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   StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14   

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https://dejure.org/2014,21174
StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14 (https://dejure.org/2014,21174)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.08.2014 - 1 VB 37/14 (https://dejure.org/2014,21174)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. August 2014 - 1 VB 37/14 (https://dejure.org/2014,21174)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen wegen zunächst unwirksam festgesetzter Abwassergebühren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen wegen zunächst unwirksam festgesetzter Abwassergebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 151
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.10.2003 - X R 48/01

    Anspruch auf Prozesszinsen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu §§ 233 ff. AO, dass von einem allgemeinen Rechtsgrundsatz auf (angemessene) Verzinsung rückständiger Staatsleistungen nicht ausgegangen werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 15.10.2003 - X R 48/01 -, Juris Rn. 15).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Zwar gehört die Idee der materiellen Gerechtigkeit zu den Elementen des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 102, 254 - Juris Rn. 215).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 55.13

    Zahlungsanspruch von Prozesszinsen trotz Rechtskraft des Urteils zur Aufhebung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Entgegen der Meinung des Beschwerdeführers widerspricht es nicht dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Verwaltung und Rechtsprechung (Art. 25 Abs. 2 LV), wenn § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b KAG und die durch ihn in Landesrecht inkorporierten §§ 233 und 236 Abs. 1 und 2 AO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.2014 - BVerwG 9 B 55.13 -, und vom 20.10.2011 - BVerwG 9 B 60.11 -, Juris Rn. 5) durch die angegriffenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte so ausgelegt werden, dass sich daraus kein solcher Anspruch auf Prozesszinsen ergibt.
  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 30.07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge eines Verstoßes gegen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Beim Beschwerdeführer konnte sich kein schutzwürdiges Vertrauen bilden, von einer Abwassergebühr für das Jahr 2001 verschont zu bleiben, auch wenn der erste Regelungsversuch für eine entsprechende Satzung unwirksam war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.3.2008 - 9 B 30.07 -, Juris Rn. 5).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Geschützt ist insbesondere auch der Anspruch, durch die Staatsgewalt nicht mit einem finanziellen Nachteil belastet zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist (vgl. BVerfGE 97, 332 - Juris Rn. 52).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13

    Anspruch auf Prozesszinsen für den Abgabenpflichtigen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Insbesondere die vom Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 14. Juni 2013 (2 S 421/13, VBlBW 2013, 422) entwickelte, im dortigen Leitsatz herausgestellte Auslegung des § 236 Abs. 1 AO ist sachlich vertretbar.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Spezifisches Verfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 - Juris Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 60.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung aufgrund

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
    Entgegen der Meinung des Beschwerdeführers widerspricht es nicht dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Verwaltung und Rechtsprechung (Art. 25 Abs. 2 LV), wenn § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b KAG und die durch ihn in Landesrecht inkorporierten §§ 233 und 236 Abs. 1 und 2 AO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.2014 - BVerwG 9 B 55.13 -, und vom 20.10.2011 - BVerwG 9 B 60.11 -, Juris Rn. 5) durch die angegriffenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte so ausgelegt werden, dass sich daraus kein solcher Anspruch auf Prozesszinsen ergibt.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer

    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 6.8.2014 - 1 VB 37/14 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 84/16

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Missbräuchlichkeit des

    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 6.8.2014 - 1 VB 37/14 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 93/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Verletzung des

    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 6.8.2014 - 1 VB 37/14 -, Juris Rn. 4).
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