Rechtsprechung
   FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10523
FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03 (https://dejure.org/2004,10523)
FG Saarland, Entscheidung vom 06.02.2004 - 1 V 335/03 (https://dejure.org/2004,10523)
FG Saarland, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 1 V 335/03 (https://dejure.org/2004,10523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abschluss einer kreditfinanzierten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit betrügerischen Briefkastenfirmen: Einkünfteerzielungsabsicht, ernstliche Zweifel an der steuerlichen Beurteilung der Finanzierungskosten

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Einkommensteuer; Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen Vertragspartnern (§ 9 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes der Finanzverwaltung; Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bei Verwaltungsakten der Finanzverwaltung; Tatbestand ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9
    Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen Vertragspartnern; Aussetzung der Vollziehung bezüglich Einkommensteuer 1996 bis 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen Vertragspartnern - Aussetzung der Vollziehung bezüglich Einkommensteuer 1996 bis 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.1999 - 4 K 198/98

    Wirtschaftliche Betrachtung eines Gesamtvertragswerkes; Umqualifizierung

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Allerdings hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 4. Mai 1999, 4 K 198/98, EFG 2000, 924) entschieden, dass Aufwendungen zur Kreditfinanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung im sog. "Verbund-Renten-Plan" Anschaffungskosten des Rentenstammrechts darstellen und mithin ein Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 1 EStG deshalb nicht in Betracht komme.

    Allerdings hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass Aufwendungen zur Kreditfinanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung im sog. "Verbund-Renten-Plan" Anschaffungskosten des Rentenstammrechts darstellen und mithin ein Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 1 EStG deshalb nicht in Betracht komme (Urteil vom 4. Mai 1999, 4 K 198/98, EFG 2000, 924).

  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Danach können unter bestimmten Umständen Finanzierungskosten, die durch den Abschluss eines Vertrages über eine sofort beginnende Leibrentenversicherungsleistung gegen Zahlung eines Einmalbetrages veranlasst sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen abziehbar sein (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267; vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660).
  • BFH, 05.11.2001 - IX B 92/01

    Werbungskosten bei gescheitertem Bauvorhaben

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Entscheidend ist dabei die -nachvollziehbare- Absicht, bestimmte Ausgaben zu tätigen, um (positive) Einkünfte zu erzielen, so dass auch vergebliche Werbungskosten in Betracht kommen, soweit die einmal gefasste Absicht letztlich -aus welchen Gründen auch immer- nicht zum Tragen kommt (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 5. November 2001 IX B 92/01, BStBl II 2002, 144 zum Abzug von Schuldzinsen für ein gescheitertes Bauvorhaben).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Danach können unter bestimmten Umständen Finanzierungskosten, die durch den Abschluss eines Vertrages über eine sofort beginnende Leibrentenversicherungsleistung gegen Zahlung eines Einmalbetrages veranlasst sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen abziehbar sein (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267; vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660).
  • FG Saarland, 27.11.2003 - 2 V 311/03

    Aussetzung der Vollziehung bzgl. Einskommenssteuer 1999 und 2000

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Eine entsprechende Abgrenzung hat auch zu erfolgen, wenn es - wie vorliegend - um die Frage geht, ob der Steuerpflichtige steuerbare oder nicht steuerbare Einkünfte erzielen wollte (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. November 2003, 2 V 311/03, juris betr. die Erzielung von Scheinrenditen).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 20215/99

    Stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Kapitalanlagebetrüger; Besteuerung von

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Der geheime Vorbehalt des betrügerischen Verhaltens ist insofern unerheblich (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Mai 2003, 5 K 20215/99, EFG 2003, 1162).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

    Auszug aus FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03
    Gegen diese Entscheidung ist Revision eingelegt worden (Az. des BFH: X R 54/99), über die bislang noch nicht entschieden ist.
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04

    Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch

    Die vom FA vertretene Auffassung, dass die Klägerin dem Leistungsempfänger gegen Entgelt einen Steuervorteil verschafft und dies Gegenstand der Leistungsbeziehung sei, ist aus mehreren Gründen unzutreffend: Die Klägerin ist nicht in der Lage dem einzelnen Leistungsempfänger einen Steuervorteil zu verschaffen, weil über die (ertrag-)steuerliche Qualifizierung der kreditfinanzierten lebenslangen Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ausschließlich das Finanzamt als staatliche Behörde im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung entscheidet und in letzter Konsequenz die Finanzgerichte (vgl. die unterschiedliche Rechtsprechung der Finanzgerichte zu diesem Themenkomplex: FG Köln Urteil vom 30. Juni 2004 8 K 6763/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1762; FG Köln Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884; FG Düsseldorf Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E,EFG 2003, 1299; FG des Saarlandes Beschluss vom 6. Februar 2004 1 V 335/03, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1121048; FG Düsseldorf Urteil vom 16. Oktober 2003 10 K 2634/99 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1328328; FG Köln Urteil vom 21. August 2002 5 K 613/02, EFG 2003, 272; FG München Urteil vom 24. Juli 2002 10 K 1726/00, EFG 2003, 31; FG Düsseldorf Urteil vom 21. Februar 2002 10 K 5523/96 E,EFG 2002, 840; FG Nürnberg Urteil vom 22. September 2000 VII 81/96, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 706347; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 212/98, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1111644; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 198/98, EFG 2000, 924; FG Köln Urteil vom 19. November 1997 11 K 6482/94, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 981219; FG Münster Urteil vom 18. September 1997 14 K 5268/95 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 944861; FG Düsseldorf Urteil vom 22. Dezember 1994 14 K 3009/94 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 853288) und der BFH (vgl. BFH Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BFH/NV 2005, 120; Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht