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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02 Westerwaldnetz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,888
OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02 Westerwaldnetz (https://dejure.org/2002,888)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02 Westerwaldnetz (https://dejure.org/2002,888)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. September 2002 - 1 Verg 2/02 Westerwaldnetz (https://dejure.org/2002,888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit bei gemeinsamer Ausschreibung durch mehrere Bundesländer; Ermächtigung zur Regelung von Zuständigkeiten der Vergabekammern; Auftragsvergabe im Offenen Verfahren; Voreingenommenheit von Bieter bzw. Bewerber in einem Vergabeverfahren; Definition von "Bieter" ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuständigkeit für das Nachprüfungsverfahren: Zuständigkeit mehrerer Vergabekammern

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VgV § 16
    Befangenheit eines mit der Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung befassten Mitarbeiters der Vergabestelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit und Rechtsfolgen des § 16 VgV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gilt das Befangenheitsverbot schon bei Erstellung der Leistungsbeschreibung? (IBR 2002, 623)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 699
  • BauR 2003, 148 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 617
  • VergabeR 2002, 618
  • ZfBR 2002, 829
  • ZfBR 2003, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Es kann dahinstehen, ob die zwischenzeitlich im Zuge der Bahnstrukturreform an die Stelle der Landesbehörden getretenen Aufgabenträger für den kraft Gesetzes (§ 1 RegG) zur Daseinsfürsorge gehörenden öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (in Rheinland-Pfalz Zweckverbände, in Hessen Verkehrsverbünde) spätestens seit dem Inkrafttreten der §§ 97 ff. GWB am 1. Januar 1999 verpflichtet sind, gemeinwirtschaftliche Verkehrdienstleistungen, die sie einen Verkehrsunternehmen per Vertragsschluss "auferlegen" wollen, auszuschreiben und nach "Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren" (§ 97 Abs. 1 GWB) zu vergeben (so Vergabekammer Magdeburg, Beschl. v. 6. Juni 2002 - VK 05/02 MD [rk]; offengelassen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. Juli 2002 - Verg 22/02: Es spreche allerdings vieles für die Annahme, dass die Regelungen des Vergaberechts denen des AEG vorgingen).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Die hierzu ergangene Rechtsprechung (z. B. OLG Düsseldorf, VergabeR 01, 329) ist entgegen der Auffassung der Beschwerdegegnerin auf den Regelfall der Auftragsvergabe in einem entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften eingeleiteten förmlichen Verfahren nicht übertragbar.
  • VGH Bayern, 16.04.1981 - 20 CS 80 D.61

    Luftverkehrsrecht: Flughafen München II Franz-Josef-Strauß, Baustopp

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02
    bb) Dass die Heilung eines Verstoßes gegen § 20 VwVfG nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zumindest nach herrschender Literaturmeinung nicht möglich sein soll (Kopp/Ramsauer, a. a. O. Rdn. 68; Stelkens/Bonk/Sachs, a . a. O. Rdn. 164; a. A. VGH München NVwZ 82, 510, 514), steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Insbesondere knüpft diese Vorschrift nicht an Merkmale wie "Verhandlungsführerschaft", "größter Auftraggeber" oder "Schwerpunkt der Leistungserbringung" an (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02).

    § 3 Abs. 2 VwVfG sieht bei mehreren örtlich zuständigen Behörden vor, dass die Behörde entscheidet, die zuerst mit der Sache befasst ist; da das Verfahren nur durch einen Antrag im Sinne des § 22 S. 2 Nr. 1, 2. Alt. Nr. 2 VwVfG eingeleitet wird (vgl. Senat NJW 2000, 145, 148), kommt es mithin darauf an, wo der Antragsteller seinen Antrag einreicht (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02).

  • OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13

    Aufgabenübertragung an neu gegründeten Zweckverband: Kein öffentlicher Auftrag!

    Zwar wird die Gebührenentscheidung der Vergabekammer im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler überprüft (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 Verg 2/02).
  • BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

    Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

    Das Oberlandesgericht Koblenz wiederum hat offen gelassen, ob nach deutschem Recht eine Verpflichtung zur Ausschreibung von SPNV-Leistungen bestehe, hinsichtlich des europarechtlichen Rahmens jedoch festgestellt, das geltende europäische Eisenbahnrecht enthalte keine Vorschriften über das zum Abschluss eines Verkehrsvertrags führende Verfahren (vgl. OLG Koblenz, NZBau 2002, S. 699 ).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3706
OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,3706)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.09.2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,3706)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. September 2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,3706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Ausschreibung ; Mängel des Vergabeverfahrens; Entsorgung von Abwasser; Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb ; Erkennbarkeit des Auftragsvolumens; Begriff der "technischen und kaufmännischen Betriebsführung" ; Wortlaut der ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung der technischen und kaufmännischen Betriebsführung zweier Abwasserzweckverbände; Fehlen einer konzeptionellen Vergabereife; Ungenaue Beschreibung des Vertragsgegenstands in der Vergabebekanntmachung; Begriff der "technischen und kaufmännischen ...

