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   FG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - 1 V 32/05   

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https://dejure.org/2006,32180
FG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - 1 V 32/05 (https://dejure.org/2006,32180)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.08.2006 - 1 V 32/05 (https://dejure.org/2006,32180)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. August 2006 - 1 V 32/05 (https://dejure.org/2006,32180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erbringung des Nachweises der innergemeinschaftlichen Lieferung in Versendungsfällen; Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 1b; ; UStG § 6a; ; UStDV § 17a Abs. 4

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - 1 V 32/05
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. Februar 1967 - III B 9/66, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 182).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - 1 V 32/05
    Der sonst das finanzgerichtliche Verfahren beherrschende Untersuchungsgrundsatz ist eingeschränkt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Juli 1994 IX B 78/94 BFH/NV 1995, 116 m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02

    Übernahmequittung ist kein Beförderungspapier - Begründung eines gebundenen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - 1 V 32/05
    Denn da der Frachtbrief unter der Verantwortung des Absenders und nicht des Frachtführers auszufüllen ist, kommt der Unterschrift des Frachtführers lediglich die Funktion eines Nachweises darüber zu, dass er den Gegenstand abgeholt hat (Quittungsfunktion, vgl. Münchener Kommentar Art. 5 ... Randziffer 13 und Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. August 2004 VII R 50/02, BFHE 206, 488).
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