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   FG Hessen, 28.03.2000 - 1 V 4736/99   

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https://dejure.org/2000,11798
FG Hessen, 28.03.2000 - 1 V 4736/99 (https://dejure.org/2000,11798)
FG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2000 - 1 V 4736/99 (https://dejure.org/2000,11798)
FG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2000 - 1 V 4736/99 (https://dejure.org/2000,11798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagenwirkung des Feststellungsbescheides über den Grundstückswert für die Erbschaftssteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 138 Abs. 5; ErbStG § 3 Abs. 1; ErbStG § 12
    Grundlagenbescheid; Zurechnung; Erbschaftssteuer; Bindungswirkung; Bedarfsfeststellung; Grundstückswert - Grundlagenwirkung des Feststellungsbescheides über den Grundstückswert für die Erbschaftssteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundlagenwirkung des Feststellungsbescheides über den Grundstückswert für die Erbschaftssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 632
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus FG Hessen, 28.03.2000 - 1 V 4736/99
    Durch die Bindung soll verhindert werden, daß über ein und denselben Sachverhalt im Feststellungsverfahren und im Folgeverfahren in miteinander unvereinbar verschiedenem Sinn entschieden wird (vgl. BFH, Urteil vom 09.07.1987 IV R 87/85, BStBl II 1988, 342, 344).
  • FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03

    Gesonderte Feststellung eines Grundbesitzwertes

    Die steuerliche Bedeutung dieser Feststellung erschöpft sich jedoch vornehmlich in der Bestimmung des zutreffenden Inhaltsadressaten für den Bescheid (§ 179 Abs. 2 Satz 1 AO; vgl. Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 28.03.2000 1 V 4736/99, EFG 2000, 632, 633 rechte Spalte).

    Weiter entfaltet die im Rahmen, der Bedarfswertfeststellung zu treffende Zurechnungsfeststellung für die Festsetzung der Erbschaft-/Schenkungsteuer keine Bindung hinsichtlich der erbschaft-/schenkungsteuerlichen Zurechnung des Grundstücks (vgl. Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 28.03.2000, in EFG 2000, 632, Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 12 Rn 520, Wilms, UVR, 2000, 333, Gebel, BB 2000, 537, 540, FN 15).

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 9 K 23/05

    Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a

    Der Senat folgte insoweit der derzeit herrschenden Auffassung, wonach eine Bindung des Veranlagungsfinanzamts hinsichtlich der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nicht besteht (Knobel in Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schuck, ErbStG, § 138 BewG, Rz. 55; Wilms, UVR 2000, 333; Beschluss des Hessischen FG vom 28.03.2000 1 V 4736/99, EFG 2000, 632; Urteil des FG Nürnberg vom 07.08.2003 IV 140/2003, Juris).
  • FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4081/99

    Bedarfsfeststellung; Grundlagenbescheid; Grundstück; Lagefinanzamt;

    Darüber wurde mit Beschluss vom 28.02.2000 in der Sache 1 V 4736/99 entschieden.

    Dem Senat haben ein Band Erbschaftsteuerakten und die Sache 1 V 4736/99 vorgelegen.

  • FG Nürnberg, 14.03.2002 - IV 456/00

    Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines bebauten Grundstücks

    Eine Bindung aufgrund des Verhältnisses Grundlagen- und Folgebescheid kann - wenn überhaupt (vgl. Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 28.3. 2000 1 V 4736/99, EFG 2000, 632 , Gebel in Troll / Gebel / Jülicher, ErbStG , § 12 Rn. 520) - allenfalls im umgekehrten Verhältnis besteht.
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