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   FG Saarland, 22.05.1996 - 1 V 44/96   

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FG Saarland, 22.05.1996 - 1 V 44/96 (https://dejure.org/1996,34914)
FG Saarland, Entscheidung vom 22.05.1996 - 1 V 44/96 (https://dejure.org/1996,34914)
FG Saarland, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 1 V 44/96 (https://dejure.org/1996,34914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 947
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.11.1989 - V R 56/84

    Einschränkung der Änderungsbefugnis nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO auch bei

    Auszug aus FG Saarland, 22.05.1996 - 1 V 44/96
    So dürfen etwa nach § 176 AO Änderungen der Rechtsprechung auch nicht bei Festsetzungen, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden (Tipke/Kruse, AO, § 164 Rn. 8, § 176 Rn. 2; BFH, Urteil vom 2. November 1989, V R 56/84, BStBl. II 1990, 253).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 22.05.1996 - 1 V 44/96
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH. Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533;; vom 28. November 1974, V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 22.05.1996 - 1 V 44/96
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH. Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533;; vom 28. November 1974, V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • FG Saarland, 20.08.2001 - 1 K 126/00

    Regelmäßig kein ermäßigter Steuersatz für forstwissenschaftliche Arbeiten /

    Er macht geltend: Entgegen dem Senatsbeschluss vom 22. Mai 1996 1 V 44/96 (Bl. 84 ff. Rb) bleibe er dabei, dass seine für die öffentlichen Auftraggeber erbrachten Werkleistungen dem ermäßigten Steuersatz unterlägen, weil es sich bei ihnen um in ausreichender Anzahl veröffentlichte urheberrechtlich geschützte Werke handele, so dass seine Hauptleistung in der Einräumung von Rechten im Sinne des Urhebergesetzes - UrhG - bestehe (Bl. 2 FG; 58, 61 Rb).

    Umfasst daher die Bestellung eines wissenschaftlichen Werkes sowohl die Überlassung des erstellten Werkes als auch die Gestattung seiner urheberrechtlichen Auswertung, so kann die Vertragserfüllung durch den (wissenschaftlichen) Unternehmer nur dann als einheitliche Leistung insgesamt dem ermäßigten Steuersatz unterfallen, wenn die Gestattung der urheberrechtlichen Auswertung des wissenschaftlichen Werkes den wirtschaftlichen Hauptzweck der erbrachten Leistung ausmacht, letztere also dadurch ihr umsatzsteuerrechtliches Gepräge erhält (BFH-Urteil vom 19. November 1998 V R 19/98, BFH/NV 1999, 836; FG des Saarlandes, Beschluss vom 22. Mai 1996 1 V 44/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1996, 947).

    So ist dem Senat aus dem Verfahren 1 V 44/96 bekannt, dass den Standortkartierungen im Wesentlichen die gleiche Vertragsgestaltung zugrunde lag (s. die Sachverhaltsangaben im Beschluss EFG 1996, 947).

    b) Der Beklagte war auch nicht verpflichtet, von der Nachversteuerung des Klägers zum Regelsteuersatz deswegen abzusehen, weil seinem Kollegen W und der FÖA im Anschluss an eine diese betreffende Umsatzsteuersonderprüfung vom Juli 1987 von einem anderen Finanzamt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausdrücklich bestätig worden war und dadurch nur für sie ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, von dem das seinerzeit prüfende Finanzamt nach dem Senatsbeschluss EFG 1996, 947 nur mit Wirkung für die Zukunft wieder abweichen konnte.

    Dafür müsste diese Disposition des Klägers gerade auch auf einem eigenen Verhalten des Beklagten beruhen, von dem der Kläger bei objektiver Betrachtung hätte annehmen können, der Beklagte werde an seinem - nicht erkennbar fehlerhaften - Verhalten auch zukünftig festhalten (FG des Saarlandes, EFG 1996, 947).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.12.1997 - 2 K 2961/96
    Da ohne die Übertragung der Urheberrechte eine zweckdienliche Verwertung nicht möglich sei, könne der Beschluß des FG des Saarlandes v. 22.5.1996 - 1 V 44/96 EFG 1996, S. 947) nicht angewendet werden.

    Zur Stützung seiner Rechtsauffassung beruft er sich auf den Beschluß des FG des Saarlandes vom 22.5.1996 (a.a.O.) und das Urteil des FG Berlin vom 5.5.1992 - VII 197/89 und 408/89, letzteres zu dem nach Auffassung des Beklagten vergleichbaren Fall von Gutachten der Mitglieder des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen.

    Liegt dagegen das Hauptinteresse des Leistungsempfängers nicht in der Rechtsübertragung, sondern in der Ausführung des Werks, so unterliegt die gesamte Leistung dem Regelsteuersatz (ebenso FG des Saarlandes, Beschl, v. 22.5.1996 - 1 V 44/96 , EFG 1996, S. 947).

  • FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99

    Bereitstellung von Adressen für sog. Mailing-Aktionen als selbständige

    Bei solchen Fallgestaltungen nehmen aber auch Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 13. Januar 1970 I R 122/67, BStBl II 1970, 352; FG des Saarlandes Beschluss vom 22. Mai 1996 1 V 44/96, n.v. Juris Nr STRE 967063470) und Literatur (Tipke/Kruse, AO/FGO § 4 Tz. 150 m.w.N.) ein vertrauensbildendes Verhalten der Behörde an, das den Steuerbürger schützt.
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