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   BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19   

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BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19 (https://dejure.org/2019,17116)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2019 - 1 VR 1.19 (https://dejure.org/2019,17116)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 1 VR 1.19 (https://dejure.org/2019,17116)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 58a Abs. 1 Satz 1; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 3, § 80 Abs. 5 und 7
    Abschiebungsanordnung; Ausweisungsrecht; Gefahr; Gefahrenbegriff; Gefährder; Gesamtbild; Interessenabwägung; Islam, jihadistisch; Persönlichkeit; Radikalisierung, ideologische/religiöse; Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Terrorismus; Türkei; besondere; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz im Hinblick auf die Anordnung der Abschiebung eines radikal-islamistischen Gefährders in die Türkei; Prüfung des Vorliegens einer "besonderen" Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz im Hinblick auf die Anordnung der Abschiebung eines radikal-islamistischen Gefährders in die Türkei; Prüfung des Vo...

  • rewis.io

    Stattgebender Eilbeschluss gegen die Abschiebungsanordnung eines radikal-islamistischen Gefährders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsanordnung; Türkei; Gefährder; Terrorismus; Gefahr; terroristische; besondere; Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Radikalisierung; ideologische; religiöse; Gefahrenbegriff; Ausweisungsrecht; Islam; jihadistisch; militanter; Jihad; Gesamtbild; ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz im Hinblick auf die Anordnung der Abschiebung eines radikal-islamistischen Gefährders in die Türkei; Prüfung des Vorliegens einer "besonderen" Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders in die Türkei ausgesetzt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders in die Türkei ausgesetzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders in die Türkei

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung der Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders in die Türkei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 971
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    aa) Diese Regelung ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 20 ff. und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - NVwZ 2017, 1530 Rn. 18).

    In diesem Sinne richten sich auch Gewaltanschläge gegen Unbeteiligte zum Zwecke der Verbreitung allgemeiner Unsicherheit gegen die innere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 21).

    Da es um die Verhinderung derartiger Straftaten geht, ist es nicht erforderlich, dass mit deren Vorbereitung oder Ausführung in einer Weise begonnen wurde, die einen Straftatbestand erfüllt und etwa bereits zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen geführt hat (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 23).

    Erfasst sind grundsätzlich auch Zwischenstufen lose verkoppelter Netzwerke, (virtueller oder realer) Kommunikationszusammenhänge oder "Szeneeinbindungen", die auf die Realitätswahrnehmung einwirken und geeignet sind, die Bereitschaft im Einzelfall zu wecken oder zu fördern (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 22; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 A 3.18 - juris Rn. 31).

    Eine Abschiebungsanordnung ist daher schon dann möglich, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass sich eine terroristische Gefahr und/oder eine besondere Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik in der Person des Ausländers jederzeit aktualisieren kann, sofern nicht eingeschritten wird (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 25).

    Vielmehr genügt angesichts der besonderen Gefahrenlage, der § 58a AufenthG durch die tatbestandliche Verselbstständigung begegnen soll, dass sich aus den festgestellten Tatsachen ein beachtliches Risiko dafür ergibt, dass die von einem Ausländer ausgehende Bedrohungssituation sich jederzeit aktualisieren und in eine konkrete terroristische Gefahr und/oder eine dem gleichzustellende Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland umschlagen kann (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 27).

