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   BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94   

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BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94 (https://dejure.org/1995,1168)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1995 - 1 VR 9.94 (https://dejure.org/1995,1168)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 (https://dejure.org/1995,1168)
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Wiking-Jugend

Art. 9 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Verbots eines Vereins - Anforderungen an das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verbotsverfügung - Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung einer Verbotsverfügung - Verbot eines Vereins ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2505
  • NVwZ 1995, 1103 (Ls.)
  • DVBl 1995, 811
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung entfiele, wenn die von der Antragstellerin erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung voraussichtlich Erfolg hätte (Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 14 S. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - undBeschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7 bzw. Nr. 14 S. 36).

    Eine zum Verbot führende verfassungsfeindliche Zielrichtung ist zu bejahen, wenn eine Vereinigung in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist, indem sie sich zu Hitler und anderen führenden Funktionären der NSDAP bekennt und wie diese die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt (Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - a.a.O.).

    Die Ziele einer Vereinigung lassen sich in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm und eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O., S. 7;Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - a.a.O., S. 36 f.).

  • BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 12.82

    Volkssozialistische Bewegung Deutschlands - Partei der Arbeit - Vereinsverbot -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - undBeschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7 bzw. Nr. 14 S. 36).

    Dazu genügt, daß sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will, sie muß ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwGE 61, 218 [BVerwG 02.12.1980 - 1 A 3/80];Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O.).

    Die Ziele einer Vereinigung lassen sich in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm und eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O., S. 7;Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - a.a.O., S. 36 f.).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Nach Abschnitt I 4 der Bundessatzung (BA V/Anl. 2) ist die Antragstellerin im Jahre 1952 aus einem Zusammenschluß von drei Jugendverbänden, darunter der "R.", entstanden, die das Bundesverfassungsgericht als eine von der verbotenen Sozialistischen Reichspartei abhängige Organisation bezeichnet hat (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]).
  • BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80

    Wehrsportgruppe Hoffmann - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Dazu genügt, daß sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will, sie muß ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwGE 61, 218 [BVerwG 02.12.1980 - 1 A 3/80];Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Vereinsrechtlich entscheidend ist vielmehr, was der Vereinigung zuzurechnen ist (BVerwGE 80, 299 [BVerwG 18.10.1988 - 1 A 89/83]).
  • BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93

    Gerichtskosten; Haftung; nichtrechtsfähiger Verein; Vorstand; Zweitschuldner

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Wird eine Publikation im Auftrag der Vereinsleitung herausgegeben, so sind die dort erschienenen Artikel, namentlich solche der Schriftleitung, in aller Regel der Vereinigung zuzurechnen(Beschluß vom 31. März 1993 - BVerwG 1 ER 300.93 - Buchholz 402.45 Nr. 15 S. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    Aus dem Zusammenhang mit den zur Begründung der Ordnungsverfügung angeführten Gründen, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995- 1 VR 9.94 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 1984 - 17 B 1515/83 -, NJW 1986, 1449 (1449); a. A. Schoch, in: Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 80 Rn. 248, ergibt sich hier ohne Weiteres, dass die Antragsgegnerin damit auf den durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung verursachten Eingriff in das Emissionsverhalten des Kraftfahrzeugs des Antragstellers abhebt.
  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Etwas anderes kommt in einer solchen Konstellation nur dann in Betracht, wenn es sich - wie beispielsweise bei Leserbriefen - um ersichtlich individuelle Meinungsäußerungen handelt und die Vereinigung derartige Äußerungen missbilligt oder sich jedenfalls von ihnen distanziert (Beschluss vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 43 und Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 f.).

    Zu der durch den Verbotstatbestand geschützten verfassungsmäßigen Ordnung gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7 , Beschlüsse vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 14 S. 36 und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 , Urteil vom 30. August 1995 - BVerwG 1 A 14.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 22 S. 57, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 72 f., Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 - BVerwG 1 A 13.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 28 S. 122, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).

    Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 6 S. 51 f. und vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 6, Beschlüsse vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 und vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).

    Wenn eine Vereinigung sich zur NSDAP und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (Beschlüsse vom 25. März 1993 a.a.O. S. 36 und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42, Urteil vom 30. August 1995 a.a.O. S. 57, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 a.a.O. S. 122, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).

    Die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Ziele einer Vereinigung lassen sich wiederum in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm, sondern eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Urteil vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 7, Beschlüsse vom 25. März 1993 a.a.O. S. 36 f. und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 43, Urteil vom 30. August 1995 a.a.O. S. 58, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

    aa) Zu der durch den Verbotsgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 2 GG geschützten verfassungsmäßigen Ordnung gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7, Beschlüsse vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 14 S. 36 und vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 42, Urteil vom 30. August 1995 - BVerwG 1 A 14.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 22 S. 57, Beschluss vom 20. Oktober 1995 - BVerwG 1 VR 1.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 24 S. 72 f., Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 - BVerwG 1 A 13.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 28 S. 122, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 44).

    Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 6 S. 51 f. und vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 6, Beschlüsse vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 und vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 44).

    Wenn eine Vereinigung sich zur ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (Beschlüsse vom 25. März 1993 a.a.O. S. 36 und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42, Urteil vom 30. August 1995 a.a.O. S. 57, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 a.a.O. S. 122, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 44).

    Die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Ziele einer Vereinigung lassen sich in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm, sondern eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Urteil vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 7, Beschlüsse vom 25. März 1993 a.a.O. S. 36 f. und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 43, Urteil vom 30. August 1995 a.a.O. S. 58, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 45).

    Etwas anderes kommt in einer solchen Konstellation nur dann in Betracht, wenn es sich - wie beispielsweise bei Leserbriefen - um ersichtlich individuelle Meinungsäußerungen handelt und die Vereinigung derartige Äußerungen missbilligt oder sich jedenfalls von ihnen distanziert (Beschluss vom 21. April 1995 a.a.O. S. 43, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 f. und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 40, 45).

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

    Durch Beschluß vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - hat der erkennende Senat den Antrag der Klägerin abgelehnt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen.

    Die besonders genannte Schriftleitung ist in die Klägerin integriert; sie verwendet, wie sich aus einem von der Beklagten vorgelegten Schreiben vom 31. März 1990 ergibt (Bl. 45 der Akte BVerwG 1 VR 9.94), bei ihrer Korrespondenz den Briefkopf der Klägerin.

    Ihre "Gauführer" sind verpflichtet, vierteljährlich Berichte für den "Wikinger" zu schreiben (Bl. 45 der Akte BVerwG 1 VR 9.94).

    "Der Münchener Spießerschreck, Volkstreue Nordländische Jugendzeitung in Bayern" enthält im Impressum das Emblem der Klägerin sowie ihre regionale Postadresse in Bayern (Bl. 62 der Akte BVerwG 1 VR 9.94).

    Die Klägerin hat gegenüber diesen Feststellungen im Beschluß des erkennenden Senats vom 21. April 1995 (a.a.O.) lediglich eingewandt, von einer Verherrlichung der Personen Hitlers und Heß' könne nicht gesprochen werden, und die zeitgeschichtliche Betrachtung ihrer Leistungen könne nicht zum Vereinsverbot führen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    vgl. zu dem Aspekt der Herausgabe von Publikationen im Auftrag etwa der Vereinsleitung: BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 -, NJW 1995, 2505 = juris, Rn. 7, Urteil vom 13. April 1999 - 1 A 3.94 -, NVwZ-RR 2000, 70 = juris, Rn. 23 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 1 A 4.12

    Vereinsverbot; Anfechtungsklage; Feststellungsantrag (unzulässig); verwertbare

    Auch lassen sich die wahren Ziele einer Vereinigung oftmals weniger ihrer Satzung und ihrem Programm als eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit und ihren Publikationen entnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Zu der durch den Verbotstatbestand geschützten verfassungsmäßigen Ordnung gehört u.a. das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (st.Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995, a.a.O., Rn. 6 ff., sowie Urteil vom 13. April 1999 - 1 A 3.94 -, juris Rn. 22 ff.; zuletzt Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 -, juris Rn. 13 ff., jeweils m.w.N.; vgl. auch zum Nachfolgenden Senatsurteil vom 10. Juni 2010, a.a.O., Rn. 25).

    Hierbei ist unerheblich, ob diese Äußerungen dem redaktionellen Teil oder den auf diesen Seiten mit Billigung der Klägerin veröffentlichten Kommentaren entstammen, denn vereinsrechtlich entscheidend ist, was der Vereinigung zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1988, a.a.O., Rn. 50 und 81, und vom 1. September 2010, a.a.O., Rn. 28 und 33, sowie Beschluss vom 21. April 1995, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 -, juris, Rdn. 4; BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 22 CS 13.753 -, juris, Rdn. 23.
  • BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20

    Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar

    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung entfiele, wenn die von der Antragstellerin erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung voraussichtlich Erfolg hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 41).

    Das ist namentlich bei einer Vereinigung der Fall, die sich zur ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt, die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 13; Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 42).

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 A 14.92

    Deutsche Alternative - §§ 2, 3 VereinsG, Art. 21 GG, § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteienG,

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer 0pposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8, S. 7; zuletzt Beschluß vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - DVBl 1995, 811 [812]).

