Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 Verg 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ax-schneider-gruppe.de
Gegenstandswert und Streitwert
- oeffentliche-auftraege.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Gegenstandswert eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Ohne Bruttoangebotssumme ist bei Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren auf objektiven Wert des Auftrags abzustellen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gegenstandswert im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Kostenentscheidung im Verfahren der Beschwerde gegen die von den Vergabekammern festgesetzten Gebühren und die Bemessung des Streitwerts
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- ZfBR 2010, 620 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 12.07.2010 - Verg 17/10
Vergabe - Bemessung der Gebührenhöhe
Zu diesen Entscheidungen werden in der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006, 1 Verg 2/06 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008, 1 Verg 3/08 - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09) und Literatur (…Jaeger, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rdnr. 1116) auch die Beschlüsse der Vergabekammern über die von ihnen nach § 128 Abs. 1, 2 GWB in Verbindung mit dem VwKostG zu erhebenden Gebühren gezählt.b) Des Weiteren unterscheidet sich die Beschwerde gegen einen Gebührenfestsetzungsbescheid von sonstigen Beschwerden dadurch, dass die Entscheidung der Vergabekammer bei der Festsetzung von Gebühren entsprechend § 114 S. 1 VwGO nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09; s. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), während im Übrigen der Vergabesenat eine vollständige Überprüfung vornimmt, § 123 GWB.
Zwar ist im Allgemeinen von dem Interesse des Antragstellers auszugehen, in diesem Falle hat die Antragstellerin jedoch kein Angebot abgegeben, so dass in diesem Falle auf den geschlossenen Vertrag zurückzugreifen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09).
Nach Auffassung des OLG Naumburg (Beschluss vom 25.02.1010 - 1 Verg 14/09) soll in derartigen Fällen eine Aufhebung und Zurückverweisung an die Vergabekammer gemäß § 123 S. 2, 2. Alt. GWB erfolgen; nach Auffassung des Senats kommt dies aber nicht bei Beschlüssen der Vergabekammer in eigenen Angelegenheiten in Betracht, vielmehr ist diese Vorschrift auf die Hauptsacheentscheidungen in Nachprüfungsverfahren zugeschnitten.
- VK Sachsen-Anhalt, 27.07.2010 - 1 VK LVwA 19/09
Vergabe - Streitwert bei Verlängerung eines Pachtvertrags
zur Entsorgung der anfallenden Ersatzbrennstoffe hat die 1. Ver- gabekammer beim Landesverwaltungsamt ohne mündliche Verhandlung unter Mitwirkung des Vorsitzenden Regierungsdirektor Thomas, der hauptamtlichen Beisitzerin Regierungsamtsrätin Katzsch und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn Foerster unter Umsetzung der Entscheidung des OLG Naumburg - 1 Verg 14/09 - vom 25.02.2010 in Ergänzung des zu den Ziffern 1 und 2 bestandskräftig gewordenen Kammerbeschlusses vom 10.12.2009 beschlossen:.Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Naumburg - 1 Verg 14/09 - vom 25.02.2010 ist der Beschluss der Vergabekammer vom 10.12.2009 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen - hin- sichtlich der Entscheidung über die Höhe der Kosten (Ziffer 3 des Beschlusstenors) aufge- hoben und an die Vergabekammer zur erneuten Prüfung und Festsetzung der Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats, insbesondere einer ausdrücklichen Streitwertbeschränkung auf ####.
Ausweislich des Beschlusses des OLG Naumburg vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09 - beträgt der Streitwert aufgrund der jährlichen Pacht von ####.
- VK Sachsen-Anhalt, 11.08.2011 - 1 VK LVwA 19/09
Vergabe
Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Naumburg -1 Verg 14/09 -vom 25.02.2010 ist der Beschluss der Vergabekammer vom 10.12.2009 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen - hinsichtlich der Entscheidung über die Höhe der Kosten (Ziffer 3 des Beschlusstenors) aufgehoben und an die Vergabekammer zur erneuten Prüfung und Festsetzung der Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats, insbesondere einer ausdrücklichen Streitwertbeschränkung auf ......... Euro zurückverwiesen worden.Durch Beschluss vom 27.07.2010 wurde unter Umsetzung der Entscheidung des OLG Naumburg -1 Verg 14/09 -vom 25.02.2010 in Ergänzung des zu den Ziffern 1 und 2 bestandskräftig gewordenen Kammerbeschlusses vom 10.12.2009 über die Höhe der Kosten an die Vergabekammer gem. § 128 Abs. 2 GWB neu entschieden.
m 27.07.2010 wurde unter Umsetzung der Entscheidung des OLG Naumburg -1 Verg 14/09 -vom 25.02.2010 in Ergänzung des zu den Ziffern 1 und 2 bestandskräftig gewordenen Kammerbeschlusses vom 10.12.2009 über die Höhe der Kosten an die Vergabekammer gem. § 128 Abs. 2 GWB neu entschieden.
- BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen. - VK Schleswig-Holstein, 26.05.2010 - VK-SH 1/10
Vergabe - Unbefristeter Dienstleistungsvertrag: Vorzeitiger Kündigungsverzicht
In einem solchen Fall ist der objektive Wert des betreffenden Auftrages maßgeblich (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09). - VK Schleswig-Holstein, 11.06.2010 - VK-SH 10/10 In einem solchen Fall ist der objektive Wert des betreffenden Auftrages maßgeblich (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09).
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