    Ein beachtliches Risiko, das ohne ein Einschreiten jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen kann, kann sich - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - in der Gesamtschau schon daraus ergeben, dass ein im Grundsatz gewaltbereiter und auf Identitätssuche befindlicher Ausländer sich in besonderem Maße mit dem radikal-extremistischen Islamismus in seinen verschiedenen Ausprägungen bis hin zum ausschließlich auf Gewalt setzenden jihadistischen Islamismus identifiziert, über enge Kontakte zu gleichgesinnten, möglicherweise bereits anschlagsbereiten Personen verfügt und sich mit diesen in "religiösen" Fragen regelmäßig austauscht (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 28).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    Das schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    dd) Wesentliche Kriterien für die Bestimmung einer "terroristischen Gefahr" können insbesondere aus der Definition terroristischer Straftaten in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999 (BGBl. 2003 II S. 1923), aus der Definition terroristischer Straftaten auf der Ebene der Europäischen Union im Beschluss des Rates Nr. 2002/475/JI vom 13. Juni 2002 (ABl. L 164 S. 3), dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates Nr. 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (ABl. L 344 S. 93) und Art. 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 S. 6) gewonnen werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    Denn nach der hier im Hinblick auf den erheblichen Eingriff in Freiheitsrechte des Antragstellers im Falle der Abschiebung einerseits und der Bedeutung der durch § 58a AufenthG geschützten Rechtsgüter bei einem Verbleib des Antragstellers in Deutschland sowie der gesetzgeberischen Entscheidung des grundsätzlichen Vorrangs des Vollziehungsinteresses (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 58a Abs. 1 Satz 2 AufenthG) andererseits gebotenen umfassenden Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 VR 1.17 - BVerwGE 158, 225 Rn. 13) bestehen derzeit auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnismittel - vorbehaltlich einer Neubewertung dieser Erkenntnisse sowie der Erlangung weiterer Erkenntnisse durch weitere Sachaufklärung des Gerichts im Hauptsacheverfahren, infolge der Vorlage neuer Erkenntnisse durch den Antragsgegner oder des weiteren Verhaltens des Antragstellers - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine völkerrechtlich geächtete Verfolgung politischer Ziele mit terroristischen Mitteln jedenfalls dann vor, wenn politische Ziele unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1606/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    aa) Diese Regelung ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 20 ff. und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - NVwZ 2017, 1530 Rn. 18).
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    In Fällen, in denen sich eine Person in hohem Maße mit einer militanten, gewaltbereiten Auslegung des Islam identifiziert, den Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung dieser radikal-islamischen Auffassung für gerechtfertigt und die Teilnahme am sogenannten Jihad als verpflichtend ansieht, kann von einer hinreichend konkreten Gefahr auszugehen sein, dass diese Person terroristische Straftaten begeht (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    aa) Diese Regelung ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 20 ff. und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - NVwZ 2017, 1530 Rn. 18).
  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 VR 3.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Abschiebung eines türkischen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    Sie findet auch auf türkische Staatsangehörige Anwendung, denen als Arbeitnehmer und/oder Familienangehörige ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 und/oder Art. 7 ARB 1/80 zusteht (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 VR 3.18 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    Erfasst sind grundsätzlich auch Zwischenstufen lose verkoppelter Netzwerke, (virtueller oder realer) Kommunikationszusammenhänge oder "Szeneeinbindungen", die auf die Realitätswahrnehmung einwirken und geeignet sind, die Bereitschaft im Einzelfall zu wecken oder zu fördern (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 22; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 A 3.18 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 14.01.2020 - 1 A 3.19
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19
    Am 12. April 2019 hat der Antragsteller gegen die Abschiebungsanordnung Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben (BVerwG 1 A 3.19 ) und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt.
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - BVerwG 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2019 - BVerwG 1 VR 1.19 -, NVwZ-RR 2019, 971 - juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 10.3.2020 - 13 ME 30/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.01.2020 - 1 A 3.19

    Bundesverwaltungsgericht hebt Abschiebungsanordnung gegen einen polizeilich als

    Am 12. April 2019 hat der Kläger gegen die Abschiebungsanordnung Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt (1 VR 1.19 ).

    Mit Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 VR 1.19 - hat der Senat die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung angeordnet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses und des Verfahrens 1 VR 1.19 , den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten und die Ausländerakte.

    Fehlt es an einer ideologisch radikalen Prägung, ist einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen Ausländer auch bei drohenden Straftaten von erheblicher Bedeutung mit den Mitteln des Ausweisungsrechts (§§ 53 ff. AufenthG) oder nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht zu begegnen; hinzu tritt der Rechtsgüterschutz durch eine konsequente Verfolgung begangener Straftaten (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 VR 1.19 - NVwZ-RR 2019, 971 Rn. 17).

