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   OLG Oldenburg, 09.01.2003 - 1 VAs 26/02   

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https://dejure.org/2003,6092
OLG Oldenburg, 09.01.2003 - 1 VAs 26/02 (https://dejure.org/2003,6092)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.01.2003 - 1 VAs 26/02 (https://dejure.org/2003,6092)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 1 VAs 26/02 (https://dejure.org/2003,6092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Feststellung der Betäubungsmittelabhängigkeit des Straftäters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 BtMG; § 35 BtMG
    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangene Straftat; Überprüfbarkeit des Ermessens der Vollstreckungsbehörde; Gerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer Betäubungsmittelabhängigkeit; Bindungswirkung für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangene Straftat; Überprüfbarkeit des Ermessens der Vollstreckungsbehörde; Gerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer Betäubungsmittelabhängigkeit; Bindungswirkung für die ...

  • Judicialis

    BtMG § 35 Abs. 1; ; BtMG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35 Abs. 1 § 35
    Betäubungsmittelabhängigkeit: Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.01.2003 - 1 VAs 26/02
    Der Senat kann daher die angefochtenen Bescheide nach § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin überprüfen, ob die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zuständigen Ermessens eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320, 327).
  • OLG Stuttgart, 17.07.1999 - 4 VAs 19/99
    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.01.2003 - 1 VAs 26/02
    Angesichts dieser Urteilsfeststellungen hätte die Staatsanwaltschaft von sich aus eigenständige Feststellungen zur Betäubungsmittelabhängigkeit treffen müssen, um die Bindungswirkung aufzuheben ( vgl OLG Stuttgart NStZ 1999, 626).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 2 VAs 2/09

    BtM-Abhängigkeit als Voraussetzung für die Zurückstellung der Strafvollstreckung;

    Die Vollstreckungsbehörde sei dann gehindert, eine eindeutig festgestellte Abhängigkeit durch nachträgliche Ermittlungen in Zweifel zu ziehen und eine Zurückstellung deshalb abzulehnen (OLG Oldenburg 1 VAs 26/02 B. v. 09.01.2003 in juris; Körner aaO Rn 83; Malek Betäubungsmittelstrafrecht 3. Aufl. S. 283); auch nach Ansicht von Körner (aaO Rn 84; ebenso OLG Oldenburg aaO) entfällt aber eine Bindungswirkung, wenn Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit und ihrer Kausalität keine entscheidende Rolle gespielt haben und entsprechende Behauptungen nicht überprüft wurden.
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