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OLG Hamm, 30.07.2009 - 1 VAs 70/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
AufbVO NW
Löschung; Daten, Verfahrensregister, Vernichtung, Ablauf der normierten Aufbewahrungsfrist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz und Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (AufbVO NW) mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und effektiven Rechtsschutz; Löschung von Daten aus dem ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 3 VAs 47/07
Voraussetzungen und Inhalt eines Anspruchs auf Löschung von Daten aus dem …
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2009 - 1 VAs 70/09
die Menge und die Art der gespeicherten Daten zu reduzieren, um eine möglichst geringfügige Rechtsbeeinträchtigung des Betroffenen zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 183). - OLG Hamm, 02.07.2002 - 1 VAs 5/02
Aktenaufbewahrung, Vernichtung der Akten; Beendigung des Verfahrens; Speicherung, …
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2009 - 1 VAs 70/09
Sowohl die Löschung der im Verfahrensregister gespeicherten Daten als auch die Vernichtung der Akten stellt eine Verfügung einer Justizbehörde zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege mit Maßnahmecharakter dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2002, 1 VAs 5/02). - KG, 17.02.2009 - 1552 E GStA 9/08
Strafverfahren: Anspruch auf Vernichtung der in Papierform geführten Akten nach …
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2009 - 1 VAs 70/09
Ob dies der Fall ist, ist auf der Grundlage einer Einzelfallbearbeitung im Sinne des § 489 Abs. 2 S. 1 StPO im Wege einer Abwägung des Rechtes des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und des Interesses der Allgemeinheit an Strafverfolgung und Vorgangsverwaltung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anhand der Umstände des Einzelfalles zu überprüfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss vom 17, 02.2009, 1 VAs 38/08).
- OLG Hamm, 06.03.2012 - 1 VAs 112/11
Bindung der Staatsanwaltschaft an die Rechtsverordnung über die Aufbewahrung von …
Vor diesem Hintergrund besteht keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für eine Überprüfung der Angemessenheit der geregelten Aufbewahrungsfristen im Einzelfall durch die zur Aufbewahrung von Schriftgut verpflichteten Justizbehörden (vgl. Senatsbeschluss vom 30.07.2009 - 1 VAs 70/09 - sowie KG Berlin, Beschluss vom 17.02.2009 - 1 VAs 38/08-).