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 628
  • ZfBR 2003, 182
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - VK Hal 26/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Für alle Bieter sei gleichermaßen erkennbar gewesen, dass der im Bietergespräch vom 22. August 2001 überreichte Entwurf des Betriebsführungsvertrages die Leistung "zunächst ansatzweise beschrieben [habe], um überhaupt eine Verhandlungsgrundlage zu bieten" (vgl. Erwiderung vom 27. November 2001, S. 12; Akte der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle, VK Hal 26/01 - im Folgenden: BeiA - Bd. I Bl. 67).

    den Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 06. März 2002, VK Hal 26/01, aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vergabekammer zurückzuverweisen sowie.

    den Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 06. März 2002, VK Hal 26/01, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen sowie.

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Eine derart unklare Leistungsbeschreibung, wie die vorliegende, deren fehlende Eindeutigkeit und deren Unvollständigkeit erst im Verlaufe des Wertungsvorganges und nach weit gehendem Abschluss des Verhandlungsverfahrens zu Tage tritt, ist im laufenden Vergabeverfahren nicht heilbar; zur Wiederherstellung der Transparenz des Vergabeverfahrens, der Chancengleichheit der Bieter und zur Gewährleistung des freien Wettbewerbs ist die Aufhebung der Ausschreibung mit dem Ziel der Neuausschreibung unumgänglich (vgl. auch Brandenburgisches OLG NZBau 2000, 39, 44).

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners hat die Vorschrift des § 30 VOL/A über die Anfertigung eines internen Vergabevermerkes durch die Transformation des europäischen Gemeinschaftsrechts in § 97 Abs. 1 GWB einen neuen Inhalt bekommen; dem Auftraggeber ist eine umfassende Dokumentationspflicht über alle wesentlichen Entscheidungen innerhalb des Vergabeverfahrens auferlegt, der der Auftraggeber laufend und in nachvollziehbarer Weise nachkommen muss (vgl. Brandenburgisches OLG NZBau 2000, 39, 43; Thüringer OLG NZBau 2000, 353; vgl. auch Dreher, aaO., § 97 Rn. 35).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Die Entscheidung über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO (zur Anwendung der §§ 91 ff. ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00).
  • KG, 05.01.2000 - KartVerg 11/99

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Bemessung der Ausführungsfrist; Vorgabe von

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Als Verstoß gegen das Transparenzgebot im Vergabeverfahren sieht der Senat auch das Verlangen der Verbände nach der Ausfüllung des umfangreichen Fragebogens am 01./02. Oktober 2001 an, ohne dass den Bietern mitgeteilt wurde oder es für sie sonst durchschaubar war, welche Bedeutung diese zusätzlichen Auskünfte für das Vergabeergebnis haben (vgl. auch KG BauR 2000, 1579, 1581).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00

    Funktionale Leistungsbeschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig?

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Jedoch unterliegt auch die funktionale Leistungsbeschreibung der Anforderung, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers optimal und mit größtmöglicher Bestimmtheit zum Ausdruck zu bringen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Oktober 2000, Verg 14/00, Umdruck S. 8, 10; bestätigt durch den in selber Sache ergangenen Hauptsache-Beschluss vom 14. Februar 2001; Noch in: Müller-Wrede, Komm. z. VOL/A , 2001, § 8 Rn. 6; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, Komm. z. GWB , 3. Aufl. 2001, § 97 Rn. 37).
  • OLG Naumburg, 01.11.2000 - 1 Verg 7/00

    Zurückverweisung wegen unterlassener Verbindung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde genügt es, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers hinreichend klar aus der Beschwerdebegründung ergibt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 01. November 2000, 1 Verg 7/00).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 2/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Allerdings kann eine unzureichende Leistungsbeschreibung ausnahmsweise dann, wenn alle Bieter sie einheitlich und richtig verstehen, für das Vergabeverfahren unschädlich sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2000, 2 Verg 2/00 - Ls. zitiert in NZBau 2000, 543 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - Verg 56/18

    Auftragsgegenstand (nur) funktional beschrieben: Leistungsziel muss klar bestimmt

