Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.08.2000 - 1 VAs 19/2000 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Zurückstellung der Strafvollstreckung, Drogentherapie, Ermessen, Verweigerung der Zustimmung, Prognose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 35 Abs. 1, Abs. 5
Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz Therapieversagens und neuerlicher Straffälligkeit
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99
Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären …
Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2000 - 1 VAs 19/00
"Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass der Abbruch vorausgegangener Therapien für sich allein nicht die Zurückweisung eines erneuten Antrags auf Zurückstellung der Vollstreckung rechtfertigt, die Erfolglosigkeit von in der Vergangenheit durchgeführten stationären Therapien gebietet es jedoch, einen strengen Maßstab bei der Entscheidung über eine erneute Zurückstellung der Strafvollstreckung anzulegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99).
- OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 26/09
Voraussetzungen der Zurückstellung der Strafvollstreckung zum Zwecke einer …
Deshalb kann die wiederholte Zurückstellung gemäß § 35 BtmG auch dann erneut gewährt werden, wenn sich der Täter therapiewillig zeigt und die übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vergl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2000 - 1 VAs 19/2000 und vom 19.04.2001 - 1 VAs 10/2001). - OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 27/09
Voraussetzungen der Zurückstellung der Strafvollstreckung zum Zwecke einer …
Deshalb kann die wiederholte Zurückstellung gemäß § 35 BtmG auch dann erneut gewährt werden, wenn sich der Täter therapiewillig zeigt und die übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vergl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2000 - 1 VAs 19/2000 und vom 19.04.2001 - 1 VAs 10/2001). - OLG Hamm, 19.04.2001 - 1 VAs 10/01
Zurückstellung der Strafvollstreckung; Verweigerung der Zustimmung durch das …
Deshalb kann die wiederholte Zurückstellung gemäß § 35 BtMG auch dann erneut gewährt werden, wenn der Täter sich therapiewillig zeigt und die übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2000 - 1 VAs 19/2000 -).