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   StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14   

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StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14 (https://dejure.org/2015,3018)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.02.2015 - 1 VB 45/14 (https://dejure.org/2015,3018)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 1 VB 45/14 (https://dejure.org/2015,3018)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    Der Einzelne soll nicht bloß Objekt des Verfahrens sein, sondern vielmehr vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 - Juris Rn. 7 m.w.N.).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 - Juris Rn. 35 f.; BVerfGE 84, 188 - Juris Rn. 6 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, Juris Rn. 17).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    aa) Art. 2 Abs. 1 LV i.V.m Art. 103 Abs. 1 GG gewährt dem an einem Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zu der Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 - Juris Rn. 24; BVerfGE 42, 364 - Juris Rn. 17), Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 - Juris Rn. 4).

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 - Juris Rn. 12 ff.).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    In diesem Sinne gebietet Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG und den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher, hinreichend substantiierter und prozessrechtlich zulässiger Beweisanträge (vgl. BVerfGE 50, 32 - Juris Rn. 10; BVerfGE 60, 274 - Juris Rn. 5; Dreier, GG, 2. Aufl. 2008, Art. 103 Abs. 1 Rn. 67 f.).

    Selbst die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt erst dann gegen Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 - Juris Rn. 10 f.; BVerfGK 12, 346 - Juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    aa) Art. 2 Abs. 1 LV i.V.m Art. 103 Abs. 1 GG gewährt dem an einem Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zu der Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 - Juris Rn. 24; BVerfGE 42, 364 - Juris Rn. 17), Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 - Juris Rn. 4).

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich allerdings grundsätzlich kein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung oder die persönliche Anhörung (vgl. BVerfGE 60, 175 - Juris Rn. 126).

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    Behinderung ist danach die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht (vgl. BVerfGE 96, 288 - Juris Rn. 65; BVerfGE 99, 341 - Juris Rn. 54; so auch Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 2 Rn. 309; Engelken, Ergänzungsband zu Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1996, Art. 2a Rn. 6).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    Behinderung ist danach die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht (vgl. BVerfGE 96, 288 - Juris Rn. 65; BVerfGE 99, 341 - Juris Rn. 54; so auch Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 2 Rn. 309; Engelken, Ergänzungsband zu Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1996, Art. 2a Rn. 6).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG fordert keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters, wie sie in §§ 139 und 278 Abs. 3 ZPO niedergelegt ist (vgl. BVerfGE 66, 116 - Juris Rn. 77; BVerfGE 67, 90 - Juris Rn. 22).
  • BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    Selbst die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt erst dann gegen Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 - Juris Rn. 10 f.; BVerfGK 12, 346 - Juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    aa) Art. 2 Abs. 1 LV i.V.m Art. 103 Abs. 1 GG gewährt dem an einem Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zu der Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 - Juris Rn. 24; BVerfGE 42, 364 - Juris Rn. 17), Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 - Juris Rn. 4).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14
    Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG fordert keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters, wie sie in §§ 139 und 278 Abs. 3 ZPO niedergelegt ist (vgl. BVerfGE 66, 116 - Juris Rn. 77; BVerfGE 67, 90 - Juris Rn. 22).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • OLG Stuttgart, 09.07.1959 - 8 W 50/59
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97

    Anerkennung eines ausländischen Urteils

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17

    Verwerfung einer offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerde - Zum

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. StGH, Urteil vom 2.2.2015 - 1 VB 45/14 -, Juris Rn. 54; Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 2/15 -, Juris Rn. 23).
  • StGH Baden-Württemberg, 18.05.2015 - 1 VB 10/15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verwerfung eines Antrags auf

    15 Es besteht keine Veranlassung, von dieser Definition bei der Auslegung von Art. 2a LV abzuweichen (vgl. StGH, Urteil vom 2.2.2014 - 1 VB 45/14 -, Juris Rn. 74).
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