    Wenn eine Vereinigung sich zur NSDAP und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (Beschluß vom 21. April 1995, aaO.).

    Auf die Billigung gewalttätiger Ausschreitungen und die Beteiligung einzelner Mitglieder der Klägerin an ihnen kommt es unter diesen Umständen nicht mehr an (vgl. Beschluß vom 21. April 1995, aaO.).

  • BVerwG, 19.06.1996 - 1 A 1.93

    Verbot einer Vereinigung nach dem Vereinsgesetz (VereinsG) - Abgrenzung einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7; Beschluß vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 42 = DVBl 1995, 811 [BVerwG 21.04.1995 - 1 VR 9/94]).

    Wenn eine Vereinigung sich zur NSDAP und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekenn und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbar Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (Beschluß vom 21. April 1995, a.a.O.).

    Auf die Billigung gewalttätiger Ausschreitungen und die Beteiligung einzelner Mitglieder der Klägerin an ihnen kommt es unter diesen Umständen nicht mehr an (vgl. Beschluß vom 21. April 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.2008 - 6 VR 2.08

    Strafgesetzwidrigkeit einer Vereinigung bei Annahme eines der Vereinigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2012 - 1 L 82.12

    Verbot der Vereinigung "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" wegen

  • VG Düsseldorf, 14.02.1997 - 1 K 9318/96

    Aufnahme der "Jungen Freiheit" in einen Verfassungsschutzbericht

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 VR 2.09

    Vereinsverbot, verfassungsmäßige Ordnung, Wesensverwandtschaft mit dem

  • VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 2 S 13.143

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Klagebefugnis von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - 5 A 2055/97
  • VG Augsburg, 09.03.2021 - Au 5 S 21.273

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen die coronabedingte

  • VG Augsburg, 09.01.2017 - Au 2 S 16.1501

    Untersagung der Fortsetzung des Verfahrens der Kryolipolyse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 1 A 9.05

    Vereinsverbot bei verfassungsfeindlichen Tendenzen

  • BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer

  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026

    Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes

  • VG Augsburg, 17.01.2013 - Au 2 S 12.1066

    Für die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf

  • VG Augsburg, 02.05.2012 - Au 2 S 12.430

    Polizeibeamtin auf Probe; Entlassung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - 7 A 10953/04

    Keine Einbürgerung von Milli Görüs-Funktionär

  • BVerwG, 10.01.2003 - 6 VR 13.02

    Verbot einer Teilorganisation der Religionsgemeinschaft Kalifatsstaat unter der

  • VG Hamburg, 15.03.2024 - 21 E 5509/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Gaststättenbetreibers gegen eine wegerechtliche

  • VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23

    Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der

  • OVG Bremen, 21.07.2009 - 1 B 89/09

    Sanierungsanordnung; Verantwortlicher Geschäftsführer; Komplementär;

  • BVerwG, 25.08.2008 - 6 VR 1.08

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage

  • VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 5 S 19.2489

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen sittlicher Unzuverlässigkeit

  • OVG Hamburg, 05.07.2022 - 3 Bs 259/21

    Zur Denkmaleigenschaft eines baufälligen, nicht erhaltungsfähigen Gebäudes

  • VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 2 S 13.560

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung der Ausübung

  • OVG Hamburg, 02.11.2023 - 6 Bs 69/23

    Ausländer; Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts; Anforderungen an

  • VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507

    Salmonellen-Verdacht in Teewurst

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 11035/05

    Zur Anordnung von Dienstbereitschaften bestimmter Apotheken während der

  • OVG Hamburg, 18.01.2023 - 3 Bs 147/22

    Zur Geltung einer neuen Prüfungsordnung für Studierende, die ihr Studium bereits

  • VG Düsseldorf, 27.06.2003 - 1 K 7261/00

    Rechtmäßigkeit der Verbreitung der Angaben über einen Verein im

  • VG Augsburg, 09.08.2011 - Au 2 S 11.556

    Landesbeamtenrecht; Polizeivollzugsbeamtin; Polizeidienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 PKH 20.09

    Vereinsverbot; verfassungsmäßige Ordnung; Wesensverwandtschaft mit dem

  • KG, 17.07.2015 - 5 U 57/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Werturteile über die Qualifikation von

  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 4 AS 13.2448

    Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen

  • VG Hamburg, 12.04.2006 - 21 E 560/06

    Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Grundstück eines Allgemeinen

  • VG Düsseldorf, 04.09.2006 - 17 L 1495/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abfallentsorgungs- und -nachweisanordnung;

  • VG Hamburg, 26.08.2022 - 7 E 3279/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine denkmalschutzrechtliche Sicherungsverfügung

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