundesdruckerei, C-549/13, juris, Rn. 34 f.) vorauszusetzen ist.
  • EuGH, 15.03.2001 - C-165/98

    Mazzoleni und ISA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17
    Dabei stellt sich auch die Frage, ob eine Mindestlohnpflicht bei kurzzeitigen Einsätzen in Deutschland erforderlich ist, um die mit dem Mindestlohngesetz verfolgten Ziele zu erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2001, Mazzoleni und ISA, C-165/98, Slg. 2001, I-2189, Rn. 34, 41).".
  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17
    Es ist bislang auch ungeklärt, ob die Beschäftigung im Inland wie im Sozialversicherungsrecht zu verstehen ist (vgl. Bissels/Falter/Evers, ArbRAktuell 2015, S. 4 ), ob ausnahmslos jede, auch nur kurzfristige Tätigkeit auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Inlandsbeschäftigung darstellt oder ob etwa eine bestimmte Dauer (vgl. Sittard, NZA 2015, S. 78 ) oder ein Bezug zu den deutschen Sozialversicherungssystemen (vgl. BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 -, juris, Rn. 20 f.) und zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland (vgl. EuGH, Urteil vom 18. September 2014, Bundesdruckerei, C-549/13, juris, Rn. 34 f.) vorauszusetzen ist.
  • BFH, 23.10.2012 - VII R 41/10

    Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17
    Die im Ermessen der Behörde stehende Prüfungsbefugnis, an die das Gesetz keine besonderen formellen Anforderungen stellt (vgl. BFH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - VII R 41/10 -, BFH/NV 2013, 282 zu § 2 SchwarzArbG), setzt tatbestandlich lediglich voraus, dass der zu prüfende Sachverhalt dem Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes unterfallen kann.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (so schon: BFH, Beschluss vom 10. Februar 1967 - III B 9/66 -, BStBl III 1967, 182).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1174/17

    Gilt das MiLoG für ausländische Spediteure?

    Nachdem der Senat die Vollziehung der Prüfungsverfügung mit Beschluss vom 7. Februar 2018 (1 V 1175/17) ausgesetzt hatte, ersetzte der Beklagte diese Verfügung durch die Prüfungsverfügung vom 26. März 2018.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des weiteren Vorbringens der Beteiligten nimmt der Senat auf den Inhalt der Gerichtsakten zu diesem und dem Verfahren 1 V 1175/17 sowie der Verwaltungsakte des Beklagten (ein Heft) Bezug, die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Der Senat hat dazu im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss vom 7. Februar 2018 - 1 V 1175/17 -, DStR 2018, 927) ausgeführt:.

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 544/16

    Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische

    Die Klägerin verweist schließlich zur Begründung ihrer Rechtsauffassung auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. April 2008 (C-346/06, Rüffert , Slg 2008, I-1989-2044) und vom 18. September 2014 (C-549/13, Bundesdruckerei, ECLI:EU:C:2014:2235) sowie auf den Beschluss des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 2018 (1 V 1175/17,NZA-RR 2018, 184) und das Urteil des Amtsgerichts (AG) Weißenburg vom 11. August 2017 (1 C 435/16).
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 3 V 1103/19

    Aussetzung der Vollziehung: Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische

    Sie setzt lediglich voraus, dass der zu prüfende Sachverhalt dem Anwendungsbereich des MiLoG unterfallen kann, d.h. steht von Anfang an fest, dass das MiLoG keine Anwendung findet, kommt eine Prüfung nach Maßgabe dieses Gesetzes schon nicht in Betracht (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2018 1 V 1175/17, DStR 2018, 927).

    Damit hat etwa das FG Berlin-Brandenburg nicht mehr an seiner noch im ADV-Beschluss vom 7. Februar 2018 (1 V 1175/17) dargelegten vorläufigen Rechtsauffassung festgehalten.

    Soweit das Hessische FG in dem AdV-Beschluss vom 7. November 2018 (7 V 476/18) die Vollziehung im Hinblick auf unterschiedliche Auffassungen der Finanzgerichte zu der streitigen Rechtsfrage ausgesetzt hatte, geschah dieses maßgeblich auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch existenten Auffassung des FG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 7. Februar 2018 (1 V 1175/17), die in der Hauptsacheentscheidung nicht mehr aufrechterhalten wurde.

  • BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung

    Auf den Aussetzungsbeschluss des Finanzgerichts (FG) vom 07.02.2018 - 1 V 1175/17 (Deutsches Steuerrecht 2018, 927) hin erließ das HZA eine geänderte Prüfungsverfügung, mit der es die Prüfungsverfügung vom 23.09.2016 ersetzte.
  • FG Hessen, 07.11.2018 - 7 V 476/18

    Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz

    zum einen auf den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 2018 (Az. 1 V 1175/17), aus dem hervorgehe, dass hinsichtlich aller Transportarten ungeklärt sei, ob § 20 MiLoG überhaupt auf ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen ohne Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland anwendbar sei.

    bb) Das FG Berlin-Brandenburg kam zu einer gegenteiligen Entscheidung und setzte die Prüfungsanordnung aus (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2018, 1 V 1175/17, DStR 2018, 927).

    zu entscheiden (so auch FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2018, 1 V 1175/17, DStR 2018, 927).

  • FG Sachsen, 23.08.2018 - 4 V 1019/18

    Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsverfügung der Zollverwaltung (hier:

    Hierzu werde auf die Ausführungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 07.02.2018, Aktenzeichen 1 V 1175/17 hingewiesen.

    In dem durch die Antragstellerin angeführten Beschluss des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg vom 07.02.2018 (1 V 1175/17) sei die Prüfungsanordnung hinsichtlich Transitfahrten beurteilt worden, die Entscheidung des Amtsgerichtes Weißenburg vom 11.08.2017 1 C 435/16 habe sich auf einen einmaligen Kabotage-Transport bezogen.

    Solche Transitfahrten lagen aber der Entscheidung des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg vom 07.02.2018, Az. 1 V 1175/17, auf die die Antragstellerin sich beruft, zugrunde (dazu Rn. 4 und 22 ff. der dortigen Entscheidung).

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 2644/16

    (Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.07.2018 11 K 544/16 -

    Die Klägerin verweist schließlich zur Begründung ihrer Rechtsauffassung auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. April 2008 (C-346/06, Rüffert , Slg 2008, I-1989-2044) und vom 18. September 2014 (C-549/13, Bundesdruckerei, ECLI:EU:C:2014:2235) sowie auf den Beschluss des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 2018 (1 V 1175/17, NZA-RR 2018, 184) und das Urteil des Amtsgerichts (AG) Weißenburg vom 11. August 2017 (1 C 435/16).
  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19

    Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des

    Dementsprechend dürften im Rahmen von reinen Transitverkehren angeordnete Prüfungsverfügung gegen diese ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift verstoßen und damit jedenfalls ermessenswidrig sein (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.2.2018 - 1 V 1175/17, DStR 2018, 927).
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