Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06   

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OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,5479)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,5479)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,5479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Gebühr; Entscheidung der Vergabekammer über die Höhe der Gebühren nach § 128 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach pflichtgemäßem Ermessen; Überprüfung einer angefochtenen Gebührenfestsetzung durch den Vergabesenat auf Ermessensfehler ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor dem Vergabesenat: Kosten des Verfahrens nach Anfechtung einer Kostenfestsetzung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 128 Abs. 2; ; GKG § 66 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 8
    Höhe der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB - Gebührentabelle - Sofortige Beschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Gebühren nach § 128 Abs. 2 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 738 (Ls.)
  • NZBau 2006, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03

    Überprüfung einer Gebührenfestsetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde (§ 116 Abs. 1 GWB) des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (OLG Naumburg v. 25.09.2003 - 1 Verg 11/03 m.w.N. in www.vergabedatenbank.de).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Trotz des etwas mißverständlichen Wortlauts des § 128 Abs. 2 GWB ist somit, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahren (vgl. § 80 Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (BayObLG v. 20.01.2004 - Verg 21/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf v. 07.01.2004 - VII-Verg 55/02; beide in Juris).
  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 1 Verg 3/04

    Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen die Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Deshalb ist eine entsprechende Anwendung des § 66 Abs. 8 (früher § 5 Abs. 6) GKG sachgerecht (Senatsbeschl. v. 01.04.2004 - 1 Verg 3/04 in Juris).
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Nur wenn die von verschiedenen Bietern erhobenen Rügen alle denselben vergaberechtlichen Verstoß betreffen, kann im Einzelfall eine andere Beurteilung geboten sein (BayObLG v. 13.04.2004 - Verg 5/04 in Juris).
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.05.2005 - VK 15/05

    Ausschluss von Doppelbewerbungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Mit Beschluß vom 27. Mai 2005 (VK 15/05), bestandskräftig seit dem 15. Juni 2005, wies die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag auf Kosten der Beschwerdeführerin zurück.
  • BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03

    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Trotz des etwas mißverständlichen Wortlauts des § 128 Abs. 2 GWB ist somit, entsprechend der vergleichbaren Rechtslage im Kartellverfahren (vgl. § 80 Abs. 3 GWB), die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands der gebührenpflichtigen Handlung für den Kostenschuldner Ausgangspunkt für die Gebührenbemessung (BayObLG v. 20.01.2004 - Verg 21/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf v. 07.01.2004 - VII-Verg 55/02; beide in Juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - Verg 33/03

    Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    b) Es ist folglich - auch aus Gründen der Transparenz und im Interesse einer Gleichbehandlung der Beteiligten aller Nachprüfungsverfahren - nicht zu beanstanden (so schon OLG Düsseldorf v. 06.10.2003 - VII-Verg 33/03 inwww.vergabedatenbank.de), daß die Vergabekammer die (Basis-)Gebühr mit Hilfe einer Tabelle, die vorrangig auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nachprüfungsgegenstands abstellt und einen durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwand zugrunde legt (Lausen, VergabeR 2003, 527, 528), aus dem - von der Beschwerdeführerin der Höhe nach nicht in Frage gestellten - Auftragswert von rund 18, 6 Mio. EUR ermittelt hat.
  • BayObLG, 27.02.2003 - Verg 1/03

    Vergabesachen: Voraussetzungen eines entgeltlichen Vertrags - Gegenleistung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
    Da der verfahrensbezogene Personal- und Sachaufwand nicht wesentlich davon abhängt, in welchem Bundesland eine Vergabekammer ihren Sitz hat bzw. ob sie in Vergabeverfahren des Bundes oder eines den Ländern zuzuordnenden Auftraggebers tätig wird, ist diese Verfahrensweise im Interesse einer bundeseinheitlichen Praxis sogar wünschenswert (wenn auch rechtlich nicht geboten; siehe OLG Naumburg v. 24.03.2003 - Verg 1/03 in Juris).
  • VK Brandenburg, 23.08.2018 - VK 15/18

    Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit: Wann wird ein Auftragnehmer

    Eine weitergehende Ermäßigung war nicht angezeigt, weil der weitaus größte, von der Gebühr nach § 182 Abs. 2 GWB abgedeckte Aufwand, wie die Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, die Vorbereitung und Abfassung der schriftlichen Entscheidungsgründe, regelmäßig außerhalb der mündlichen Verhandlung anfällt (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006, 1 Verg 2/06).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen.

