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   FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10   

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FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10 (https://dejure.org/2011,5479)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.01.2011 - 1 V 1217/10 (https://dejure.org/2011,5479)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 1 V 1217/10 (https://dejure.org/2011,5479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 KStG 2002, Art 48 EG, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 8b Abs 2 KStG 2002
    Ernstliche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 12 Abs. 1 KStG wegen Sofortbesteuerung - Keine Anordnung einer Sicherheitsleistung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung wegen erschwerter Beitreibung im EU-Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer sofortigen Wegzugsbesteuerung im Wegzugszeitpunkt mit dem Europarecht; Ertragsteuerliche Folgen einer grenzüberschreitenden Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung ins europäische Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wegzugsbesteuerung bei Sitz- und Geschäftsleitungsverlegung einer SE in einen anderen EU-Mitgliedstaat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Wegzugsbesteuerung bei Sitz- und Geschäftsleitungsverlegung einer SE in einen anderen EU-Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1096
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Für natürliche Personen sei durch die EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) geklärt, dass eine Sofortbesteuerung stiller Reserven anlässlich des Wegzugs eine nicht rechtfertigungsfähige, weil unverhältnismäßige Beschränkung der Grundfreiheiten darstelle.

    Die Auslegung der Niederlassungsfreiheit durch den EuGH in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) habe nach Auffassung der EU-Kommission direkte Auswirkungen auf eine auf Unternehmen erhobene Wegzugssteuer der Mitgliedstaaten.

    Nach den o.g. EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) sei der Rechtfertigungsgrund der Kohärenz nicht einschlägig.

    Die Verpflichtung zur Stellung von Sicherheiten habe der EuGH in der Rechtssache N (C-470/04) vor dem Hintergrund der sich bei gebietsfremden Steuerpflichtigen möglicherweise ergebenden Erhebungsschwierigkeiten bewusst als unverhältnismäßig abgelehnt.

    Die EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) könnten insoweit auf den Streitfall nicht übertragen werden, weil sie den Wegzug natürlicher Personen betroffen hätten, nicht aber den von Kapitalgesellschaften.

    Der EuGH habe in der Rechtssache N (C-470/04) auf Art. 13 Abs. 5 OECD-MA hingewiesen, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen in dem Staat der Steuer unterlägen, in dem der Veräußerer ansässig sei.

    In der in diesem Zusammenhang, soweit ersichtlich, aktuellsten Entscheidung X Holding BV vom 25.02.2010 hat es der EuGH genügen lassen, dass auch nur die Voraussetzungen eines einzelnen Rechtfertigungsgrundes erfüllt sind (Randnr. 28-33; so auch schon in der Entscheidung in der Rs. N vom 07. September 2006, C-470/04, Slg. 2006, I-07409, Randnr. 42).

    Zu Recht weist die Antragstellerin an dieser Stelle auf die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) hin, nach denen es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, ein Steuersystem einzuführen, nach dem der latente Wertzuwachs von Gesellschaftsanteilen besteuert wird, wenn ein Steuerpflichtiger aus diesem Mitgliedstaat wegzieht und das die Stundung dieser Steuer von der Leistung von Sicherheiten abhängig macht.

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Für natürliche Personen sei durch die EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) geklärt, dass eine Sofortbesteuerung stiller Reserven anlässlich des Wegzugs eine nicht rechtfertigungsfähige, weil unverhältnismäßige Beschränkung der Grundfreiheiten darstelle.

    Die Auslegung der Niederlassungsfreiheit durch den EuGH in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) habe nach Auffassung der EU-Kommission direkte Auswirkungen auf eine auf Unternehmen erhobene Wegzugssteuer der Mitgliedstaaten.

    Nach den o.g. EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) sei der Rechtfertigungsgrund der Kohärenz nicht einschlägig.

    Die EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) könnten insoweit auf den Streitfall nicht übertragen werden, weil sie den Wegzug natürlicher Personen betroffen hätten, nicht aber den von Kapitalgesellschaften.

    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission wegen den dem Regelungsergebnis der deutschen Vorschriften ähnlichen steuerlichen Vorschriften vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und der Mitteilung der Kommission über die Wegzugsbesteuerung (KOM(2006) 825 vom 19.12.2006) beschlossen hat, Klage vor dem EuGH gegen die Mitgliedstaaten Spanien und Portugal zu erheben.

    Zu Recht weist die Antragstellerin an dieser Stelle auf die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant (C-9/02) und N (C-470/04) hin, nach denen es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, ein Steuersystem einzuführen, nach dem der latente Wertzuwachs von Gesellschaftsanteilen besteuert wird, wenn ein Steuerpflichtiger aus diesem Mitgliedstaat wegzieht und das die Stundung dieser Steuer von der Leistung von Sicherheiten abhängig macht.

  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Dem stehe auch die EuGH-Entscheidung in der Rs. Daily Mail (C-81/87), auf die der Antragsgegner sich berufe, nicht entgegen.

