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   OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99   

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https://dejure.org/1999,3626
OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99 (https://dejure.org/1999,3626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.1999 - 1 VAs 8/99 (https://dejure.org/1999,3626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 1999 - 1 VAs 8/99 (https://dejure.org/1999,3626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären Entzugstherapie; Therapie statt Strafe für einen drogenabhängigen Verurteilten aus dem Ausland; Ausweisung und Abschiebung eines drogenabhängigen und verurteilten Ausländers

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 591
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99
    Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluß vom 1. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99
    Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluß vom 1. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • OLG Stuttgart, 24.06.1998 - 4 VAs 16/98
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99
    Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (StV 1998, 671).
  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 VAs 15/07

    Zurückstellung; Strafvollstreckung; Ablehnung; Ausländer; Ausweisungsverfügung;

    Ist aber wegen einer Ausweisungs- und Abschiebungsverfügung (die gegen den Betroffenen am 8. Juni 2007 vollzogen werden soll) der Antritt und die Durchführung einer Therapie gerade nicht gewährleistet, so ist es nicht zu beanstanden, wenn die Vollstreckungsbehörde aus diesem Grund die Zurückstellung der Strafvollstreckung ablehnt (Senatsbeschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99, NStZ 1999, S. 591 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 152 ).

    Ist aber wegen einer Ausweisungs- und Abschiebungsverfügung (die gegen den Betroffenen am 8. Juni 2007 vollzogen werden soll) der Antritt und die Durchführung einer Therapie gerade nicht gewährleistet, so ist es nicht zu beanstanden, wenn die Vollstreckungsbehörde aus diesem Grund die Zurückstellung der Strafvollstreckung ablehnt (Senatsbeschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99, NStZ 1999, S. 591 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 152 ).

    Ist aber wegen einer Ausweisungs- und Abschiebungsverfügung (die gegen den Betroffenen am 8. Juni 2007 vollzogen werden soll) der Antritt und die Durchführung einer Therapie gerade nicht gewährleistet, so ist es nicht zu beanstanden, wenn die Vollstreckungsbehörde aus diesem Grund die Zurückstellung der Strafvollstreckung ablehnt (Senatsbeschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99, NStZ 1999, S. 591 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 152 ).

  • OLG Schleswig, 31.01.2022 - 2 VAs 1/22
    Zwar gelten die §§ 35, 36 BtMG grundsätzlich auch für drogenabhängige Ausländer uneingeschränkt (OLG Hamm NStZ 1999, 591).

    Allerdings kommt nach ganz überwiegender Auffassung, die auch der Senat teilt, eine Zurückstellung nach § 35 BtMG dann nicht in Betracht, wenn wegen drohender Abschiebung aufgrund des Vorliegens einer bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Ausweisungs- oder Abschiebungsverfügung der erfolgreiche Therapieabschluss aus Zeitgründen nicht gewährleistet ist (OLG Hamm, Beschluss vom 08. April 1999 - 1 VAs 8/99 -, juris; OLG Karlsruhe, Justiz 2001, 228; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152f).

    Besteht aber, wie vorliegend, eine Ausweisungsverfügung, so ist nicht gewährleistet, dass der Verurteilte bei einer Zurückstellung der Strafvollstreckung die ins Auge gefasste Therapie überhaupt aufnehmen oder aber zum Abschluss bringen könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 08. April 1999 - 1 VAs 8/99 -, juris).

  • OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: mehrere Freiheitsstrafen

    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; NStZ 1983, 287 ; OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99 -).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09

    Fehlerhafte Berücksichtigung der Sicherheitsinteresses der Allgemeinheitbei der

    Grundsätzlich gelten die §§ 35, 36 BtMG auch für drogenabhängige Ausländer uneingeschränkt (OLG Hamm NStZ 1999, 591 ).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 VAs 28/00

    Zurückstellung der Vollstreckung; Therapiestätte; Beendigung der

    Nach ganz überwiegender, auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung kommt eine Zurückstellung nach § 35 BtMG dann nicht in Betracht, wenn gegen den Verurteilten eine bestandskräftige Abschiebungsverfügung vorliegt oder zumindest mit dem Vollzug einer solchen zu rechnen ist (vgl. nur Körner, BtMG 4. Aufl. § 35 Rdnr. 58; OLG Hamm NStZ 1999, 591; OLG Stuttgart Die Justiz 1998, 571 = StV 1998, 671 und Die Justiz 1999, 404; Senatsbeschluss vom 5. März 1998 - 2 VAs 43/97; a.A. OLG Düsseldorf StV 1999, 444 jedenfalls in einem Fall, in dem sich die Vollstreckungsbehörde für eine Zurückstellung ausgesprochen hatte).
  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 1 VAs 18/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung;Therapiewilligkeit, mehrere erfolglose

    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99 -).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2000 - 3 VAs 41/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Versagung wegen

    Zwar soll grundsätzlich auch nichtdeutschen drogenabhängigen Verurteilten Therapie statt Strafvollstreckung gewährt werden, wenn ausländerrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen (Körner NStZ 1998, 233; OLG Hamm NStZ 1999, 591 ; vgl. auch OLG Stuttgart StV 1998, 671 ; OLG Düsseldorf StV 1999, 445).
  • KG, 01.12.2000 - Zs 2124/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei drohender Abschiebung eines Ausländers

    Allein der Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung vermag die erforderliche Ermessensausübung nicht zu ersetzen, zumal insbesondere die zitierte Entscheidung des OLG Hamm (NStZ 1999, 591 ) auf einem anderen Sachverhalt beruht.
  • OLG Hamm, 17.08.2000 - 1 VAs 19/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz

    "Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass der Abbruch vorausgegangener Therapien für sich allein nicht die Zurückweisung eines erneuten Antrags auf Zurückstellung der Vollstreckung rechtfertigt, die Erfolglosigkeit von in der Vergangenheit durchgeführten stationären Therapien gebietet es jedoch, einen strengen Maßstab bei der Entscheidung über eine erneute Zurückstellung der Strafvollstreckung anzulegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99).
  • KG, 12.06.2001 - 1 Zs 791/01

    Prüfungsumfang bei ausschließlicher Anfechtung der staatsanwaltschaftlichen

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine Zurückstellung der Strafverfolgung allein mit der Erwägung abgelehnt werden darf, daß der Beginn der Drogentherapie nicht gewährleistet sei, weil damit zu rechnen sei, daß der Ausländer während des Therapieverlaufs von der Ausländerbehörde abgeschoben werde (vgl. OLG Hamm NStZ 1999, 591 ; a.A. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2000, 152 ; OLG Düsseldorf StV 1999, 444; Körner, BtMG 5. Aufl., § 35 Rdn. 146 f.).
  • OLG Hamm, 30.05.2000 - 1 VAs 20/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung, Ausländer, Ermessen, Therapie,

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