    Auf die Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06; OLGR Brandenburg 2008, 1011 unter II 2 a; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, unter III 1 b zu § 80 GWB).

  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist (OLG Naumburg vom 25.9.2003 ­ 1 Verg 11/03; OLG Koblenz vom 16.2.2006 ­ 1 Verg 2/06) .

    Das kann auch eine fehlende mündliche Verhandlung sein; doch ist zu bedenken, dass der hauptsächliche Aufwand in sachlicher und personeller Hinsicht außerhalb der mündlichen Verhandlung stattfindet wie die Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, die Vorbereitung und Hinweise an die Verfahrensbeteiligten sowie die Abfassung der schriftlichen Entscheidungsgründe (vgl. OLG Koblenz vom 16.2.2006 ­ 1 Verg 2/06).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2010 - Verg 17/10

    Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren; Verfahren bei Entscheidung über

    Zu diesen Entscheidungen werden in der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006, 1 Verg 2/06 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008, 1 Verg 3/08 - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09) und Literatur (Jaeger, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rdnr. 1116) auch die Beschlüsse der Vergabekammern über die von ihnen nach § 128 Abs. 1, 2 GWB in Verbindung mit dem VwKostG zu erhebenden Gebühren gezählt.

    a) In Gebührenfestsetzungsbeschlüssen entscheidet die Vergabekammer nicht als neutraler Dritter über die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten (§ 119 GWB) untereinander (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; wonach sich in derartigen Sachen keine verfahrensbeteiligten Personen gegenüberstehen).

    b) Des Weiteren unterscheidet sich die Beschwerde gegen einen Gebührenfestsetzungsbescheid von sonstigen Beschwerden dadurch, dass die Entscheidung der Vergabekammer bei der Festsetzung von Gebühren entsprechend § 114 S. 1 VwGO nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09; s. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), während im Übrigen der Vergabesenat eine vollständige Überprüfung vornimmt, § 123 GWB.

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2008 - 15 Verg 9/08

    Vergabeverfahren: Änderung der Identität des Bieters von einer Bietergemeinschaft

    Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 25.9.2003 - 1 Verg 11/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.2.2006 1 Verg 2/06; OLG München, Beschluss vom 15.11.2007 - Verg 10/07).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 11 Verg 17/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

    Insofern ist vielmehr § 66 Abs. 8 GKG analog anzuwenden, mit der Folge der Gebührenfreiheit des Beschwerdeverfahrens und der Nichterstattung von Kosten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 16.02.2006 - 1 Verg 2/06, NZBau 2006, 740; Summa in: juris PK-Vergaberecht, § 128 Rn. 82).
  • VK Brandenburg, 18.10.2017 - VK 7/17

    Auch präqualifizierter Bieter muss Referenzen vorlegen: Erkennbarer

    Eine weitergehende Ermäßigung war nicht angezeigt, weil der weitaus größte, von der Gebühr nach § 182 Abs. 2 GWB abgedeckte Aufwand, wie die Einarbeitung in den Sach- und Streitstand und die Vorbereitung und Abfassung der schriftlichen Entscheidungsgründe, regelmäßig außerhalb der mündlichen Verhandlung anfällt (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006, 1 Verg 2/06).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfbarkeit der Ermessensausübung der

    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde (§ 116 I GWB) des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.2.2006, 1 Verg 2/06, Rn. 8 - zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 22.08.2016 - 2 Verg 6/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006- 1 Verg 2/06 -, juris Rn. 8; Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 128 GWB, Rn. 74).

    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf einer analogen Anwendung von § 66 Abs. 8 und § 68 Abs. 3 GKG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 24; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006- 1 Verg 2/06-, juris Rn. 16).

  • OLG Jena, 22.08.2016 - 2 Verg 7/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006- 1 Verg 2/06 -, juris Rn. 8; Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 128 GWB, Rn. 74).

