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   OLG Hamm, 13.02.2018 - III-1 VAs 116/17   

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OLG Hamm, 13.02.2018 - III-1 VAs 116/17 (https://dejure.org/2018,21205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2018 - III-1 VAs 116/17 (https://dejure.org/2018,21205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - III-1 VAs 116/17 (https://dejure.org/2018,21205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Anbringung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 26 Abs. 1 S. 1 EGGVG; Zurechnung von Anwaltsverschulden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 26 Abs. 2, Abs. 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Anbringung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 26 Abs. 1 S. 1 EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verschulden: Auch im Verfahren nach §3 23 ff. EGGVG wird das anwaltliche Verschulden zugerechnet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 29.07.2003 - 2 VAs 3/03

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten ; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 VAs 116/17
    Dies gilt auch dann, wenn der Antrag einen Justizverwaltungsakt in einer Strafvollstreckungssache betrifft (Anschluss an OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 VAs 3/03 -, juris).

    Eine Ausnahme ist nach vorzugswürdiger Ansicht auch nicht dann anzunehmen, wenn der Antrag einen Justizverwaltungsakt in einer Strafvollstreckungssache betrifft (vgl. die eingehende Erörterung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 29.07.2003, 2 VAs 3/03 - juris).

  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 VAs 116/17
    Insoweit ist der Senat bereits im Beschluss vom 21.08.2014 (III-1 VAs 59/14) einer abweichenden früheren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 26.07.1982, 7 VAs 27/82, BeckRS 9998, 33255) nicht gefolgt, dass dem Antragsteller ein Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten ausnahmsweise nicht zugerechnet werde, wenn ein Justizverwaltungsakt in einer Strafvollstreckungssache Gegenstand des Antrags sei.
  • OLG Hamm, 17.05.2013 - 1 VAs 44/13

    Anforderungen an die Begründungsschrift eines Verpflichtungsantrags nach § 23

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 VAs 116/17
    Handelt es sich um einen Verpflichtungsantrag gemäß § 23 Abs. 2 EGGVG, muss der Betroffene zudem darlegen, dass er einen Rechtsanspruch auf die abgelehnte oder unterlassene Maßnahme hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.02.2016 - III-1 VAs 6-7/16 - sowie vom 17.05.2013 - III-1 VAs 44/13 -, m. w. N.).
  • BayObLG, 02.03.2023 - 203 VAs 495/22

    Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Etwaiges Verschulden ihres Bevollmächtigten müsste sie sich zurechnen lassen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 101 VA 44/21 -, juris Rn. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2018 - III-1 VAs 116/17 -, juris; Böttcher a.a.O. § 26 Rn. 9; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 15).
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