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   FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98   

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FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98 (https://dejure.org/1998,7092)
FG Saarland, Entscheidung vom 10.06.1998 - 1 V 127/98 (https://dejure.org/1998,7092)
FG Saarland, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 1 V 127/98 (https://dejure.org/1998,7092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1263
  • EFG 1998, 1264
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

    Auszug aus FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
    Eine Besicherung im vorbezeichneten Sinne kann auch mittels Bürgschaft erfolgen, die ein Gesellschafter für ein der GmbH gewährtes Darlehen übernimmt, weil der GmbH andernfalls kein Kredit gewährt worden wäre und bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft die Inanspruchnahme daraus und die Uneinbringlichkeit einer entsprechenden Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft so wahrscheinlich waren, daß ein Nichtgesellschafter die Bürgschaft unter normalen Umständen nicht übernommen hätte (s. hierzu im einzelnen BFH, Urteile vom 2. Oktober 1984 - VIII R 36/83 und VIII R 20/84, BStBl II 1985, 320 bzw. 428).

    Ein Auflösungsverlust kann jedoch auch schon in einem früheren Jahr zu erfassen sein, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 - VIII R 20/84, aaO.).

  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 - III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 - V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 36/83

    Zahlung für die Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung kann zu den

    Auszug aus FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
    Eine Besicherung im vorbezeichneten Sinne kann auch mittels Bürgschaft erfolgen, die ein Gesellschafter für ein der GmbH gewährtes Darlehen übernimmt, weil der GmbH andernfalls kein Kredit gewährt worden wäre und bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft die Inanspruchnahme daraus und die Uneinbringlichkeit einer entsprechenden Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft so wahrscheinlich waren, daß ein Nichtgesellschafter die Bürgschaft unter normalen Umständen nicht übernommen hätte (s. hierzu im einzelnen BFH, Urteile vom 2. Oktober 1984 - VIII R 36/83 und VIII R 20/84, BStBl II 1985, 320 bzw. 428).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91

    Definition des Auflösungsgewinns

    Auszug aus FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
    Deshalb wird die Entstehung eines steuerlich zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts nicht dadurch verzögert, daß noch Aufwendungen in unwesentlicher Höhe anfallen können (BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 - VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364).
  • BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84

    Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund

    Auszug aus FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
    Bei der Frage der Zuordnung ist jedoch bei nicht nur unwesentlicher Beteiligung an der Gesellschaft regelmäßig der Schluß gerechtfertigt, die Übernahme der Bürgschaft sei nicht durch die berufliche Tätigkeit (als Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft), sondern durch die Gesellschafter-Stellung veranlaßt (BFH, Urteil vom 20. Dezember 1988 - VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 - III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 - V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • FG Köln, 24.10.1996 - 5 K 2101/96
    Auszug aus FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
    - ob der Auflösungsverlust für das Jahr 1997 zu ermitteln ist, weil das Konkursverfahren erst durch rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts ... vom 20. Februar 1997 aufgehoben wurde und damit die Gesellschaft auch steuerlich erst ab diesem Zeitpunkt abschließend liquidiert war (so FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 5 K 2101/96, EFG 1997, 407) oder.
  • FG Saarland, 15.06.1988 - 1 K 244/85
    Auszug aus FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
    Der Senat hat sich insoweit dafür ausgesprochen, eine Vermutung zugunsten der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung aufzustellen (FG Saarland, Urteil vom 15. Juni 1988 - 1 K 244/85, EFG 1988, 520).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Die Dauer eines Konkursverfahrens ist nicht abzuschätzen, wenn --wie auch im Streitfall-- erhebliches Betriebsvermögen abzuwickeln ist (vgl. etwa FG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Juni 1998 1 V 127/98, EFG 1998, 1264: 17 Jahre).
  • FG Saarland, 16.02.2001 - 1 K 97/00

    Zeitpunkt des Auflösungsverlustes einer GmbH in Liquidation

    Die Dauer eines Konkursverfahrens ist nicht abzuschätzen, insbesondere wenn erhebliches Betriebsvermögen abzuwickeln ist (vgl. etwa FG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Juni 1998 1 V 127/98, EFG 1998, 1264: 17 Jahre).

    Maßgebend muss dann der Zeitpunkt sein, ab welchem feststeht, dass der Gesellschafter keinerlei Liquidationserlös mehr erhalten wird und welche Auflösungskosten er noch zu tragen hat (BFH, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und 10. Juni 1998 1 V 127/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263 und 1264).

  • FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00

    1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und

    Maßgebend ist deshalb, ob und wann dem Gesellschafter kraft Gesellschaftsrechts ein Anspruch auf Auskehrung des noch verteilungsfähigen Gesellschaftsvermögens, z.B. eines Liquidationsüberschusses, zu- bzw. feststeht, dass der Gesellschafter keinen Liquidationserlös erhalten wird und welche Auflösungskosten er noch zu tragen hat (BFH, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und 10. Juni 1998 1 V 127/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263 und 1264).

    Ob oder inwieweit ein eventueller Auflösungsverlust des Klägers im Sinne des § 17 Abs. 4 EStG gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO noch nachträglich für das Jahr 1989 berücksichtigt werden könnte, weil die vorliegend im Streit stehende ESt-Veranlagung des Klägers für das Jahr 1991 noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist oder ob der ESt-Bescheid für 1989 vom 10. Oktober 1990 bereits seit langem unkorrigierbar bestandskräftig geworden ist, weil die Beteiligten das Jahr der Auflösung der F GmbH - wenn auch zu Unrecht - übereinstimmend in das Jahr 1991 verlegt haben (s. dazu FG des Saarlandes, EFG 1998, 1264), bedarf hier keiner Entscheidung, da das Jahr 1989 vorliegend nicht zur Beurteilung des Gerichts steht.

  • FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98

    Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften

    Die Dauer eines Konkursverfahrens ist nicht abzuschätzen, insbesondere wenn erhebliches Betriebsvermögen abzuwickeln ist (vgl. etwa Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 10. Juni 1998 1 V 127/98, EFG 1998, 1264: 17 Jahre).

    Maßgebend muss dann der Zeitpunkt sein, ab welchem feststeht, dass der Gesellschafter keinerlei Liquidationserlös mehr erhalten wird und welche Auflösungskosten er noch zu tragen hat (BFH, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und 10. Juni 1998 1 V 127/98, EFG 1998, 1263 und 1264).

  • FG Saarland, 13.06.2000 - 1 K 81/00

    Darlehenszinsen als nachträglicher Auflösungsverlust nach § 17 EStG

    Damit gilt insoweit nicht das Zufluss- oder Zahlungsprinzip des § 11 EStG, sondern es ist eine entsprechende Stichtagsbewertung vorzunehmen (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und vom 10. Juni 1998 1 V 127/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263 und 1264).
  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00

    Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen (§§ 17 Abs. 2 und 4

    Jedenfalls aber liegt der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes in dem Jahr, in welchem die Abwicklung der Kapitalgesellschaft förmlich abgeschlossen ist, also im Jahr deren Löschung im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden endgültigen Ende (BFH, BStBl II 1985, 428; Urteil vom 16. April 1991 VIII R 224/85, BFH/NV 1992, 94; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998  1 V 76/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263; vom 10. Juni 1998  1 V 127/98, EFG 1998, 1264).
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