    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf einer analogen Anwendung von § 66 Abs. 8 und § 68 Abs. 3 GKG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 24; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006- 1 Verg 2/06-, juris Rn. 16).

  • OLG Jena, 19.08.2016 - 2 Verg 5/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

  • VK Brandenburg, 20.10.2016 - VK 19/16

    Eignung nicht nachgewiesen: Angebot wird ausgeschlossen!

  • VK Brandenburg, 24.06.2021 - VK 11/21

    Betrieb einer Schulkantine: Dienstleistungsauftrag oder

  • OLG München, 06.11.2020 - Verg 9/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des vergaberechtlichen Nachprüfungsantrages

  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

  • KG, 09.10.2018 - Verg 5/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergleichsabschluss durch Annahme eines

  • OLG Jena, 09.11.2016 - 2 Verg 4/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rüge der Nichtausschreibung eines Fachloses für die

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - VK 15/05

    Keine mündliche Verhandlung: Kostenreduktion!

  • VK Brandenburg, 29.10.2015 - VK 19/15

    Angebotspreis ungewöhnlich niedrig? Maßstab ist die Angebotsendsumme!

  • VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6533
OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,6533)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.08.2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,6533)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. August 2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,6533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung der Vergabekammer; Rechtsanwaltsvergütung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Mündliche Verhandlung im Verfahren vor dem Vergabesenat: nicht notwendig bei Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammern

  • VERIS
  • Judicialis

    GWB §§ 116 ff.; ; GKG § 50 Abs. 2; ; RVG § 2; ; RVG § 14 Abs. 1; ; RVG VV Nr. 7002

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestimmung der Geschäftsgebühr [Nr. 2400 RVG -VV] im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online

    Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06
    Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gem. Nr. 2400 nur eher selten eine Rolle spielt (OlG Düss Beschluss vom 22.07.2005 VII-Verg 83/04; BayObLG, Beschluss vom 16.02.2005,Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454).
  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06
    Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gem. Nr. 2400 nur eher selten eine Rolle spielt (OlG Düss Beschluss vom 22.07.2005 VII-Verg 83/04; BayObLG, Beschluss vom 16.02.2005,Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06
    Hiervon abgesehen kann über Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammern wie Entscheidungen über die Kosten und die Auslagen, selbst wenn sie isoliert getroffen werden, generell ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (OLG Düss. NZBau 2001, 165, 166; BayObLG NZBau 2000/99; Senat Beschluss vom 26.9.2005, 1 Verg 2/05).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 92 Abs. 1 ZPO (zur analogen Anwendung der §§ 91 ff.ZPO vgl. BGHZ 146, 202,217).
  • OLG Saarbrücken, 29.09.2005 - 1 Verg 2/05

    Erstattung von nur zur Beratung entstandenen Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06
    Hiervon abgesehen kann über Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammern wie Entscheidungen über die Kosten und die Auslagen, selbst wenn sie isoliert getroffen werden, generell ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (OLG Düss. NZBau 2001, 165, 166; BayObLG NZBau 2000/99; Senat Beschluss vom 26.9.2005, 1 Verg 2/05).
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06
    Hiervon abgesehen kann über Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammern wie Entscheidungen über die Kosten und die Auslagen, selbst wenn sie isoliert getroffen werden, generell ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (OLG Düss. NZBau 2001, 165, 166; BayObLG NZBau 2000/99; Senat Beschluss vom 26.9.2005, 1 Verg 2/05).
  • VK Saarland, 11.05.2006 - 1 VK 06/05

    Festsetzung eines Gebührensatzes durch die VK

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Kostenfestsetzungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 28. April 2006/11. Mai 2006 - Az.: 1 VK 06/2005 - dahin abgeändert, dass die der Antragstellerin von der Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten - über die bereits festgesetzten Kosten i.H.v. 755, 80 EUR hinaus - auf weitere 396, 20 EUR festgesetzt werden.
  • OLG München, 27.08.2009 - Verg 4/09

