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   KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14   

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https://dejure.org/2015,5102
KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14 (https://dejure.org/2015,5102)
KG, Entscheidung vom 05.03.2015 - 1 VA 21/14 (https://dejure.org/2015,5102)
KG, Entscheidung vom 05. März 2015 - 1 VA 21/14 (https://dejure.org/2015,5102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 293 BGB, § 295 BGB, § 372 S 2 Alt 2 BGB
    Hinterlegung eines Geldbetrages durch den Insolvenzverwalter für einen verstorbenen Insolvenzgläubiger: Zumutbarkeit von Erkundigungen nach vorhandenen Erben beim Nachlassgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Hinterlegung einer Quotenzahlung zu Gunsten unbekannter Erben durch den Insolvenzverwalter

  • zvi-online.de

    BGB § 372; InsO §§ 188, 194, 196, 197; FamFG §§ 13, 343; BerlHintG §§ 8, 9
    Zur Hinterlegung einer Quotenzahlung des Insolvenzverwalters zu Gunsten eines verstorbenen Gläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 372 S. 2 Alt. 2
    Voraussetzungen der Hinterlegung einer Quotenzahlung zu Gunsten unbekannter Erben durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Hinterlegung einer Quotenzahlung des Insolvenzverwalters zu Gunsten eines verstorbenen Gläubigers

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 748 (Ls.)
  • NZI 2015, 758
  • Rpfleger 2015, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52

    Hinterlegung im Ost-West-Streit

    Auszug aus KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14
    Was dem Schuldner zuzumuten ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1952 - I ZR 45/52 -, juris).
  • KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10

    Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben

    Auszug aus KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - MDR 2011, 734; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05, FGPrax 2006, 122, 123).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - MDR 2011, 734; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05, FGPrax 2006, 122, 123).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14
    Schlüssige Darlegung erfordert den Vortrag von Tatsachen, die den Rückschluss auf die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen zulassen (BGH, MDR 2013, 216; Wiedemann/Armbruster, a.a.O., Rdn. 25; Bülow/Schmidt, HintO, 4. Aufl., § 6, Rdn. 11; Hornung, Rpfleger 1985, 413; Henrichs, Rpfleger 1955, 224).
  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Recht zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (KG, FGPrax 2006, 122; KG, MDR 2011, 734; KG, NZI 2015, 758; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 13 Rn. 29 f.).

    Zudem können Auskünfte aus bzw. über Akten erteilt werden; diese Auskünfte unterliegen den Schranken, die für die Einsichtsgewährung gelten (vgl. KG, NZI 2015, 758; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 13 Rn. 74).

    Das hier einschlägige GNotKG sieht für die Erteilung einer positiven wie auch negativen Auskunft über das Bestehen eines Nachlassverfahrens bzw. die hier zusätzlich gewünschte Auskunft über das "Bekanntsein" der Erben das einschlägige GNotKG keinen Gebührentatbestand vor; allenfalls kann eine Dokumentenpauschale nach Nr. 31000 KV GNotKG anfallen (vgl. auch KG, NZI 2015, 758; Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Auflage 2018, § 13 Rn. 52).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 25 W 23/18

    Keine Gebühr nach §§ 1 Abs. 1 JKostG HE, 1 Abs. 2 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV zu §

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Recht zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (KG, FG Prax 2006, 122; KG, MDR 2011, 743; KG, NZI 2015, 758; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 13 Rn. 29 f.).

    Zudem können Auskünfte aus bzw. über Akten erteilt werden; diese Auskünfte unterliegen den Schranken, die für die Einsichtsgewährung gelten (vgl. KG, NZI 2015, 758; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 13 Rn. 74).

    Das hier einschlägige GNotKG sieht für die Erteilung einer positiven wie auch negativen Auskunft über das Bestehen eines Nachlassverfahrens bzw. die hier zusätzlich gewünschte Auskunft über das "Bekanntsein" der Erben das einschlägige GNotKG keinen Gebührentatbestand vor; allenfalls kann eine Dokumentenpauschale nach Nr. 31000 KV GNotKG anfallen (vgl. auch KG, NZI 2015, 758; Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Auflage 2018, § 13 Rn. 52).

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