Rechtsprechung
   VK Baden-Württemberg, 11.09.2003 - 1 VK 52/03   

Volltextveröffentlichungen (4)




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • VK Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - VK-SH 9/05  

    Vergabe - Entbehrlichkeit der Textform der Information gemäß § 13 VgV

    Denn wird ein Antragsteller nicht gehindert, rechtzeitig einen Nachprüfungsantrag zu stellen, der nach Zustellung das Zuschlagsverbot auslöst, ist der Primärrechtsschutz damit eröffnet und das Ziel des § 13 VgV erreicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2002 - Az.: Verg 36/01; VK Baden-Württemberg beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2004 - Az.: 1 VK 70/04; Beschluss vom 11.09.2003 - Az.: 1 VK 52/03).
  • VK Bund, 02.08.2006 - VK 3-75/06  
    Von einem ungewöhnlich niedrigen erscheinenden Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Az.: Verg 22/03; Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Beschluss vom 05.07.2005 - Az.: VgK-26/2005; Beschluss vom 03.05.2005 - Az.: VgK-14/2005; Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.04.2005 - Az.: VK 9/05; Beschluss vom 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Beschluss vom 10.02.2005 - VK-SH 2/05; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 02.07.2004 ­ Az.: VK 13/04; Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Beschluss vom 30.01.2006 - Az.: 360-4003.20-055/05-EF-S; Beschluss vom 21.1.2004 - Az.: 360-4002.20-037/03MHL; Vergabekammer Baden-Württemberg beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.9.2003 - Az.: 1 VK 52/03, Beschluss vom 30.4.2002 - Az.: 1 VK 17/02).
  • VK Baden-Württemberg, 29.04.2005 - 1 VK 14/05  
    Damit kann von der Vergabekammer lediglich überprüft werden, ob der Auftraggeber von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, ob er sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, ob allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet worden sind oder in sonstiger Weise willkürlich gehandelt wurde (Müller-Wrede, aaO; VK Baden-Württemberg vom 11.9.2003, 1 VK 52/03).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht