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   FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07   

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FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07 (https://dejure.org/2007,8740)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.08.2007 - 1 V 1253/07 (https://dejure.org/2007,8740)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. August 2007 - 1 V 1253/07 (https://dejure.org/2007,8740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    § 7g Abs. 2 Nr. 1a EStG
    Betriebsvermögen und Ansparrücklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung der Bescheide einer GmbH zur Körperschaftsteuer, zur Umsatzsteuer und zum Gewerbesteuermessbetrag 2001, 2002 und 2003; Voraussetzungen der Aussetzung einer Vollziehung; Anscheinsbeweis für die private Benutzung eines einem Arbeitnehmer ...

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2; ; HGB § 266; ; HGB § 268; ; HGB § 272

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Gewinnvortrags beim Betriebsvermögen i.S. des § 7g Abs. 2 EStG; Annahme von verdeckten Gewinnausschüttung durch private Pkw-Nutzung; Übernahme von Aufwendungen für die Umgestaltung einer Gartenanlage; Zahlung eines unangemessenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung des Gewinnvortrags beim Betriebsvermögen i.S. des § 7g Abs. 2 EStG - Annahme von verdeckten Gewinnausschüttung durch private Pkw-Nutzung - Übernahme von Aufwendungen für die Umgestaltung einer Gartenanlage - Zahlung eines unangemessenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 33
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94

    Aktivierung des Wertes von Gebäuden in der Jahresbilanz einer KG

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Denn der BGH habe es mit Urteil vom.6. November 1995 II ZR 164/94 abgelehnt, den Herstellungsaufwand für ein Gebäude in der Bilanz auszuweisen, wenn dem Bilanzierenden weder ein Ersatzanspruch zustehe, noch ein Nutzen in Form einer geminderten Miete verbleibe.

    Das Urteil des BGH vom.6. November 1995 II ZR 164/94, auf das sich die Antragstellerin beruft, hat in der Praxis der Steuerrechtsanwendung nicht zu den weitgehenden Folgerungen geführt, auf die sie sich vorliegend beruft.

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Der BFH sei der engen Auslegung des BGH nicht gefolgt (vgl. BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98).

    Einbauten und Umbauten, die ein Mieter (Pächter) in gemieteten Räumen auf eigene Rechnung vornimmt, sind als materielle, dem Mieter zuzurechnende Wirtschaftsgüter zu aktivieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BStBl II 2002, 741 m.w.N.).

  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Bei wechselseitiger Darlehensgewährung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ist zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen jedoch eine klarstellende Vereinbarung dahingehend erforderlich, welche Forderungen in welcher Höhe mit welchen Gegenforderungen verrechnet werden (BFH vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BStBl II 1990, 649).
  • FG Münster, 06.01.2000 - 9 V 7247/99

    Ermittlung des Einheitswerts des Betriebs für die Wertgrenze bei

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Zu einer niedrigeren Bewertung dieses Eigenkapitalbestandteils (s. zur Bewertung der noch nicht eingeforderte Kapitaleinlage: FG Münster vom 6. Januar 2000 9 V 7247/99, EFG 2000, 308) besteht jedenfalls dann kein Anlass, wenn der Gewinnvortrag - wie vorliegend - über einen längeren Zeitraum vorgetragen und aufgebaut worden ist, so dass auch in Zukunft davon auszugehen ist, dass dieser der GmbH weiterhin zur Verfügung steht.
  • BFH, 18.12.2002 - I R 85/01

    VGA; Angemessenheit der Geschäftsführervergütung

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Unter Fremden ist eine Kapitalgesellschaft nicht bereit, einem Nichtgesellschafter mehr für seine Dienstleistungen zu zahlen, als dies ansonsten üblich ist (s. z.B. BFH vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822 m.w.N.).
  • FG Saarland, 10.12.1986 - I 26/85
    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Hat eine GmbH Wirtschaftsgüter von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer gemietet und übernimmt die Mieterin Aufwendungen, die unter fremden Dritten der Vermieter zu tragen hätte, so handelt es sich hierbei grundsätzlich um gesellschaftsrechtlich, nicht mietvertraglich veranlasste Kosten, die zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen (FG Saarland Urteil vom 10. Dezember 1986 I 26/85, EFG 1987, 137).
  • BFH, 23.02.2005 - IX B 151/04

    Umbau einer Fremdenpension in ein Haus mit Eigentumswohnungen

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Ob der Steuerpflichtige (wirtschaftlicher) Eigentümer des Wirtschaftsguts sei, sei unerheblich (BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BStBl II 1999, 744;vom 23. Februar 2005 IX B 151/04,).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung des BFH, grundlegend:Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533 undvom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Die bloße Behauptung des Steuerpflichtigen, ein betrieblicher PKW werde nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten würden ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt, reicht nicht aus, um eine private Nutzung auszuschließen (vgl. BFH vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273, 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472, 475).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH vom 19. April 1968 IV B 3/66, BStBl. II 1968, 538; vom 31. Januar 1967 VI 5 9/66, BStBl. III 1967, 255).
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

  • BFH, 19.12.2003 - VI B 281/01

    Gesellschafter-Geschäftsführer: betriebliches Kfz - private Nutzung

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

  • FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02

    Herstellungs-, Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand bei komplexen

  • FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07

    Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Einkommensteuer

    Wegen Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Beschluss des Senats vom 23. August 2007 1 V 1253/07 Bezug genommen.

    Der Antragsgegner berufe sich deshalb zu Unrecht auf den gegenüber der GmbH ergangenen Beschluss vom 30. August 2007 1 V 1253/07.

    Unabhängig davon, dass insofern keine vGA vorlägen (Hinweis auf die Begründung im Verfahren 1 V 1253/07), seien in gleicher Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen.

    Der Senat hat durch den gegenüber der GmbH ergangenen Beschluss vom 23. August 2007 1 V 1253/07, S. 11 ff. zum Ausdruck gebracht, dass er bei summarischer Prüfung keine Zweifel an der Existenz von vGA in der vom Antragsgegner angesetzten Höhe hat.

    Der Senat hat durch Beschluss vom 23. August 2007 1 V 1253/07, S. 13 ff. gegenüber der GmbH entschieden, dass er bei summarischer Prüfung keine Zweifel an der Existenz von vGA in der vom Antragsgegner angesetzten Höhe hat, weil die fraglichen Aufwendungen auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beruht haben.

    Der Senat hat durch Beschluss vom 23. August 2007 1 V 1253/07, S. 14 gegenüber der GmbH entschieden, dass bei summarischer Prüfung keine Zweifel daran bestehen, dass die Kosten für den Erstanschluss eines Grundstücks an die allgemeine Ver- und Entsorgung (Wasser, Gas, Strom) normalerweise vom Vermieter getragen werden und eine abweichende Vereinbarung mit der GmbH zu vGA führt.

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