Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.07.1988 - 1 VAs 65/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EGGVG §§ 23 ff.
Papierfundstellen
- MDR 1989, 934
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
Insolvenzverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines die Bestellung eines vorläufigen …
Ist danach ein anderer Rechtsbehelf unzulässig (geworden), kann nicht auf § 23 EGGVG zurückgegriffen werden (vgl. auch Zöller/Lückemann, a.a.O., § 23 EGGVG Rz. 31, unter Hinweis auf OLG Frankfurt am Main MDR 1989, 934).Angesichts der Besonderheiten des Insolvenzverfahrens ist diese Beschränkung auch nicht generell im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG bzw. sonstige Grundrechte Betroffener in Zweifel zu ziehen (…vgl. Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., Stand März 2003, § 6 Rz. 30;… Münchener Kommentar/Ganter, InsO, 2. Aufl., § 6 Rz. 9 ff; OLG Frankfurt am Main MDR 1989, 934 zu § 23 Abs. 3 EGGVG; BVerfG ZIP 2005, 537); denn jedenfalls grundsätzlich bestimmt der Gesetzgeber darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (BGH ZInsO 2007, 34; ZInsO 2007, 326; BVerG NJW 2006, 2613).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.09.1986 - 1 VAs 65/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 167/12
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines abgeschobenen Verurteilten gegen die …
Unter dem 4. Januar 2011 wandte sich die Staatsanwaltschaft Bielefeld schriftlich an die Staatsanwaltschaft Detmold und regte unter Hinweis auf die Beschlüsse des OLG Hamm vom 10. September 1986 - 1 VAs 65/86 - (Leitsatz - ohne Gründe - veröffentlicht bei juris) und des OLG Karlsruhe vom 10. August 2007 - 2 VAs 10/07 - (veröffentlicht bei juris) und unter Darlegung des gegen den Verurteilten bestehenden Tatverdachtes hinsichtlich des Raubüberfalles vom 2. Dezember 2009 an, die Staatsanwaltschaft Detmold möge die von ihr am 29. August 2008 getroffene Entscheidung, von der weiteren Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO abzusehen, in entsprechender Anwendung des § 49 VwVfG widerrufen. - OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
Eintritt gewichtiger neuer Tatsachen als Voraussetzung für die Abänderung einer …
Die begünstigende Entscheidung nach § 456a StPO, von der Vollstreckung ab einem bestimmten Zeitpunkt abzusehen, kann vielmehr entsprechend § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Nachteil des Verurteilten nur widerrufen werden, wenn neue Tatsachen eingetreten sind, die eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 1986 - 1 VAs 65/86;… Senat aaO).