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Höhe der Geschäftsgebühr

    In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wurde von den Gerichten eine Rahmengebühr von 2, 0 als noch vertretbar angesehen (vgl. etwa OLG Naumburg vom 23.12.08, 1 Verg 11/08 und vom 22.02.07, 1 Verg 15/06; OLG Saarbrücken vom 17.08.06, 1 Verg 2/06; OLG München vom 11.01.06, Verg 21/05; OLG Schleswig vom 12.01.2007, 1 (6) Verg 14/05; OLG Düsseldorf vom 08.02.06 Verg 85/05).
  • VK Saarland, 05.03.2008 - 3 VK 09/07
    Jedoch sind die Streitwerte des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens ­ soweit es zu keinen streitwertrelevanten Ereignissen gekommen ist ­ aus Gründen der Einheitlichkeit des Verfahrens für das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren und das Beschwerdeverfahren vor dem OLG übereinstimmend festzusetzen; wobei § 50 Abs. 2 GKG entsprechend oder seinem Rechtsgedanken nach (auch für das Verfahren vor der Vergabekammer) anzuwenden ist (OLG Düsseldorf, B. v. 17.01.2006, Verg 29/05; OLG Saarbrücken, B. v. 17.08.2006, 1 Verg 2/06; Weyand, Praxiskommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, § 128 GWB, Rdnr. 2983 ff.).
  • VK Sachsen, 17.11.2006 - 1/SVK/128-04

    Bestimmung des Gegenstandswertes

    In Anbetracht diesen Umstandes wird dem Ermessensspielraum Rechnung getragen, als eine 2, 2-Gebühr als erstattungsfähig anerkannt wird, auch wenn bei Durchführung eines durchschnittlichen Verfahrens mit mündlicher Verhandlung regelmäßig die Festsetzung einer 2, 0 ­ fachen Gebühr anerkannt wird (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.08.2006 - 1 Verg 2/06; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 VK LVwA 51/05; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.03.2006 - 1 VK LVwA 03/05; OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 - Verg 21/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2005 - Verg 25/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2005 - Verg 83/04).
  • AG Diez, 02.03.2016 - 13 C 219/15

    Gebühren und kein Ende: 2,3 Geschäftsgebühr ist nicht zu beanstanden!

    Lediglich die Einzelheiten - konkret also die Frage, wie weit die Kappungsgrenze überschritten bzw. wie weit der Gebührenrahmen ausgeschöpft werden kann - werden unterschiedlich beurteilt, wobei die einschlägige Rechtsprechung von einer 2, 0 Geschäftsgebühr (z. B. OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1054; OLG Naumburg, OLGR 2006, 178) über eine 2, 3 Geschäftsgebühr (z. B. OLG Frankfurt, ZfBR 2012, 830) bis hin zur 2, 5 Höchstgebühr (z. B. BayObLG, ZfBR 2005, 417) reicht, Mithin ausgehend davon, dass nach alledem jedenfalls eine 2, 0 Geschäftsgebühr von vorneherein nicht zu beanstanden ist, hält sich im Ergebnis zumindest unter weiterer Berücksichtigung der dem Rechtsanwalt bei der Gebührenbestimmung zuzubilligenden Toleranzgrenze von 20% (vgl. OLG Naumburg, a.a.O.; Dreher/Motzke, a.a.O., Rz. 45), auf welche sich auch vorliegend der Kläger ausdrücklich und zutreffend berufen hat, die in Ansatz gebrachte 2, 3 Geschäftsgebühr noch im Rahmen dessen, was die Beklagte als verbindlich hinzunehmen hat.
  • VK Saarland, 05.03.2008 - 3 VK-(3) 09/07

    Antrag auf Festsetzung der Kosten für die Einschaltung eines

    Jedoch sind die Streitwerte des erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens - soweit es zu keinen streitwertrelevanten Ereignissen gekommen ist - aus Gründen der Einheitlichkeit des Verfahrens für das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren und das Beschwerdeverfahren vor dem OLG übereinstimmend festzusetzen; wobei § 50 Abs. 2 GKG entsprechend oder seinem Rechtsgedanken nach (auch für das Verfahren vor der Vergabekammer) anzuwenden ist (OLG Düsseldorf, B. v. 17.01.2006, Verg 29/05 ; OLG Saarbrücken, B. v. 17.08.2006, 1 Verg 2/06 ; Weyand, Praxiskommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, § 128 GWB, Rdnr. 2983 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.01.2007 - 1 Verg 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31450
OLG Schleswig, 22.01.2007 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2007,31450)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.2007 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2007,31450)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2007,31450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 11.08.2006 - 1 Verg 1/06

    Ausschluss wegen zweifelhafter Änderungen der Eintragungen des Bieters

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2007 - 1 Verg 2/06
    Diesem Antrag hat der Vergabesenat durch Beschluss vom 11. August 2006 (1 Verg 1/06) entsprochen, weil die sofortige Beschwerde der Antragstellerin begründet sei.

