Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.05.2013 - 1 VAs 44/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,55509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründungsschrift eines Verpflichtungsantrags nach § 23 Abs. 2 EGGVG
- rechtsportal.de
EGGVG Art. 23 Abs. 2
Anforderungen an die Begründungsschrift eines Verpflichtungsantrags nach § 23 Abs. 2 EGGVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen, 18.12.2012 - 6a VRJs 168/12
- OLG Hamm, 17.05.2013 - 1 VAs 44/13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.01.2013 - 1 VAs 130/12
Anforderungen an die Begründungsschrift eines Antrags auf gerichtliche …
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2013 - 1 VAs 44/13
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung erweist sich als unzulässig, da er den gesetzlichen Begründungsanforderungen (vgl. hierzu zuletzt Senatsbeschluss vom 30.01.2013 - III-1 VAs 130/12 - ) nicht entspricht.
- OLG Hamm, 26.02.2021 - 1 VAs 77/20 Diese Auslegung entsprach auch dem Kosteninteresse des Betroffenen, da sein Antrag insoweit den gesetzlichen Begründungserfordernissen gemäß § 24 Abs. 2 EGGVG nicht im Ansatz genügte (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 2013 zu III-1 VAs 44/13 und vom 30. April 2019 zu III-1 VAs 9/18 m.w.N.) und bei anderer Auslegung auf Kosten des Betroffenen als unzulässig zu verwerfen gewesen wäre.
- OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 VAs 116/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …
Handelt es sich um einen Verpflichtungsantrag gemäß § 23 Abs. 2 EGGVG, muss der Betroffene zudem darlegen, dass er einen Rechtsanspruch auf die abgelehnte oder unterlassene Maßnahme hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.02.2016 - III-1 VAs 6-7/16 - sowie vom 17.05.2013 - III-1 VAs 44/13 -, m. w. N.). - OLG Hamm, 10.04.2018 - 1 VAs 20/18
Anforderung an die Zulässigkeit eines Antrags nach § 23 EGGVG
Handelt es sich um einen Verpflichtungsantrag gemäß § 23 Abs. 2 EGGVG, muss der Betroffene zudem darlegen, dass er einen Rechtsanspruch auf die abgelehnte oder unterlassene Maßnahme hat (vgl. Senat, Beschluss vom 04.02.2016 - III-1 VAs 6-7/16 -, Beschluss vom 17.05.2013 - III-1 VAs 44/13 -, m. w. N.). - OLG Hamm, 03.03.2021 - 1 VAs 137/20
Unzulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Pflicht zur …
Handelt es sich um einen Verpflichtungsantrag gemäß § 23 Abs. 2 EGGVG, muss der Betroffene zudem darlegen, dass er einen Rechtsanspruch auf die abgelehnte oder unterlassene Maßnahme hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04. Februar 2016 zu III-1 VAs 6-7/16 und vom 17. Mai 2013 zu III-1 VAs 44/13 - m.w.N.).