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   OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12   

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https://dejure.org/2012,19145
OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12 (https://dejure.org/2012,19145)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2012 - 1 VAs 433/12 (https://dejure.org/2012,19145)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 1 VAs 433/12 (https://dejure.org/2012,19145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde bei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Betäubungsmittelentwöhnungstherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35
    Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde bei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Betäubungsmittelentwöhnungstherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wie wird das Ermessen bei der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtmG richtig ausgeübt?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12
    Ebenso wenig darf die Zurückstellung grundsätzlich wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden, da die Bestimmung des § 35 BtMG gerade dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorliegen und auch "Risikopatienten" (vgl. OLG Hamburg StV 1998, 390f.; OLG Zweibrücken StV 2000, 157f.) eine Therapiechance eröffnen soll.
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2007 - 2 VAs 37/07

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12
    Diese Begründung der Ablehnung berücksichtigt nicht, dass der Weg aus der Drogensucht regelmäßig mit gescheiterten Therapieversuchen und Rückfällen in kriminelle Verhaltensweisen verbunden ist, weshalb diese einer erneuten Zurückstellung nicht entgegenstehen (vgl. OLG Hamm StV 2010, 147f.; OLG Karlsruhe StraFo 2008, 42ff.).
  • OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 26/09

    Voraussetzungen der Zurückstellung der Strafvollstreckung zum Zwecke einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12
    Diese Begründung der Ablehnung berücksichtigt nicht, dass der Weg aus der Drogensucht regelmäßig mit gescheiterten Therapieversuchen und Rückfällen in kriminelle Verhaltensweisen verbunden ist, weshalb diese einer erneuten Zurückstellung nicht entgegenstehen (vgl. OLG Hamm StV 2010, 147f.; OLG Karlsruhe StraFo 2008, 42ff.).
  • OLG Hamm, 15.07.1982 - 7 VAs 23/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12
    Auch die Anforderungen an die Therapiefähigkeit dürfen nicht überspannt werden (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 485), denn der Gefahr, dass ein Therapieversuch scheitert, war sich der Gesetzgeber bewusst.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12
    Dann müssen aber die dieser Beurteilung zugrunde liegenden Erwägungen und Tatsachen im Ablehnungsbescheid mitgeteilt werden (vgl. OLG Karlsruhe StV 1983, 112f.).
  • OLG Hamburg, 10.07.1997 - 1 Ws 183/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12
    Ebenso wenig darf die Zurückstellung grundsätzlich wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden, da die Bestimmung des § 35 BtMG gerade dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht vorliegen und auch "Risikopatienten" (vgl. OLG Hamburg StV 1998, 390f.; OLG Zweibrücken StV 2000, 157f.) eine Therapiechance eröffnen soll.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Die Vollstreckungsbehörde ist ersichtlich davon ausgegangen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 I BtMG erfüllt sind, wobei der Aufnahmetermin zur Suchtmittelentwöhnungstherapie, dessen Kosten zu übernehmen sich der Sozialversicherungsträger mit Bescheid vom 11.10.2012 bereit erklärt hat, am 03.01.2013, also erst nach der Entschließung der Staatsanwaltschaft Limburg verstrichen war (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschl. v. 11.07.2012 - 1 VAs 433/12 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Unter dem Gesichtspunkt fehlender Therapiefähigkeit des Verurteilten lässt sich die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - wovon die Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls ausgegangen ist - nur dann rechtfertigen, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche die Therapie von vornherein als völlig oder nahezu aussichtslos erscheinen lassen, namentlich wenn ein vernünftiger Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 122 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 1 VAs 433/12 - OLG Frankfurt, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 159; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 Rn. 141).
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