    Aus den dies betreffenden EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen Daily Mail (C-81/87) und Cartesio (C-210/06) sei zu schließen, dass es Deutschland unbenommen sei, anlässlich der Sitzverlegung einer nach inländischem Recht gegründeten Gesellschaft stille Reserven aufzudecken und zu besteuern.

    Einer Berührung des Schutzbereichs der Niederlassungsfreiheit stehen nicht die Erwägungen des EuGH in den Rechtssachen Daily Mail (C-81/87) und Cartesio (C-210/06) entgegen.

  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Dabei bedarf es eines Nachweises einer tatsächlich beschränkenden Wirkung dieser Vorschriften nicht (vgl. etwa dafür, dass Gesellschaften zum Verzicht auf Erwerb, Gründung oder Aufrechterhaltung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat bewegt worden sind EuGH-Urteil in der Rs. Oy AA vom 18. Juli 2007, C-231/05, Slg 2007, I-06373, Randnr. 42 m.w.N.).

    Unabhängig davon ist eine Beschränkung einer Grundfreiheit auch nur dann statthaft, wenn sie neben der Rechtfertigung durch einen Rechtfertigungsgrund außerdem geeignet ist, die Erreichung des fraglichen Ziels zu gewährleisten und dabei nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich ist (EuGH in der Rs. Oy AA, C-231/05, a.a.O., Rn. 44 m.w.N.).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-439/07

    KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Die vom Antragsgegner insoweit herangezogenen EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen KBC Bank NV (C-439/07) und Beleggen NV (C-499/07) beträfen mit der Umsetzung von Art. 4 Abs. 2 der Mutter-/Tochter-Richtlinie andere, mit dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte.

    Art. 4 Abs. 2 der Mutter-Tochter-Richtlinie wiederum sei nach Auffassung des EuGH in den Rechtssachen KBC Bank NV (C-439/07) und Beleggen (C-499/07) mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Der Hinweis des Antragsgegners auf die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Truck-Center (C-282/07) gehe unabhängig davon, dass diese sich mit der Erhebungstechnik einer Steuer auf Zinszahlungen befasse, fehl, weil es dort im Hinblick auf eine Beschränkung der Grundfreiheiten um eine unterschiedliche Behandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Steuerpflichtiger gegangen sei, im Streitfall aber zu prüfen sei, ob die sofortige Erhebung der Steuer bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Sitz von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat verlege, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstelle, wenn gleichzeitig bei einem Steuerpflichtigen mit einer Sitzverlegung innerhalb Deutschlands eine derartige Steuer nicht anfalle.

    Dies spiegle sich auch, wie der EuGH in der Rechtssache Truck Center (C-282/07) ausgeführt habe, in der Einziehung der Steuer wieder.

  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Demgemäß entfällt das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Beschluss vom 17. Januar 1996, V B 100/95, BFH/NV 1996, 491).
  • BFH, 18.12.2000 - VI S 15/98

    Kindergeld; AdV

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Zu bedenken ist dabei, ob sich aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen unter Einbeziehung der streitigen Forderung eine Gefahr von Steuerausfällen ergeben kann (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2000, VI S 15/98, BFH/NV 2001, 637).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Insbesondere in den Fällen, in denen wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung eine Aussetzung erfolgen soll (§ 69 Abs. 2 Satz 2 FGO), wäre es im Allgemeinen unverhältnismäßig, dem Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung zu versagen, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse die Leistung einer Sicherheit nicht zulassen (vgl. zum Ganzen Beschluss des BVerfG vom 22. September 2009, 1 BvR 1305/09, BFH/NV 2009, 2124 mit vielfältigen Nachweisen).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
    Während sich noch nach der Entscheidung des EuGH in der Rs. Marks & Spencer vom 13. Dezember 2005, C-446/03, Slg 2005, I-10837 (freilich unter einer anderen Fragestellung) eine Rechtfertigung nur aus dem Zusammenspiel der drei Gesichtspunkte - Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse, - Verhinderung der Gefahr einer doppelten Verlustberücksichtigung und - Verhinderung der Gefahr einer Steuerflucht (sog. Rechtfertigungstrias) ergeben konnte (Randnr. 51; so auch in der Rs. Rewe Zentralfinanz eG vom 29. März 2007, C-347/04, Slg. 2007, I-02647), hat es der EuGH in der Rs. Oy AA, a.a.O., für eine Rechtfertigung genügen lassen, wenn der Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten zusammen mit dem der Verhinderung einer Steuerumgehung erfüllt ist (Randnr. 60).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

  • BFH, 23.09.2008 - I B 92/08

    Gemeinschaftsrechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der sog. Wegzeugsteuer nach

  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08

    SGI - Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

  • EuGH, 06.12.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

  • EuGH, 28.02.2008 - C-293/06

    Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen

  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

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