Weitere Entscheidung unten: VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019

Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17   

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VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17 (https://dejure.org/2020,40954)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17 (https://dejure.org/2020,40954)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 1 VB 64/17 (https://dejure.org/2020,40954)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Divergenzvorlage, Einsichtsrecht, Lebensakte des Messgeräts, Rotlichtverstoß

  • openjur.de
  • IWW

    Art. 2 Abs. 1 LV; Art. 23 Abs. 1 LV; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    LV, GG

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Rechtsbeschwerde als verfassungsrechtliche Verpflichtung des Oberlandesgerichts zur Möglichkeit der Befassung des Senats mit der Frage einer Vorlage an den Bundesgerichtshof; Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ...

  • doev.de PDF

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren; Recht auf effektiven Rechtsschutz; gesetzlicher Richter

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 121 Abs 2 GVG, § 79 Abs 3 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 1 OWiG
    Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unzureichend begründete Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im OWi-Verfahren trotz uneinheitlicher Rspr zur entscheidungserheblichen Frage (hier: Informationszugang zu Unterlagen, die ...

  • Verfassungsgerichtshof BW PDF

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes teilweise begründet

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei nicht gewährter Einsicht in Messunterlagen

  • landesrecht-bw.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Einsichtsrecht in die Lebensakte des Messgeräts bei einem Rotlichtverstoß

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verweigerte Akteneinsicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17
    (2) Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Beschluss vom 12. Januar 1983 (2 BvR 864/81, BVerfGE 63, 45 - Juris) mit einem äußerst umfangreichen Strafverfahren befasst.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst klargestellt, dass weder der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht noch das Recht auf ein faires Strafverfahren es erforderlich machten, ausnahmslos alle Ermittlungsvorgänge zum Bestandteil der Gerichtsakten zu machen (BVerfGE 63, 45 [59f.] - Juris Rn. 47 ff.).

    Es seien von Verfassungs wegen vielmehr nur solche außerhalb der Ermittlungen entstandene Akten dem Gericht vorzulegen und damit der Akteneinsicht des Verteidigers nach § 147 StPO zugänglich zu machen, deren Inhalt für die Feststellung der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat und für etwaige gegen ihn zu verhängende Rechtsfolgen von irgendeiner Bedeutung sein könne (BVerfGE 63, 45 [62] - Juris Rn. 55).

    Das Gericht könne in jedem Stadium des Verfahrens überprüfen, ob die Erforschung der Wahrheit die Beiziehung weitere Akten erfordere (BVerfGE 63, 45 [65] - Juris Rn. 60); einer gerichtlichen Aktenanforderung habe der Staatsanwalt nachzukommen, sofern nicht ein gesetzlich geregelter Ausnahmefall vorliege.

    Der Beschuldigte könne das durch die Stellung von Beweisanträgen und Beweisermittlungsanträgen zu weiterer Sachaufklärung anregen (BVerfGE 63, 45 [65] - Juris Rn. 62).

    Wenn der Beschuldigte geltend mache, er wolle sich selbst Gewissheit darüber verschaffen, dass sich aus diesen Akten - wie Staatsanwaltschaft und Gericht meinen - keine seiner Entlastung dienenden Tatsachen ergeben, werde ihm die Einsicht in solche Akten regelmäßig nicht zu versagen sein (BVerfGE 63, 45 [65f.] - Juris Rn. 63).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17
    (1) Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals in seinem Beschluss vom 19. August 1993 (4 StR 627/92, NJW 1993, 3081 - Juris) zu den Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Einsatz eines standardisierten Messverfahrens in Bußgeldverfahren geäußert.

    Vielmehr genüge insoweit die Angabe des angewandten Messverfahrens und des Toleranzwertes (BGH, a.a.O., NJW 1993, 3081 [3083 f.] - Juris Rn. 33).

    Nur wenn er konkrete Anhaltspunkte für Messfehler habe, müsse er sich darüberhinausgehend von der Zuverlässigkeit der Messung überzeugen (BGH, a.a.O., NJW 1993, 3081 [3083] - Juris Rn. 28).

