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   FG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - 1 V 135/07   

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https://dejure.org/2008,14265
FG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - 1 V 135/07 (https://dejure.org/2008,14265)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.07.2008 - 1 V 135/07 (https://dejure.org/2008,14265)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 1 V 135/07 (https://dejure.org/2008,14265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung des Schuldzinsenabzugs bei Überentnahmen bzw. Unterentnahmen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4a; ; EStG § 52 Abs. 11 S. 1; ; EStG § 52 Abs. 11 S. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuregelung des Schuldzinsenabzugs verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Neuregelung des Schuldzinsenabzugs verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - 1 V 135/07
    Geboten ist danach eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen (z.B. BFH BStBl II 1988, 134; 1991, 104; 1992, 91; 1994, 567; BFH/NV 1992, 721; 2001, 1031; 2002, 1671; offen BFH BStBl II 2001, 405; BFH/NV 2003, 1121).
  • BFH, 21.05.1992 - X B 106/91

    Vorliegen eines besonderen Interesses als Voraussetzung für die Gewährung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - 1 V 135/07
    Geboten ist danach eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen (z.B. BFH BStBl II 1988, 134; 1991, 104; 1992, 91; 1994, 567; BFH/NV 1992, 721; 2001, 1031; 2002, 1671; offen BFH BStBl II 2001, 405; BFH/NV 2003, 1121).
  • BFH, 21.09.2005 - X R 40/02

    Schuldzinsenabzug: Berücksichtigung von Unterentnahmen in 1999 und 2000

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - 1 V 135/07
    Deshalb und unter Berücksichtigung des Hinweises des 10. Senates des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 21. September 2005 X R 40/02, BFH/NV 2006, 512, wonach ein Normverständnis in dem Sinne, dass Über- und Unterentnahmen aus der Zeit vor 1999 den Schuldzinsenabzug der Folgejahre nicht beeinflussen könnten, eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung beinhalten würde, sei hier eine anderweitige Beurteilung geboten.
  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - 1 V 135/07
    Geboten ist danach eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen (z.B. BFH BStBl II 1988, 134; 1991, 104; 1992, 91; 1994, 567; BFH/NV 1992, 721; 2001, 1031; 2002, 1671; offen BFH BStBl II 2001, 405; BFH/NV 2003, 1121).
  • BFH, 06.11.1987 - III B 101/86

    Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.07.2008 - 1 V 135/07
    Geboten ist danach eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen (z.B. BFH BStBl II 1988, 134; 1991, 104; 1992, 91; 1994, 567; BFH/NV 1992, 721; 2001, 1031; 2002, 1671; offen BFH BStBl II 2001, 405; BFH/NV 2003, 1121).
  • FG Düsseldorf, 23.06.2009 - 11 V 1839/09

    Hinzurechnung nicht abzugsfähiger Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a des

    Im Falle der behaupteten Verfassungswidrigkeit einer Norm fordere die ständige Rechtsprechung ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (BFH vom 6. November 1987 III B 101/86, BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134; Beschluss des FG Schleswig-Holstein vom 1. Juli 2008 1 V 135/07, EFG 2008, 1633).

    Zwar hat das Schleswig-Holsteinische FG mit Beschluss vom 1. Juli 2008 (1 V 135/07, EFG 2008, 1633) entschieden, dass keine ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifel an der Nichtberücksichtigung von Unterentnahmen aus der Zeit vor 1999 bestehen.

  • FG Köln, 10.02.2009 - 8 K 4048/06

    Ausschluss des Schuldzinsenabzugs nach Maßgabe des § 4 Abs. 4a

    Ob es im Rahmen der Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG geboten ist, Unterentnahmen aus den Jahren vor 1999 zu berücksichtigen (vergl. zum Meinungsstand insoweit: Booza-Bodden, Anmerkung zum Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 1. Juli 2008 1 V 135/07 in EFG 2008, 1634 m.w.N.) bedarf hier keiner Erörterung, weil solche Unterentnahmen aus der Zeit vor 1999 im Streitfall nicht vorlagen.
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