    Insoweit gilt in solchen Fällen der Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, eingeschränkt, da eine funktionale Leistungsbeschreibung den Auftragsgegenstand per se nicht gleichermaßen detailliert festlegen kann wie eine konventionelle Beschreibung (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014, VII-Verg 26/13; OLG Naumburg v. 16.9.2002 - 1 Verg 02/02; Kadenbach in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 121 GWB Rn. 56 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

    Anderenfalls fehlt es an der erforderlichen Ausschreibungsreife (vgl. zum Beispiel auch § 2 Abs. 5 VOB/A-EG; OLG Naumburg, Beschl. v. 16.9.2002 - 1 Verg 2/02, NZBau 2003, 628, 631).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    Eine Ausschreibung soll - dies dient dem Schutz der am Auftrag interessierten Unternehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 - VII-Verg 20/13 - juris) - grundsätzlich erst erfolgen, wenn der Beschaffungsbedarf bestimmt ist, alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Naumburg, NZBau 2003, 628 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

    Daran kann nur eine Ausnahme zugelassen werden, wenn positiv festgestellt werden kann, dass sich Unvollständigkeiten oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis lediglich auf einzelne untergeordnete Details beziehen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.2.2005 - Verg 27/04), alle Bieter die Angaben aber einheitlich und richtig verstanden haben (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 26.10.2005 - Verg 4/05; OLG Naumburg, Beschl. v. 16.9.2002 - 1 Verg 2/02), m.a.W. wenn im Ergebnis trotz eines Mangels die Vergleichbarkeit der Angebote und die Chancengleichheit der Bieter nicht gefährdet sind.
  • VK Rheinland, 10.09.2015 - VK VOL 15/14

    Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung

    Vielmehr muss der Auftraggeber vor der Ausschreibung zumindest das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung und die wesentlichen Einzelheiten der Leistung selbst festgelegt haben, s. OLG Naumburg, Beschl.v. 16.09.2002 - 1 Verg 2/02 - ebenso OLG Düsseldorf, Beschl.v. 12.06.- - VII-Verg 7/13 -, zum Verhandlungsverfahren nach VOF.

    Unter diesen Umständen bedarf es für eine rechtsfehlerfreie Vergabeentscheidung eines gänzlich neuen Vergabeverfahrens, s. OLG Naumburg, Beschl.v. 16.09.2002 - 1 Verg 2/02 - OLG Schleswig, Beschl.v. 30.06.2005 - 6 Verg 5/05 -.

  • OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens: Vergaberechtsschutz trotz Ausschluss des

    In einem solchen Fall kann nicht nur die Vergabekammer, sondern auch der Vergabesenat die "Verpflichtung zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens" aussprechen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 08.11.2001, 13 Verg 9/01, NZBau 2002, 400 [zu 3.] und Beschl. v. 08.04.2004, 13 Verg 6/04, WuW/E Verg 989; OLG Naumburg, Beschl. v. 16.09.2002, 1 Verg 2/02, NZBau 2003, 628 f. [Ls. 1] und Beschl. v. 26.02.2004, 1 Verg 17/03, ZfBR 2004, 509; Reidt, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2003, § 114 GWB Rn. 17, 19, § 123 GWB Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 5/14

    Arzneimittelversorgung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss v. 20.03.2014, a.a.O. - in juris Tz. 20 m.w.N.; ebenso OLG Naumburg, Beschluss v. 16.09.2002, 1 Verg 2/02, ZfBR 2003, 182) müssen die Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen aufgeführten Gründen gedeckt und deshalb von vornherein rechtmäßig sind, sondern auch dann, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt.
  • LG Köln, 14.01.2004 - 28 O (Kart) 463/03

    Aufhebung einer Ausschreibung nach VOL/A

    Es dient dazu, sicherzustellen, dass die Aufhebung der Ausschreibung nicht als Maßnahme der Diskriminierung einzelner Bieter mißbraucht werden kann, weil hiernach die Aufhebung der Ausschreibung nur in ganz engen Ausnahmefällen (vgl. BGH, NJW 2001, 3698) vergaberechtlich zulässig ist (vgl. BGH, ZfBR 2003, 182 insgesamt zu § 26 Nr. 1 VOB/A).

    Würde eine Aufhebung der beanstandeten Entscheidung des Ausschreibenden, die zur Beseitigung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen eine dieses Recht umsetzende innerstaatliche Vorschrift an sich geboten erscheint, für den Ausschreibenden im Einzelfall den ausweglosen Zwang bedeuten, den Auftrag zu vergeben, kann deshalb auch nach dem Gemeinschaftsrecht die Überprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren nur zu einer weniger einschneidenden Maßnahme, gegebenenfalls lediglich zu der Feststellung einer Vergaberechtsverletzung führen (vgl. BGH, ZfBR 2003, 182).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn das Ausschreibungsverfahren an schwerwiegenden Vergabeverstößen leidet, die letztlich im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar sind, die Aufhebung also die ultima ratio darstellt (vgl. OLG Sachsen Anhalt, ZfBR 2003, 182).