    Anknüpfungspunkt dieser Entscheidungen war nicht zuletzt die Aussage des Bundesgerichtshofs, es sei gerade Zweck der amtlichen Zulassung von Messgeräten und der Reduzierung ihrer Messergebnisse um einen (nie auszuschließende Messfehler kompensierenden) Toleranzwert, die "Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalles freizustellen", weshalb Fehlerquellen nur zu erörtern seien, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gebe (BGH, Beschluss vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, Juris Rn. 21).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18

    Verletzung der Wartepflicht gem § 47 ZPO kann durch verfassungsrechtlich

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17
    Dieser ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, den Prozessordnungen sowie den Geschäftsverteilungs-und Besetzungsregelungen des Gerichts (vgl. VerfGH, Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 3).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 [299] - Juris Rn. 62; VerfGH, Urteil vom 23.9.2019 - 1 VB 65/17 -, Juris Rn. 37; Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 4).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    Insoweit handelt es sich jedoch um eine komplexe Rechtsfrage, die bislang weder in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH RP, Urteil vom 15. Januar 2020 - VGH B 19/19, AS 47, 350; daran anschließend auch VerfGH BW, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 1 VB 64/17 -, juris) noch in derjenigen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, NJW 2021, 455) erörtert worden ist und die einer Beantwortung im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht zugänglich ist (vgl. auch VerfGH Thüringen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 109/20 (eAO) -, juris Rn. 24).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    Dieser ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, den Prozessordnungen sowie den Geschäftsverteilungs- und Besetzungsregelungen des Gerichts (VerfGH, Urteil vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 26).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Der gesetzliche Richter kann auch dadurch entzogen werden, dass ein Gericht die gesetzliche Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (VerfGH, Urteil vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17-, Juris Rn. 26 ff.).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von der, die dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2012 (NJW 2012, 1715 Rn. 19; vgl. auch VerfGH RhPf vom 15.1.2020 - VGH B 19/19 - juris; VerfGH BW vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17 - juris) zugrunde lag, bei der die angegriffene Entscheidung nicht klar erkennen ließ, aus welchen Gründen die Revision nicht zugelassen wurde, und bei der es im Übrigen um die unmittelbare Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision (in einem Zivilverfahren) ging.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.04.2021 - 1 VB 81/20

    Gewährung von Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis aufgrund isoliertem PKH-Antrag

    Der Verfassungsgerichtshof prüft hierbei nicht die Richtigkeit der Anwendung des einfachen Rechts durch die Gerichte, sondern nur, ob diese Verfassungsrecht verletzt (VerfGH, Urteil vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

    Dieser ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz , den Prozessordnungen sowie den Geschäftsverteilungs- und Besetzungsregelungen des Gerichts ( VerfGH , Urteil vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 26).
  • AG Sinsheim, 26.04.2023 - 14 OWi 1/23

    Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in Messreihe einer

    a) Lebensakte meint eine geordnete Sammlung aller Eich-, Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts (Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2020 - 1 VB 64/17, juris Rn. 44).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.10.2021 - 1 VB 131/21
    Es fehlen darüber hinaus auch jegliche Ausführungen, inwiefern diese Einschätzung des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht nur fehlerhaft, sondern objektiv willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sein soll, was jedoch Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter ist (vgl. VerfGH, Urteil vom 14.12.2020 - 1 VB 64/17-, Juris Rn. 28).
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Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17   

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https://dejure.org/2019,6205
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Befangenheit einer Richterin des Verfassungsgerichtshofs bei hauptamtlicher Tätigkeit der Richterin als Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit einer Richterin des Verfassungsgerichtshofs bei hauptamtlicher Tätigkeit der Richterin als Präsidentin des Landesju...

