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   KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15   

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https://dejure.org/2016,7771
KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15 (https://dejure.org/2016,7771)
KG, Entscheidung vom 12.04.2016 - 1 VA 14/15 (https://dejure.org/2016,7771)
KG, Entscheidung vom 12. April 2016 - 1 VA 14/15 (https://dejure.org/2016,7771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Gläubigers auf Einsicht in die Akten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Gläubigers auf Einsicht in die Akten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Gläubigers auf Einsicht in die Akten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 673
  • NZI 2016, 555
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 29.07.2008 - 12 VA 1/08

    Voraussetzungen der Einsicht Dritter in die Akte eines Insolvenzverfahrens

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15
    Er ist damit ohne weiteres Dritter im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Schleswig, NZI 2008, 690).

    Das rechtliche Interesse erlischt auch nicht etwa nach Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (vgl. BGH, NJG 2006, 595, 596) oder im Fall der Erledigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (OLG Schleswig, NZI 2008, 690).

  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 12/07

    Akteneinsicht in Zivilverfahren: Anspruch auf Neubescheidung nach

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15
    Die Entscheidung des Gerichtsvorstands stellt einen Justizverwaltungsakt dar, gegen dessen Ablehnung der Antrag auf gerichtliche Entscheidung statthaft ist, § 23 Abs. 1 EGGVG (BGH, NJW 2015, 1827; Senat, Beschluss vom 19. März 2008 - 1 VA 12 bis 25/07 - NJW 2008, 1748).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein solches rechtliches Interesse grundsätzlich dann, wenn der Streitstoff das der Vollstreckung unterliegende Vermögen eines Schuldners betrifft (Senat, Beschluss vom 19. März 2008 - 1 VA 12 bis 25/07 - NJW 2008, 1748).

  • KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15
    Ein rechtliches Individualinteresse an der Akteneinsicht liegt vor, wo persönliche Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden können, sofern ein rechtlicher Bezug zum Streitstoff der einzusehenden Akte besteht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 11988 1 VA 5/87 - NJW 1988, 1738, 1739).
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15
    Die Entscheidung des Gerichtsvorstands stellt einen Justizverwaltungsakt dar, gegen dessen Ablehnung der Antrag auf gerichtliche Entscheidung statthaft ist, § 23 Abs. 1 EGGVG (BGH, NJW 2015, 1827; Senat, Beschluss vom 19. März 2008 - 1 VA 12 bis 25/07 - NJW 2008, 1748).
  • KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15
    Es muss der Interessenkreis des jeweiligen Antragstellers durch das Verfahren konkret berührt werden, und zwar durch das Verfahren selbst oder wenigstens durch den diesem zugrunde liegenden Sachverhalt (Senat, Beschluss vom 12. April 1988 - 1 VA 1/88 - NJW 1989, 534).
  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 VA 86/19

    Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an

    Indem die Antragstellerin darauf abstellt, dass nach dieser Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht auch bei Vorliegen eines rechtlich begründeten wirtschaftlichen Interesses gegeben sein kann und ein Individualinteresse vorliegen kann, wenn persönliche Rechte des Antragstellers durch den Inhalt der einzusehenden Akte auch nur mittelbar berührt werden, verstellt sie sich selbst den Blick darauf, dass ein rechtliches Einsichtsinteresse - bei Vorliegen dieser Voraussetzungen - nur bejaht wird, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018, 2 VA 13/18, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 12. April 2016, 1 VA 14/15, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2011, 9 VA 8/10, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Februar 2007, 20 VA 13/06, juris Leitsatz 1 sowie Rn. 27; Beschluss vom 29. Mai 2008, 20 VA 5/08, juris Rn. 9; Greger in Zöller, ZPO, § 299 Rn. 6a).
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