  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Fehlt es an einer ideologisch radikalen Prägung, ist einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen Ausländer auch bei drohenden Straftaten von erheblicher Bedeutung mit den Mitteln des Ausweisungsrechts (§§ 53 ff. AufenthG) oder nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht zu begegnen; hinzu tritt der Rechtsgüterschutz durch eine konsequente Verfolgung begangener Straftaten (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 VR 1.19 - NVwZ-RR 2019, 971 Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 10 ME 31/24

    Antragsbefugnis; Dringlichkeitsgründe; Einzahlungslimit; Gefahrenabwehrrecht;

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 2 GKG (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.8.2023 - OVG 1 S 56/23 -, juris Tenor, Rn. 2, 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.11.2022 - 4 A 1444/16 -, juris Rn. 4; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.3.2017 - 13 B 1054/16 -, juris Tenor, Rn. 10 und 73; anders: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.6.2023 - 3 M 24/23 -, juris Tenor und Rn. 105, vgl. insoweit auch VG C-Stadt, Beschluss vom 6.10.2023 - 7 B 210/23 HAL -, juris Rn. 36), wobei der Streitwert in Orientierung an Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11) auf 2.500 EUR halbiert wird, da die von der Antragstellerin mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz erstrebte Entscheidung die Hauptsache mangels (endgültiger) Kassation der angefochtenen Nebenbestimmungen nicht vorwegnehmen würde (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28.6.2021 - 13 ME 299/21 -, juris Rn. 19 m.w.N., und vom 23.7.2020 - 1 OA 83/20 -, juris Rn. 20; Sächsisches OVG, Beschluss vom 3.5.2006 - 5 E 72/06 -, juris Rn. 2; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 80 Rn. 174; vgl. aber auch: BVerwG, Beschluss vom 25.6.2019 - 1 VR 1/19 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.8.2023 - 3 E 45/23 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.2009 - 9 S 1689/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 13 ME 234/21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Corona; Maskenpflicht; Öffentlichkeit;

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - BVerwG 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2019 - BVerwG 1 VR 1.19 -, NVwZ-RR 2019, 971 - juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 10.3.2020 - 13 ME 30/20 -, juris Rn. 7).
  • VG Osnabrück, 25.07.2022 - 3 B 104/22

    Corona; einrichtungsbezogene Impfpflicht; Impfung; Tätigkeitsverbot; Zahnarzt

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998 - BVerwG 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2019 - BVerwG 1 VR 1.19 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 10. März 2020 - 13 ME 30/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - BVerwG 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2019 - BVerwG 1 VR 1.19 -, NVwZ-RR 2019, 971 - juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 10.3.2020 - 13 ME 30/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 14.07.2020 - 3 B 218/20

    Erledigung der Hauptsache; Allgemeinverfügung; Corona

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11. September 1998 - 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 2019 - 1 VR 1.19 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2020 - 13 ME 30/20

    Abschiebungsandrohung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - BVerwG 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2019 - BVerwG 1 VR 1.19 -, NVwZ-RR 2019, 971 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 14 ME 55/22

    Antragsänderung; Beschwerdebegründung; Bestimmtheit; Grundverfügung; unzulässig;

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - BVerwG 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2019 - BVerwG 1 VR 1.19 -, NVwZ-RR 2019, 971 - juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.3.2020 - 13 ME 30/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2020 - 13 ME 97/20

    Allgemeinverfügung; Beschwerde; Schutzmaßnahme, notwendige; vorläufiger

  • VG Wiesbaden, 12.01.2021 - 4 L 893/20

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Versagung der

  • VG Greifswald, 15.03.2021 - 3 B 444/21

    Anordnung eines Corona-Tests durch das BAMF

  • OVG Sachsen, 28.07.2020 - 3 B 45/20

    Rücknahme einer Ausbildungsduldung; maßgebliche Sach- und Rechtslage; Vorspiegeln

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2021 - 13 ME 18/21

    Anhörung; Aufenthaltserlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; Fiktion

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 13 ME 299/21

    Corona; notwendige Schutzmaßnahme; Testobliegenheit; Testpflicht

  • VG Lüneburg, 17.02.2022 - 3 B 7/22

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Covid-19; Covid-19-Pandemie; Einseitige

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 13 ME 143/23

    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Beschwerde; anderer Mitgliedstaat; subsidiärer

  • VG Hannover, 01.07.2020 - 19 B 2910/20

    Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Montenegro

  • VG Greifswald, 13.06.2023 - 3 B 869/23

    Abschiebungsanordnung nach Italien nach Aufnahmestopp

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