Kurzfassungen/Presse

  • landtag-bw.de PDF (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Besorgnis der Befangenheit einer Richterin am Verfassungsgerichtshof wegen der Ausübung eines Amtes in der Verwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2080 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2019, 625
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
    Die Beteiligten sollen darauf vertrauen können, dass die Richter des Verfassungsgerichtshofs allein dem Recht verpflichtet sind, nicht staatlich oder von anderen Kräften gelenkt werden und als unbeteiligte Dritte die Freiheit von Vorurteil und Parteinahme und damit die Sachlichkeit und Objektivität der Entscheidung gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 -, Juris Rn. 48).

    Schon die hochrangige Funktion als solche muss die Befürchtung auslösen, dass Probleme innerhalb der Zuständigkeit der Behörde zur "eigenen Sache" des Beamten werden (zum rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, siehe BVerfG, Beschluss vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 -, Juris Rn. 69).

    17 Die Erwägungen, die im Einzelfall zu der Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Verfassungsrichters wegen seines Hauptamts führen, entsprechen dabei grundsätzlich den Gründen, aus denen das Bundesverfassungsgericht eine "zu enge personelle Verzahnung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt" für unzulässig hält und ein "Distanzgebot" bei der konkreten Ausgestaltung der Mitwirkung eines Beamten in einem Richteramt postuliert (BVerfG, Beschluss vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 -, Juris Rn. 52 und 108 f.).

    Da auch nach Art. 6 Abs. 1 EMRK der Verfassungsgerichtshof durch seine Zusammensetzung ausreichende Gewähr dafür bieten muss, jeden legitimen Zweifel an seiner Unparteilichkeit auszuschließen (vgl. nur EGMR, Oleksandr Volkov v. Ukraine, Urteil vom 9.1.2013, Nr. 21722/11, Rn. 104) und es dabei besonders darauf ankommt, dass auch nicht der Anschein der Parteilichkeit besteht (vgl. EGMR, Delcourt v. Belgium, Urteil vom 17.1.1970, Nr. 2689/65, Rn. 31), müssen in diesen Konstellationen die Ablehnungsregelungen grundsätzlich streng gehandhabt werden (so zum Richter auf Zeit auch BVerfG, Beschluss vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 -, Juris Rn. 109).

    Die Befangenheitsregelungen dienen gerade der Korrektur der notwendigerweise pauschalen Unvereinbarkeitsbestimmungen, um auch im Einzelfall die Unparteilichkeit des Verfassungsgerichtshofs zu gewährleisten (zu dem Korrekturcharakter der Regelungen über Ausschließung und Ablehnung von Richtern siehe auch BVerfG, Beschluss vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 -, Juris Rn. 109).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17

    "AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
    Dem hat sich der Verfassungsgerichtshof hinsichtlich § 12 Abs. 3 VerfGHG angeschlossen (Beschluss vom 3.7.2017 - 1 GR 35/17 -, Juris Rn. 12).

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Verfassungsgerichtshofs nach § 12 VerfGHG setzt einen Grund voraus, der aus Sicht eines verständigen Dritten geeignet ist, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen (VerfGH, Beschluss vom 3.7.2017 - 1 GR 35/17 -, Juris Rn. 14).

  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aus dem Blickwinkel eines betroffenen Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 102, 192 - Juris Rn. 16) Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln.
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
    Hinsichtlich der Parallelvorschrift zu § 12 Abs. 3 VerfGHG im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§ 19 Abs. 3) vertritt das Bundesverfassungsgericht die Auffassung, dass sich der Richter nicht selbst für befangen halten muss; es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (BVerfGE 109, 130 - Juris Rn. 7).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.12.2003 - VGH B 13/03

    Darlegungsumfang und Beweislast bei Geltendmachung einer Betroffenheit in eigenen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
    Derartige Zweifel können insbesondere dann entstehen, wenn Richter des Verfassungsgerichtshofs als Angehörige des öffentlichen Dienstes hauptamtlich in hervorgehobener Funktion einer Behörde angehören, deren Zuständigkeitsbereich von einem konkreten verfassungsgerichtlichen Verfahren berührt wird (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Wählbarkeit von Beamten als Richter eines Landesverfassungsgerichts siehe VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2.12.2003 - VGH B 13/03 -, Juris).
  • EGMR, 17.01.1970 - 2689/65

