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   KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87   

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KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87 (https://dejure.org/1988,723)
KG, Entscheidung vom 09.02.1988 - 1 VA 5/87 (https://dejure.org/1988,723)
KG, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - 1 VA 5/87 (https://dejure.org/1988,723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers auf Ermittlung von Faktenüber die wirtschaftliche Situation des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 28 Abs. 3; ZPO § 299 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1738
  • MDR 1988, 590
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 09.01.1976 - 1 VA 4/75
    Auszug aus KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87
    Selbst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, steht die Gewährung der Akteneinsicht an Dritte sodann im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands des Gerichts und hat der Dritte nicht etwa ein gesetzl. Einsichtsrecht, wie es in § 299 Abs. 1 ZPO den Prozeßparteien eingeräumt wird (Senat OLGZ 1976, 158).
  • OLG München, 16.08.1984 - 9 VA 4/83

    Rechtsanspruch ; Rechtsanspruch Dritter; Akteneinsicht; Rechtsanspruch Dritter

    Auszug aus KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87
    Der Gesichtspunkt, daß einem Dritten grundsätzlich die Einsicht in ein in einem anderen Verfahren ergangenes Urteil eher zuzubilligen sein mag als eine Akteneinsicht insgesamt, weil in dem Urteil individuelle Angaben geschwärzt werden können (vgl. OLG München, OLGZ 1984, 477/479 [hier: IV (413) 190 b-c]), kann im vorl. Fall zu keinem anderen Ergebnis führen.
  • BGH, 25.10.1972 - I ZA 1/72
    Auszug aus KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87
    Es muß der Interessenkreis der AntrSt. durch das Verfahren oder wenigstens durch den diesem zugrunde liegenden Sachverhalt konkret berührt werden (BGH GRUR 1973, 491).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der

    Ein rechtliches Individualinteresse an der Akteneinsicht liegt vor, wo irgendwelche persönlichen Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht (vgl. zuletzt Senat ZVI 2006, 30, unter Hinweis auf KG NJW 1988, 1738; OLG Köln ZIP 1999, 1449).

    Ein rechtliches Interesse ist aber regelmäßig gegeben, wenn die erstrebte Kenntnis von dem Inhalt der Akten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1194), nicht dagegen, wenn es lediglich darum geht, aus den Akten tatsächliche Informationen zur Durchsetzung eigener, in keinem rechtlichen Bezug zu dem Prozessgegenstand stehender bzw. mit dem Streitstoff nicht zusammen hängender Ansprüche zu gewinnen (vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 299 Rz. 21; KG NJW 1988, 1738; OLG Hamburg OLGZ 1988, 51; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489).

  • OLG Hamburg, 05.05.2020 - 2 VA 2/20

    Akteneinsichtsrecht des Gegners in das VKH-Heft des Scheidungsverfahrens

    Ein rechtliches Interesse muss sich stets unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergeben (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1952 - IV ZB 82/51 -, BGHZ 4, 323-328, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 1988 - 1 VA 5/87 -, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. August 1996 - 15 VA 5/96 -, zitiert nach juris; Zuck in NJW 2010, 2913-2916).

    Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraus (RG, Beschluss vom 30. März 1936 - IV B 7/36 -, RGZ 151, 57-65, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 22. Januar 1952 - IV ZB 82/51 -, BGHZ 4, 323-328, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 1988 - 1 VA 5/87 -, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. August 1996 - 15 VA 5/96 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, 2 VA 8/17; Zuck in NJW, 2010, 2913-2916), was nichts anderes ist als die Umschreibung des Begriffs "Rechtsverhältnisses" (Zuck in NJW 2010, 2913-2916).

    Es muss auch rechtlich Bezug zum Streitstoff der Akten haben (KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 1988 - 1 VA 5/87 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, 2 VA 8/17; Greger in Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 299 ZPO Rn. 6a).

    Das Interesse des Dritten, durch die Akteneinsicht Tatsachen zu erfahren, die es ihm erleichtern, einen Anspruch geltend zu machen, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Prozessgegenstand steht, genügt also nicht (KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 1988 - 1 VA 5/87 -, zitiert nach juris; Zuck NJW 2010, 2913; Greger in Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 299 ZPO Rn. 6a).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 VA 2/04

    Verfahrensrecht: Anfechtbarkeit eines Justizverwaltungsakts; Akteneinsichtsrecht

    Für diesen Ermessensbereich wäre der Senat gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG nur zu der Prüfung berechtigt, ob die Maßnahme oder ihre Ablehnung rechtswidrig wäre, weil die gesetzlichen Grenzen überschritten wären oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden wäre (KG NJW 1988, 1738).

