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   OLG Hamm, 28.09.2004 - 1 VAs 44/04   

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https://dejure.org/2004,18076
OLG Hamm, 28.09.2004 - 1 VAs 44/04 (https://dejure.org/2004,18076)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2004 - 1 VAs 44/04 (https://dejure.org/2004,18076)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2004 - 1 VAs 44/04 (https://dejure.org/2004,18076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Therapie; Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Betäubungsmittelabhängigkeit und der verwirklichten Straftat als Voraussetzung einer Zurückstellung

  • Judicialis

    BtMG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35
    Zurückstellung; Strafvollstreckung; BtM; weitere Verurteilung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: mehrere Freiheitsstrafen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2004 - 1 VAs 44/04
    Es kann dabei nicht darauf ankommen, ob die weitere zu vollstreckende Strafe erst nach oder bereits vor Gewährung der Vergünstigung verhängt worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 VAs 145/84 - OLG Hamm, MDR 1983, 429; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 1998 - 1 VAs 10/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 142).

    Allerdings kann die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG nur dann mit dem Vorliegen einer weiteren Verurteilung begründet werden, wenn endgültig feststeht, zumindest aber offensichtlich ist, dass diese mangels dort gegebener Aussetzungs- oder Zurückstellungsmöglichkeit zu vollstrecken ist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - OLG Karlsruhe, MDR 1983, 76; Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 143).

  • OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2004 - 1 VAs 44/04
    Diese Bestimmung hat zwingenden Charakter (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 VAs 145/84 - OLG Hamm, MDR 1983, 429).

    Es kann dabei nicht darauf ankommen, ob die weitere zu vollstreckende Strafe erst nach oder bereits vor Gewährung der Vergünstigung verhängt worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 VAs 145/84 - OLG Hamm, MDR 1983, 429; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 1998 - 1 VAs 10/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 142).

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2004 - 1 VAs 44/04
    Allerdings kann die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG nur dann mit dem Vorliegen einer weiteren Verurteilung begründet werden, wenn endgültig feststeht, zumindest aber offensichtlich ist, dass diese mangels dort gegebener Aussetzungs- oder Zurückstellungsmöglichkeit zu vollstrecken ist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - OLG Karlsruhe, MDR 1983, 76; Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 143).
  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 1 VAs 64/04

    Zurückstellung, Strafvollstreckung; BtM; Ermessensentscheidung; andere

    Der Regelung des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG, nach der die (zuvor gewährte) Zurückstellung der Vollstreckung zu widerrufen ist, wenn gegen den Verurteilten eine weitere Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu vollstrecken ist, ist jedoch der gesetzgeberische Grundgedanke zu entnehmen, dass eine weitere zu vollstreckende Freiheitsstrafe stets einer Vergünstigung nach § 35 Abs. 1 BtMG entgegensteht unabhängig davon, ob die weitere zu vollstreckende Strafe erst nach oder bereits vor Gewährung der Vergünstigung des § 35 BtMG verhängt worden ist (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. September 2004, 1 VAs 44/04 - und vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 142) In solchen Fällen ist der Zweck der Zurückstellung nicht erreichbar, weil wegen der bevorstehenden Vollstreckung einer weiteren Freiheitsstrafe der ordnungsgemäße Abschluss der angestrebten Therapie nicht gewährleistet ist.
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