Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.03.2012 - 1 VAs 112/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
JustG NRW 121
Aufbewahrungsfrist, Schriftgut - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung der Staatsanwaltschaft an die Rechtsverordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz und Justizverwaltung von NRW bzgl. der Aufbewahrungsfristen für Schriftgut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JustG NRW § 121 Abs. 1
Bindung der Staatsanwaltschaft an die Rechtsverordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz und Justizverwaltung von NRW bzgl. der Aufbewahrungsfristen für Schriftgut
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 02.07.2002 - 1 VAs 5/02
Aktenaufbewahrung, Vernichtung der Akten; Beendigung des Verfahrens; Speicherung, …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2012 - 1 VAs 112/11
Die Ablehnung der Vernichtung der Akte stellt eine Verfügung einer Justizbehörde zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege mit Maßnahmecharakter dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2002, 1 VAs 5/02). - OLG Hamm, 30.07.2009 - 1 VAs 70/09
Löschung; Daten, Verfahrensregister, Vernichtung, Ablauf der normierten …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2012 - 1 VAs 112/11
Vor diesem Hintergrund besteht keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für eine Überprüfung der Angemessenheit der geregelten Aufbewahrungsfristen im Einzelfall durch die zur Aufbewahrung von Schriftgut verpflichteten Justizbehörden (vgl. Senatsbeschluss vom 30.07.2009 - 1 VAs 70/09 - sowie KG Berlin, Beschluss vom 17.02.2009 - 1 VAs 38/08-). - KG, 17.02.2009 - 1552 E GStA 9/08
Strafverfahren: Anspruch auf Vernichtung der in Papierform geführten Akten nach …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2012 - 1 VAs 112/11
Vor diesem Hintergrund besteht keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für eine Überprüfung der Angemessenheit der geregelten Aufbewahrungsfristen im Einzelfall durch die zur Aufbewahrung von Schriftgut verpflichteten Justizbehörden (vgl. Senatsbeschluss vom 30.07.2009 - 1 VAs 70/09 - sowie KG Berlin, Beschluss vom 17.02.2009 - 1 VAs 38/08-).