    Ein rechtliches Individualinteresse an der Akteneinsicht liegt vor, wo irgendwelche persönlichen Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden können, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht (KG NJW 1988, 1738; OLG Köln ZIP 1999, 1449).

    Dazu gehören auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen, sofern diese Interessen einen rechtlichen Bezug zum Streitstoff der Akten haben; es muss der Interessenkreis des Antragstellers durch das Verfahren konkret berührt werden (vgl. KG NJW 1989, 534; 1988, 1738; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Zöller/Greger, a.a.O., § 299 Rz. 6a).

  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 12/07

    Akteneinsicht in Zivilverfahren: Anspruch auf Neubescheidung nach

    Vielmehr ist in einem solchen Fall oder dann, wenn der Gläubiger aus der Akte die Anschrift des Schuldners, die er zur Vollstreckung benötigt, ermitteln will, ein rechtlicher Bezug des Gläubigerinteresses zum Streitstoff der einzusehenden Akten ohne weiteres gegeben (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 9. Februar 1988 - 1 VA 5/87).

    Auch der Senat hat das in der vom Antragsgegner mehrfach angeführten Entscheidung vom 9. Februar 1988 (1 VA 5/87 -, NJW 1988, 1738) nicht vertreten, denn diese Entscheidung betraf den Fall, dass der Gläubiger durch Einsicht in die einen Passivprozess des Schuldners betreffenden Akten Einblick in die Vermögenslage des Schuldners zu einem bestimmten Zeitpunkt gewinnen wollte, um so eine eventuelle Anfechtungsklage gegen dessen Ehefrau wegen der Veräußerung von Vermögenswerten begründen zu können.

  • OLG Bremen, 05.04.2022 - 1 VA 4/21

    Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein

    Eine nur mittelbare Berührung zwischen dem Verfahrensgegenstand und dem eigenen Rechtskreis des Dritten reicht daher für die Annahme eines relevanten rechtlichen Interesses nicht aus (siehe Hanseatisches OLG Hamburg, a.a.O.) und es bedarf vielmehr eines konkreten rechtlichen Bezuges zwischen dem Verfahrensgegenstand und einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis des Dritten zu anderen Personen oder einer Sache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.10.2019 - 1 VA 92/19, juris Rn. 44, NZI 2020, 44; KG Berlin, Beschluss vom 09.02.1988 - 1 VA 5/87, juris Rn. 5, NJW 1988, 1738; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2014 - 2 VA 3/14, juris Rn. 37; OLG Dresden, Beschluss vom 03.11.2003 - 6 VA 8/03, juris Ls., ZInsO 2003, 1148; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2021 - I-3 VA 14/19, juris Rn. 22, NZG 2021, 1410; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2005 - 20 VA 2/04, juris Rn. 10, ZInsO 2005, 1327; Beschluss vom 21.06.2016 - 20 VA 20/15, juris Rn. 34, ZInsO 2016, 1698; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2019 - 6 VA 89/18, juris Rn. 83, Justiz 2019, 132; OLG Naumburg, Beschluss vom 27.05.2010 - 5 VA 11/10, juris Rn. 11, NZI 2010, 766; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 VA 2218/13, juris Rn. 9, ZIP 2014, 700 (Ls.); OLG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2009 - 12 Va 11/08, juris Rn. 6, DGUV-Forum 2009, Nr. 7/8, 45).

    Die begehrte Akteneinsicht stellt sich in dieser Konstellation damit als bloße Ausforschung ohne konkreten rechtlichen Bezug dar (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 09.02.1988 - 1 VA 5/87, juris Rn. 6, NJW 1988, 1738).

  • VG Frankfurt/Main, 11.01.2011 - 8 K 2602/10

    Akteneinsicht in arbeitsgerichtliche Verfahrensakte

    Als rechtliches Interesse ist deshalb anzuerkennen, wenn Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden können (vgl. Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, a.a.O., § 299 Rn. 20; OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.1988 - 15 VA 2/88 -, NJW 1989, 533; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.02.1988 - 1 VA 5/87 -, NJW 1988, 1738).
  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 20/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Akteneinsicht in

    Vielmehr ist in einem solchen Fall oder dann, wenn der Gläubiger aus der Akte die Anschrift des Schuldners, die er zur Vollstreckung benötigt, ermitteln will, ein rechtlicher Bezug des Gläubigerinteresses zum Streitstoff der einzusehenden Akten ohne weiteres gegeben (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 9. Februar 1988 - 1 VA 5/87).

    Auch der Senat hat das in der vom Antragsgegner mehrfach angeführten Entscheidung vom 9. Februar 1988 (1 VA 5/87 -, NJW 1988, 1738) nicht vertreten, denn diese Entscheidung betraf den Fall, dass der Gläubiger durch Einsicht in die einen Passivprozess des Schuldners betreffenden Akten Einblick in die Vermögenslage des Schuldners zu einem bestimmten Zeitpunkt gewinnen wollte, um so eine eventuelle Anfechtungsklage gegen dessen Ehefrau wegen der Veräußerung von Vermögenswerten begründen zu können.

  • OLG Hamm, 21.01.2020 - 15 VA 35/19

    Akteneinsicht, Rechtsschutzversicherer, Regressanspruch, Ermessensausübung

    Unter einem rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; Senat NJW-RR 1997, 1489; OLG München ARB 2011, 79; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 2002, 408; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1419; OLG Köln NZG 1998, 156).
  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 15 VA 12/22

    Antrag nach § 23 EGGVG als statthafter Rechtsbehelf gegen den die Akteneinsicht

    Unter einem rechtlichen Interesse im Sinne des § 13 Abs. 2 FamFG ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; Senat NJW-RR 1997, 1489; OLG München ARB 2011, 79; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 2002, 408; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1419; OLG Köln NZG 1998, 156).
  • KG, 12.04.2016 - 1 VA 14/15

    Akteneinsicht in Verbraucherinsolvenzverfahrensakten: Antrag des Gläubigers nicht

    Ein rechtliches Individualinteresse an der Akteneinsicht liegt vor, wo persönliche Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden können, sofern ein rechtlicher Bezug zum Streitstoff der einzusehenden Akte besteht (Senat, Beschluss vom 9. Februar 11988 1 VA 5/87 - NJW 1988, 1738, 1739).
  • OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98

    Akteneinsicht eines Konkursgläubigers

  • BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21

    Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse

  • OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03

    Gewährung von Akteneinsicht eines Dritten gem. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung (

  • OLG Hamm, 08.08.2014 - 15 VA 8/14

    Akteneinsichtsrecht eines Versicherers

  • OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02

    Begriff des rechtlichen Interesses im Zusammenhang mit der Ablehnung von

  • OLG Köln, 23.07.2007 - 7 VA 1/07

    Einsicht in Insolvenzakte durch Massegläubiger

  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
  • OLG Brandenburg, 18.05.1998 - 2 VA 4/97

    Akteneinsicht aufgrund rechtlichem Interesse; Beginn der Verfahrensbeteiligung

  • OLG Brandenburg, 11.08.1997 - 2 VA 4/97

    Vorlage an den BGH auf Grund abweichender Entscheidungen der Oberlandesgerichte;

  • OLG Köln, 18.08.1997 - 7 VA 4/97

    Grenzen des Akteneinsichtsrechts im Konkursverfahren

  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 15 VA 8/03

    Anspruch eines Drittgläubigers aufÜbersendung der Abschrift eines

  • OLG Dresden, 03.11.2003 - 6 VA 8/03

    Antrag auf Einsichtnahme in die Akte eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzung der

  • OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 20 VA 23/21

    Zum rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO

  • LG München I, 25.03.2021 - 11 O 17663/20

    Akteneinsichts- und Auskunftsanspruch des Baugeldgläubigers gegen den

  • OLG Brandenburg, 11.04.2005 - 11 VA 3/05

    Akteneinsichtsbegehren des Gläubigers im Insolvenzverfahren ist kein rechtliches

  • OLG Brandenburg, 10.08.1998 - 2 VA 11/97

    Akteneinsichtsrecht eines Dritten im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 03.11.1997 - 2 VA 12/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Begriff des Justizverwaltungsakts;

  • KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht

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