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   OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05   

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https://dejure.org/2005,7211
OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05 (https://dejure.org/2005,7211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2005 - 1 VAs 17/05 (https://dejure.org/2005,7211)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 1 VAs 17/05 (https://dejure.org/2005,7211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls bei Erlass vor Ablauf einer zugesicherten Frist innerhalb derer kein Haftbefehl ergehen sollte; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls; Diskriminierende Wirkung einer zwangsweisen ...

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 28 Abs. 1 S. 4; ; StPO § 456; ; StPO § 457 Abs. 2 S. 1; ; StVollzG §§ 109 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungshaftbefehl; Voraussetzungen; Erlass; Verschulden des Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 676
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 10.02.2003 - 1 VAs 1/03
    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 1 VAs 17/05
    Es kann dem Betroffenen nämlich nicht zugemutet werden, zunächst einen negativen Bescheid der Vollzugsbehörde gegen sich ergehen zu lassen, wenn die Gründe, welche zur Ablehnung führen, ihrerseits auf rechtswidrigem Verwaltungshandeln beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 1993 - 1 VAs 38/93 - vom 23. Juni 2003 - 1 VAs 1/03 -).
  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13

    Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    Im Falle der Unrechtmäßigkeit des Erlasses des Vollstreckungshaftbefehls wäre der Verurteilte als Selbststeller zu betrachten (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; s. auch OLG Hamm StV 2005, 676, 677).
  • OLG Dresden, 06.02.2008 - 2 VAs 20/07

    Rechtliches Gehör; Fluchtgefahr

    Zwar ist der Vollstreckungshaftbefehl mit der Aufnahme des Antragstellers im Strafvollzug gegenstandslos geworden, weil die Vollstreckung der Haft nicht auf ihm, sondern allein auf dem zu vollstreckenden rechtskräftigen Urteil beruht (OLG Hamm NStZ 1982, 524; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 224; OLG Hamm StV 2005, 676).
  • KG, 16.07.2012 - 4 VAs 34/12

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Der Rechtsbehelf des Verurteilten ist gemäß § 300 StPO als hier einzig statthafter Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollstreckungshaftbefehls nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auszulegen, da ein Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 Abs. 2 StPO mit der Überführung des Verurteilten in die Strafhaft gegenstandslos wird, weil deren Vollzug nur noch auf dem zu vollstreckenden Urteil beruht und ein auf seine Aufhebung gerichteter Antrag bereits aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 1 VAs 17/05 - = BeckRS 2005, 30357995 und vom 7. September 1982 - 7 VAs 57/82 - = NStZ 1982, 524; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 VAs 32/04 - = NStZ-RR 2005, 249; Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 457 Rdn. 14).
  • OLG Hamm, 03.05.2007 - 1 VAs 43/07

    Vollstreckungshaftbefehl; Rechtswidrigkeit; nachträgliche Überprüfung; Antrag:

    Ein solcher Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vollzogenen Vollstreckungshaftbefehls ist statthaft, wenn dies der Rehabilitierung des Betroffenen von der diskriminierenden Wirkung einer zwangsweisen Einweisung in den Strafvollzug dient und der Vollstreckungshaftbefehl vollzugslockernden Maßnahmen entgegenstehen kann (Senatsbeschluss vom 14.06.2005, 1 VAs 17/05).
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