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   VK Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 1 VK 66/06   

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https://dejure.org/2006,34848
VK Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 1 VK 66/06 (https://dejure.org/2006,34848)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2006 - 1 VK 66/06 (https://dejure.org/2006,34848)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 2006 - 1 VK 66/06 (https://dejure.org/2006,34848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein ungewöhnliches Wagnis bei fehlender Angabe des Störstoffanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Bund, 06.05.2005 - VK 3-28/05

    Mineralboden für die Niederlassungen

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 1 VK 66/06
    Wagnisse, die in der betreffenden Branche typisch und üblich sind, sind nicht ungewöhnlich, sondern für den erfahrenen und fachkundigen Bieter vorhersehbar und kalkulierbar (VK Bund, Beschluss vom 6.5.2005, Az.: VK 3-28/05).

    Insofern liegt kein ungewöhnliches Wagnis vor, da das Wagnis durch Berücksichtigung bei der Preisbildung ausgeglichen werden konnte (VK Bund, Beschluss vom 6.5.2005, Az.: VK 3-28/05 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 2/04

    Vergabe eines Nachunternehmerauftrags auf dem Gebiet der Entsorgung von

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 1 VK 66/06
    In Verbindung mit den Erfahrungswerten der Antragstellerin aus der sonstigen Tätigkeit und den allgemeinen Werten des Bundesverbandes ist es der Antragstellerin zumutbar, den Störstoffanteil zu schätzen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.4.2004, VII Verg 2/04).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2006 - 17 Verg 8/06

    Ungewöhnliches Wagnis bei der Ausschreibung der Altpapierentsorgung in einer

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe vom 28.11.2006 - 1 VK 66/06 - zu verlängern, wird abgelehnt.
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