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   OLG Jena, 10.02.2003 - 1 VAs 1/03   

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OLG Jena, 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 (https://dejure.org/2003,67659)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 (https://dejure.org/2003,67659)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 1 VAs 1/03 (https://dejure.org/2003,67659)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Dabei hat es entgegen der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 ­ und vom 03.03.2003 - 1 VAs 5/03 -) ausdrücklich nochmals klar gestellt, dass hier es auf die Möglichkeit der Erlangung von Rechtsschutz durch die Fachgericht in angemessener Zeit vor Erledigung der Maßnahme nicht ankommt (vgl. BverfG, Beschluss vom 13.03.2002, NJW 2002, 2700).
  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05

    Vollstreckungshaftbefehl; Voraussetzungen; Erlass; Verschulden des Verurteilten

    Es kann dem Betroffenen nämlich nicht zugemutet werden, zunächst einen negativen Bescheid der Vollzugsbehörde gegen sich ergehen zu lassen, wenn die Gründe, welche zur Ablehnung führen, ihrerseits auf rechtswidrigem Verwaltungshandeln beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 1993 - 1 VAs 38/93 - vom 23. Juni 2003 - 1 VAs 1/03 -).
  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 81/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Dazu gehören insbesondere auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden (BGH, NJW 1974, 639, 640) oder Verlegungsanträge an die Anstaltsleitung sowie Anträge nach §§ 109, 114 StVollzG (bei Strafhaft) bzw. nach § 119 Abs. 6 StPO a.F. i.V.m. § 126 StPO - nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EGGVG i.V.m. Nr. 75 Abs. 3 UVollzG (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 VAs 8/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz sowie Rn. 2 und 3; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119 a StPO) - mit anschließender Beschwerdemöglichkeit gegen die Entscheidung des Haftrichters nach § 304 StPO (bei Untersuchungshaft).
  • OLG Hamm, 28.10.2011 - 11 W 83/11
    Dazu gehören insbesondere auch Gegenvorstellungen, Erinnerungen, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden (BGH, NJW 1974, 639, 640) oder Verlegungsanträge an die Anstaltsleitung sowie Anträge nach §§ 109, 114 StVollzG (bei Strafhaft) bzw. nach § 119 Abs. 6 StPO a.F. i.V.m. § 126 StPO - nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EGGVG i.V.m. Nr. 75 Abs. 3 UVollzG (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 10.02.2003 - 1 VAs 1/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 VAs 8/03 -, zitiert nach juris Orientierungssatz sowie Rn. 2 und 3; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119 a StPO) - mit anschließender Beschwerdemöglichkeit gegen die Entscheidung des Haftrichters nach § 304 StPO (bei Untersuchungshaft).
  • OLG Jena, 20.08.2003 - 1 Ws 220/03

    StVollzG

    Die Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte neben dem Umstand des tief greifenden Grundrechtseingriffs ist im Grundsatz nicht zu beanstanden (siehe etwa Senatsbeschluss vom 10.02.2003, Az. 1 VAs 1/03, obiter dictum).
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