  • LG Köln, 14.01.2004 - 28 O (Kart) 32/03
    Es dient dazu sicherzustellen, daß die Aufhebung der Ausschreibung nicht als Maßnahme der Diskriminierung einzelner Bieter mißbraucht werden kann, weil hiernach die Aufhebung der Ausschreibung nur in ganz engen Ausnahmefällen (vgl. BGH, NJW 2001, 3698) vergaberechtlich zulässig ist (vgl. BGH, ZfBR 2003, 182 insgesamt zu § 26 Nr. 1 VOB/A).

    Würde eine Aufhebung der beanstandeten Entscheidung des Ausschreibenden, die zur Beseitigung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen eine dieses Recht umsetzende innerstaatliche Vorschrift an sich geboten erscheint, für den Ausschreibenden im Einzelfall den ausweglosen Zwang bedeuten, den Auftrag zu vergeben, kann deshalb auch nach dem Gemeinschaftsrecht die Überprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren nur zu einer weniger einschneidenden Maßnahme, gegebenenfalls lediglich zu der Feststellung einer Vergaberechtsverletzung führen (vgl. BGH, ZfBR 2003, 182).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn das Ausschreibungsverfahren an schwerwiegenden Vergabeverstößen leidet, die letztlich im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar sind, die Aufhebung also die ultima ratio darstellt (vgl. OLG Sachsen Anhalt, ZfBR 2003, 182).

  • VK Bund, 19.02.2018 - VK 1-167/17

    Stromartikel

    Anhalt, Beschluss vom 16. September 2002, 1 Verg 2/02, zu einem für die Bieter intransparenten Fragebogen).
  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 7 Verg 3/21

    Ersatzneubau Gymnasium - 1. Eine Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

  • OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von

  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - Verg W 4/03

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 98/10

    Krankenversicherung - Ausschreibung selektiver Lieferverträge zwischen einzelnen

  • VK Bund, 07.04.2004 - VK 1-15/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - VK 39/02
  • OLG Schleswig, 04.07.2003 - 6 Verg 11/03
  • VK Bund, 13.04.2004 - VK 1-35/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • VK Bund, 01.04.2004 - VK 1-11/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • VK Brandenburg, 17.08.2010 - VK 39/10

    Drohender Schadenseintritt bei Verstoß gegen Chancengleichheit!

  • VK Bund, 24.03.2004 - VK 3-36/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der Eignungsfeststellung und

  • VK Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 1 VK 12/04

    Nötige Inhalte einer funktionalen Leistungsbeschreibung

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - VK Hal 26/01
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29466
OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,29466)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,29466)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,29466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,29466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Hamburg, 17.04.2002 - VgK 2/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02
    VgK 02/02, wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss der Vergabekammer beim Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg, Az. VgK 02/02, vom 17.04.2002 wird aufgehoben.

    Der Beschluss der Vergabekammer beim Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg, Az. VgK 02/02, wird abgeändert und festgestellt, dass die Auswahl der zur Verhandlung einzuladenden Bieter ursprünglich vor der im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 02.04.2002 aufgegebenen und am 05.04.2002 erfolgten Nachbesserung durch die Antragsgegnerin des Vergabeverfahrens fehlerhaft war und der Nachprüfungsantrag bis zu diesem Zeitpunkt begründet war.

  • OLG Frankfurt, 10.04.2001 - 11 Verg 1/01

    Pflichten des Auftraggebers bei funktionaler Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02
    Macht die Antragstellerin zur Begründung ihres Schadens, wie hier, geltend, sie werde aufgrund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss sie mit ihrer Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass sie in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte (OLG. Koblenz NZBau 2000, 445, 446), Mit der Vergabekammer ist dieses Kriterium weit auszulegen, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (OLG Frankfurt VergabeR 2001, 299, 301).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 1 Verg 2/02
    Macht die Antragstellerin zur Begründung ihres Schadens, wie hier, geltend, sie werde aufgrund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss sie mit ihrer Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass sie in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte (OLG. Koblenz NZBau 2000, 445, 446), Mit der Vergabekammer ist dieses Kriterium weit auszulegen, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (OLG Frankfurt VergabeR 2001, 299, 301).
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