    Da die sofortige Beschwerde der Antragstellerin aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 11. August 2006 (1 Verg 1/06), auf den wegen aller Einzelheiten Bezug genommen wird, bei streitiger Durchführung Erfolg gehabt hätte, mithin die Entscheidung der Vergabekammer aufzuheben gewesen wäre, hat die Antragsgegnerin in entsprechender Anwendung des § 97 ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens gemäß § 118 GWB zu tragen.

  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2007 - 1 Verg 2/06
    bBeschl gr Rubr ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Juli 2003, 6 Verg 6/03, ZfBR 2004, 92 f., m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2007 - 1 Verg 2/06
    Als ein in diesem Sinne ,,unterlegener Beteiligter" ist nicht nur die Antragsgegnerin, sondern auch die Beigeladene anzusehen, weil sie erfolglos einen Antrag auf Zurückweisung des Nachprüfungsantrages gestellt hat und auch in materiell-rechtlicher Hinsicht mit ihrem Antrag unterlegen gewesen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Nov. 2004, Verg 69/04, Juris und Beschluss vom 12. Aug. 2003, Verg 1/02, VergabeR 2004, 126).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2007 - 1 Verg 2/06
    Als ein in diesem Sinne ,,unterlegener Beteiligter" ist nicht nur die Antragsgegnerin, sondern auch die Beigeladene anzusehen, weil sie erfolglos einen Antrag auf Zurückweisung des Nachprüfungsantrages gestellt hat und auch in materiell-rechtlicher Hinsicht mit ihrem Antrag unterlegen gewesen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Nov. 2004, Verg 69/04, Juris und Beschluss vom 12. Aug. 2003, Verg 1/02, VergabeR 2004, 126).
  • VK Saarland, 19.12.2012 - 1 VK 02/12

    Geltung der Pflicht zur unverzüglichen Rüge für die Fälle der durch die

    Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten der Antragstellerin die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (OLG Celle, B. v. 09.02.2011 - Az.: 13 Verg 17/10 ; OLG Naumburg, B. v. 14.04.2011 - Az.: 2 Verg 2/11 ; OLG Schleswig-Holstein, B. v. 22.01.2007 - Az.: 1 Verg 2/06 ; VK Schleswig-Holstein, B. v. 19.10.2012 - Az.: VK-SH 28/12 ).
  • KG, 14.12.2022 - Verg 10/22

    Notwendigkeit eines Rechtsanwalts in Vergabeverfahren

    Diese in der Regel eher großzügige Herangehensweise (vgl. insoweit etwa OLG Schleswig Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 1 Verg 2/06, BeckRS 2007, 2453, beck-online unter II. 2. und vom 15. Juli 2003 - 6 Verg 6/03 - juris Rn. 7) entspricht im Übrigen auch der überwiegend großzügigen Rechtsprechung (abweichend insoweit etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. April 2004 - VII-Verg 66/03 - juris Rn. 4: "restriktive Tendenz bei der Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 80 Abs. 2 VwVfG"; Beck VergabeR/Krohn, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 63) zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (zum Maßstab nach § 80 VwVfG bzw. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 14/63, NJW 1964, 686; OVG Münster, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 13 E 705/06 - juris Rn. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 11 UE 3449/95 - juris Rn. 5; Schoch/Schneider/Olbertz, 42. EL Februar 2022, VwGO § 162 Rn. 77; Stelkens/Bonk/Sachs/Kallerhoff/Keller, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 80 Rn. 81; strenger aber etwa BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 35/85 - juris Rn. 10 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2006 - 1 Verg 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,96201
OLG Hamburg, 03.03.2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,96201)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,96201)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2006 - 1 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,96201)
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