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   BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93   

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BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93 (https://dejure.org/1994,513)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1994 - 1 VR 10.93 (https://dejure.org/1994,513)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - 1 VR 10.93 (https://dejure.org/1994,513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland - Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Unterbliebene Anhörung vor ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 587
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
    Selbst die Propagierung von Gewaltanwendung in Deutschland gefährdet bereits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht darauf, wie die mit der Gewaltanwendung oder -propagierung verfolgten Ziele zu beurteilen sind und ob möglicherweise sogar berechtigte Anliegen vertreten werden (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; OVG Münster, InfAuslR 1987, 111 ).

    Dementsprechend hat der Senat eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dann angenommen, wenn ein Verein im Bundesgebiet entweder selbst Terroranschläge organisiert und den Tätern z.B. durch Geldspenden, Gewährung von Unterkunft oder Kurierdienst Hilfe leistet oder wenn er Terroranschläge gegen Einrichtungen oder Organe eines fremden Staates, die von dritter Seite verübt werden, unterstützt (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]).

    Aus diesem Grunde ist im Rahmen des § 14 Abs. 1 VereinsG vor einem Verbot festzustellen, ob gerade Zielsetzung und Organisation des Vereins die innere Sicherheit oder ein anderes in § 14 Abs. 1 VereinsG genanntes Rechtsgut gefährden, wobei eine konkrete Gefährdung im Sinne des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts weder ausreichend noch erforderlich ist (BVerwGE 55, 175 ).

    Vielmehr bedurfte es zur Gefahrensbeseitigung des Verbotes und der Auflösung des Antragstellers (vgl. BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
    Es genügt, daß die Behörde unter diesen Gesichtspunkten aufgrund der ihr bekanntgewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwGE 68, 267 [BVerwG 15.12.1983 - 3 C 27/82]; 80, 299 [BVerwG 13.10.1988 - 5 C 35/85]).

    Unerheblich ist, ob der Verbotsgrund den Hauptzweck oder die Haupttätigkeit des Vereins ausmacht (BVerwGE 80, 299 [BVerwG 18.10.1988 - 1 A 89/83]).

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
    Die Durchführung solcher Maßnahmen belegen zahlreiche gegen Angehörige der PKK durchgeführte Strafverfahren, die zu strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Tötungsdelikten geführt haben (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 5-2 StE 9/91 - OLG Düsseldorf, Urteile vom 24. August 1992 - V 3/92 - und vom 29. April 1993 - VII 1/92 - OLG Celle, Urteil vom 30. Juni 1992 - 2 StE 1/90 - sowie das im Lagebericht des B. vom 5. November 1993 erwähnte Urteil des OLG Celle vom 1. November 1993).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
    Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Vereinsverbotes entfällt grundsätzlich dann, wenn die vom Antragsteller erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung nach der in einem Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 Nr. 14; vgl. bereitsBeschluß vom 1. März 1989 - BVerwG 1 ER 302.89 -).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
    Es genügt, daß die Behörde unter diesen Gesichtspunkten aufgrund der ihr bekanntgewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwGE 68, 267 [BVerwG 15.12.1983 - 3 C 27/82]; 80, 299 [BVerwG 13.10.1988 - 5 C 35/85]).
  • BVerwG, 01.03.1989 - 1 ER 302.89

    Vereinsverbot durch den Bundesminister des Inneren - Zulässigkeit eines Antrags

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
    Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Vereinsverbotes entfällt grundsätzlich dann, wenn die vom Antragsteller erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung nach der in einem Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 Nr. 14; vgl. bereitsBeschluß vom 1. März 1989 - BVerwG 1 ER 302.89 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1986 - 18 A 1316/83
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
    Selbst die Propagierung von Gewaltanwendung in Deutschland gefährdet bereits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht darauf, wie die mit der Gewaltanwendung oder -propagierung verfolgten Ziele zu beurteilen sind und ob möglicherweise sogar berechtigte Anliegen vertreten werden (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; OVG Münster, InfAuslR 1987, 111 ).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
    Es genügt, daß die Behörde unter diesen Gesichtspunkten aufgrund der ihr bekanntgewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwGE 68, 267 [BVerwG 15.12.1983 - 3 C 27/82]; 80, 299 [BVerwG 13.10.1988 - 5 C 35/85]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

    Ohne dies von einer Beendigung terroristischer Aktionen abhängig zu machen, fordert sie Zugeständnisse an Organisationen, die - wie die kolumbianische FARC - auf der Terrorliste der EU geführt werden oder - wie die PKK bzw. ihren Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA GEL - auch in Deutschland verboten sind, zur Rechtmäßigkeit dieses Verbots vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1994 - 1 VR 10.93 -, juris (= NVwZ 1995, 587), Anhaltspunkte dafür, dass die politische Ausrichtung der Partei und der in ihr vertretenen Strömungen im Rückblick bis Oktober 1999 nicht durchgängig dem Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit ausgesetzt war, sind nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Ein solcher Verstoß gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot für die PKK, das der Bundesminister des Innern gemäß § 18 Satz 2 VereinsG am 22. November 1993 verhängt hat (BAnz. 1993, 10313 f.; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 A 13.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26 = NVwZ 1998, 174; Beschlüsse vom 19. August 1994 - BVerwG 1 VR 9.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 19 = NVwZ 1995, 595 sowie vom 6. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 10.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17 = NVwZ 1995, 587 und - BVerwG 1 VR 20.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 18 = NVwZ 1995, 590), kann zwar auch dann in Betracht kommen, wenn jemand - wie hier die Klägerin nach der Unterstellung des Berufungsgerichts - nur durch "bloße" (passive) Teilnahme an Veranstaltungen (und nicht durch weitere eigene Beiträge oder Handlungen) aufgefallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - a.a.O.).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    So hat die PKK am Tag vor der Revisionsverhandlung in dieser Sache mit Anschlägen in türkischen Urlaubsorten gedroht und Touristen davor gewarnt, ihre Ferien dort zu verbringen (vgl. FAZ vom 16. März 1999; vgl. im übrigen auch schon Beschluß vom 6. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 10.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17, S. 10).

    Das Berufungsgericht hat sich hierzu nicht nur auf die bestandskräftige Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 22. November 1993 gegenüber der PKK berufen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Juli 1994 a.a.O., vom 6. September 1995 - BVerwG 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 und Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 A 13.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26), sondern auch auf die weitreichenden Feststellungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 28. Mai 1997 verwiesen.

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   BVerwG, 25.04.1994 - 1 VR 10.93, 1 PKH 9.94   

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