    DELCOURT c. BELGIQUE

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
    Da auch nach Art. 6 Abs. 1 EMRK der Verfassungsgerichtshof durch seine Zusammensetzung ausreichende Gewähr dafür bieten muss, jeden legitimen Zweifel an seiner Unparteilichkeit auszuschließen (vgl. nur EGMR, Oleksandr Volkov v. Ukraine, Urteil vom 9.1.2013, Nr. 21722/11, Rn. 104) und es dabei besonders darauf ankommt, dass auch nicht der Anschein der Parteilichkeit besteht (vgl. EGMR, Delcourt v. Belgium, Urteil vom 17.1.1970, Nr. 2689/65, Rn. 31), müssen in diesen Konstellationen die Ablehnungsregelungen grundsätzlich streng gehandhabt werden (so zum Richter auf Zeit auch BVerfG, Beschluss vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 -, Juris Rn. 109).
  • EGMR, 09.01.2013 - 21722/11

    OLEKSANDR VOLKOV c. UKRAINE

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
    Da auch nach Art. 6 Abs. 1 EMRK der Verfassungsgerichtshof durch seine Zusammensetzung ausreichende Gewähr dafür bieten muss, jeden legitimen Zweifel an seiner Unparteilichkeit auszuschließen (vgl. nur EGMR, Oleksandr Volkov v. Ukraine, Urteil vom 9.1.2013, Nr. 21722/11, Rn. 104) und es dabei besonders darauf ankommt, dass auch nicht der Anschein der Parteilichkeit besteht (vgl. EGMR, Delcourt v. Belgium, Urteil vom 17.1.1970, Nr. 2689/65, Rn. 31), müssen in diesen Konstellationen die Ablehnungsregelungen grundsätzlich streng gehandhabt werden (so zum Richter auf Zeit auch BVerfG, Beschluss vom 22.3.2018 - 2 BvR 780/16 -, Juris Rn. 109).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.11.2022 - 1 VB 98/19

    Zur Möglichkeit einer Besorgnis der Befangenheit von hauptberuflich als

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (VerfGH, Beschluss vom 27.9.2021 - 1 VB 85/17 -, Juris Rn. 8 und Beschluss vom 11.3.2019 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 13).

    Dies eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, dass gerade ihre hauptberufliche Tätigkeit in Anbetracht der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit gibt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 11.3.2019 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 15).

    Dort stellte das Gericht entscheidend auf die Position der Richterin als hervorgehobene Führungskraft sowie auf die Betroffenheit des Geschäftsbereichs der Behörde durch die Rechtsfragen der Verfassungsbeschwerde ab (vgl. VerfGH, Beschluss vom 11.3.2019 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 22).

    Daher kann sich bei der Mitwirkung eines hochrangigen Beamten eines Ministeriums als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs die Problematik stellen, dass das betroffene Land in dessen Person gleichsam "auf der Richterbank" sitzen würde (vgl. VerfGH, Beschluss vom 11.3.2019 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 24).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17

    Begründete Selbstablehnung einer Verfassungsrichterin, die im Hauptberuf

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aus dem Blickwinkel eines betroffenen Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 102, 192 - Juris Rn. 16) Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (zuletzt VerfGH, Beschluss vom 11.3.2019 - 1 VB 64/17 -, Juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 05.02.2024 - 2 A 362/22

    Richterablehnung; Ausschluss wegen Befangenheit; Vorbefassung

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 11. März 2019 (- 1 VB 64/17 -, juris) verweist, fehlt es bereits an der Vergleichbarkeit der dortigen Ausgangssituation (Besorgnis der Befangenheit einer hauptamtlich als Abteilungsleiterin im Justizministerium tätigen ehrenamtlichen Verfassungsrichterin im Verfassungsbeschwerdeverfahren) mit der Ausgangslage im hiesigen Verfahren, in dem eine Gleichzeitigkeit der Tätigkeit für das Justizministerium und der (hauptamtlichen) Richtertätigkeit gerade nicht vorliegt.
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