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   KG, 17.07.1987 - 1 VA 2/87   

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https://dejure.org/1987,7375
KG, 17.07.1987 - 1 VA 2/87 (https://dejure.org/1987,7375)
KG, Entscheidung vom 17.07.1987 - 1 VA 2/87 (https://dejure.org/1987,7375)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 1987 - 1 VA 2/87 (https://dejure.org/1987,7375)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1531
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 13.05.2004 - 6 VA 12/04

    Zur Bedeutung der Prüfung der Berechtigung erhobener Amtshaftungsansprüche durch

    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob die betreffende Behörde im Einzelfall im funktionellen Sinne als Justizbehörde tätig geworden ist, mit anderen Worten, ob die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen worden ist, die der jeweiligen Behörde als ihre spezifische Aufgabe auf einem der in § 23 EGGVG genannten Rechtsgebiete zugewiesen ist (Kammergericht, Beschluss vom 17.07.1987, Az.: 1 VA 2/87, NJW-RR 1988, 1531; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 23 Rdn. 1).

    Für die vom Antragsteller hier geltend gemachten Amtshaftungsansprüche ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht aber der nach § 23 EGGVG gegeben (Kammergericht, Beschluss vom 17.07.1987, Az.: 1 VA 2/87, a. a. O.).

  • BayObLG, 24.11.2020 - 204 VAs 180/20

    Rechtsweg für Sachaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerden

    Eine Anordnung, Verfügung oder sonstige Maßnahme einer Justizbehörde im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG liege deshalb nur vor, wenn die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen werde, die der jeweiligen Behörde als ihre spezifische Aufgabe auf einem der in der genannten Vorschrift aufgeführten Rechtsgebiete zugewiesen sei (vgl. BVerwGE 69, 192, juris Rn. 15; BGHZ 105, 395 = NJW 1989, 587, juris Rn. 23; KG, NJW-RR 1988, 1531).
  • OLG Köln, 03.01.2001 - 7 VA 1/00

    Akteneinsichtsrecht in Dienstaufsichtsvorgänge

    Dementsprechend ist auch die Verweigerung der Akteneinsicht in Dienstaufsichtsvorgänge nicht im Wege des § 23 EGGVG anfechtbar (vgl. auch KG NJW-RR 1988, 1531 zu Verwaltungsvorgängen der Justizverwaltung, die einen Amtshaftungsprozess betreffen).
  • LG Magdeburg, 29.03.1996 - 3 T 201/96

    Recht auf Einsichtnahme in ein Sachverständigengutachten i.R.e.

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