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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06   

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OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2006,1891)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.10.2006 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2006,1891)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2006,1891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Rückgängigmachung der Aufhebung einer Ausschreibung und die Fortsetzung des ursprünglichen Vergabeverfahrens; Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 113 Abs. 1; ; VOB/A § 26 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 113 Abs. 1; VOB/A § 26 Nr. 1
    Vergaberecht: Wahrung der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB Anordnung der Fortsetzung der Ausschreibung mit dem Ziel einer Zuschlagserteilung - Unvollständige Dokumentation des Wertungsprozesses - Unverhältnismäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung wegen der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr als einjährige Vergabeverzögerung durch Nachprüfungsverfahren: Aufhebung unwirksam! (IBR 2006, 697)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 200 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 51
  • ZfBR 2007, 53
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (27)

  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    Auch der Umstand, dass die in den Verdingungsunterlagen vorgesehenen Ausführungsfristen nicht mehr einzuhalten sind, bietet für sich allein genommen keine Rechtfertigung für eine Aufhebung der Ausschreibung (so ausdrücklich BayObLG, Beschluss v. 15. Juli 2002, Verg 15/02 - NZBau 2002, 689; für beides auch Thüringer OLG, Urteil v. 22. März 2005, 8 U 318/04 - NZBau 2005, 341 = BauR 2005, 1161).

    Weiter ist für die Abwägung auch nicht unbeachtlich, dass das Vergabeverfahren weit fortgeschritten ist, so dass das Vertrauen der Antragstellerinnen in dessen Abschluss durch Zuschlagserteilung und damit in die Amortisierungschancen im Hinblick auf ihre Aufwendungen zur Angebotserstellung und Angebotsaufklärung Vorrang vor etwaigen Unsicherheiten der Antragsgegnerin verdient (vgl. BGH, Urteil v. 8. September 1998, X ZR 48/97 - BGHZ 139, 259 = NJW 1998, 3636; BayObLG, Beschluss v. 15. Juli 2002, Verg 15/02 - NZBau 2002, 689).

  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    Der Zeuge H. hat ergänzend angegeben, dies sei der erste Fall, in dem seit der Entscheidung des Thüringer OLG vom 21. März 2005, 8 U 318/04 "Talsperre Leibis-Lichte" (u.a. NZBau 2005, 341 = BauR 2005, 1161) die Rechtsabteilung rechtzeitig vor der Zuschlagserteilung Kenntnis von einer erheblichen Verzögerung der Auftragsvergabe erlangt habe.

    Auch der Umstand, dass die in den Verdingungsunterlagen vorgesehenen Ausführungsfristen nicht mehr einzuhalten sind, bietet für sich allein genommen keine Rechtfertigung für eine Aufhebung der Ausschreibung (so ausdrücklich BayObLG, Beschluss v. 15. Juli 2002, Verg 15/02 - NZBau 2002, 689; für beides auch Thüringer OLG, Urteil v. 22. März 2005, 8 U 318/04 - NZBau 2005, 341 = BauR 2005, 1161).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    Auch vergaberechtlich gilt nicht etwa, dass ein Vergabeverfahren nur mit Zuschlag abgeschlossen werden dürfe, wenn die Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOB/A (einschließlich des ungeschriebenen, durch die Rechtsprechung in Schadenersatzprozessen entwickelten zusätzlichen Tatbestandsmerkmals - vgl. nur BGH, Urteile v. 8. September 1998, X ZR 48/97 und X ZR 99/96 - BGHZ 139, 259 und 280 = NJW 1998, 3636 und 3640 = ZVgR 1998, 578 und 565) nicht erfüllt sind (vgl. nur EuGH, Urteil v. 16. September 1999, C-27/98 "Metalmeccanica Fracasso SpA u.a." - NZBau 2000, 153 sowie Urteil v. 16. Oktober 2003, C-244/02; BGH, a.a.O. sowie Urteil v. 12. Juni 2001, X ZR 150/99 - NZBau 2001, 637 = NJW 2001, 3698; Urteil v. 5. November 2002, X ZR 232/00 "Ziegelverblendung" - VergabeR 2003, 163 = NZBau 2002, 168).

    Weiter ist für die Abwägung auch nicht unbeachtlich, dass das Vergabeverfahren weit fortgeschritten ist, so dass das Vertrauen der Antragstellerinnen in dessen Abschluss durch Zuschlagserteilung und damit in die Amortisierungschancen im Hinblick auf ihre Aufwendungen zur Angebotserstellung und Angebotsaufklärung Vorrang vor etwaigen Unsicherheiten der Antragsgegnerin verdient (vgl. BGH, Urteil v. 8. September 1998, X ZR 48/97 - BGHZ 139, 259 = NJW 1998, 3636; BayObLG, Beschluss v. 15. Juli 2002, Verg 15/02 - NZBau 2002, 689).

  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    a) Der Vergabevermerk enthält zwar - anders als in dem Parallelverfahren 1 Verg 6/06 - eine auf das konkrete Angebot der Antragstellerin zu 1) bezogene Prüfung der Preisrisiken, die aus der Bauzeitverschiebung resultieren könnten.

    Das zweite Nachprüfungsverfahren seit Ende März 2006 hat die Antragsgegnerin vor allem durch ihr Verhalten in dem Parallelverfahren provoziert, welches dem Senat unter dem Geschäftszeichen 1 Verg 6/06 zur Nachprüfung vorlag.

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    Der Senat kann in einer solchen Konstellation ausnahmsweise die Erteilung des Zuschlages auf ein konkretes Angebot anweisen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 5. November 2002, Verg 22/02 "Video-Überwachungsnetz" - VergabeR 2003, 186; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. April 2005, VII-Verg 10/05 "Unterbringung von Asylbewerbern", sowie Beschluss v. 13. Juli 2005, VII-Verg 19/05 "Postzustellungen" ).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 10/05

    Relative Rechtskraftwirkung der Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    Der Senat kann in einer solchen Konstellation ausnahmsweise die Erteilung des Zuschlages auf ein konkretes Angebot anweisen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 5. November 2002, Verg 22/02 "Video-Überwachungsnetz" - VergabeR 2003, 186; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. April 2005, VII-Verg 10/05 "Unterbringung von Asylbewerbern", sowie Beschluss v. 13. Juli 2005, VII-Verg 19/05 "Postzustellungen" ).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 1/02

    Darlegung eines eingetretenen oder drohenden Schadens

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    e) Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich ein sachlicher Grund zur Aufhebung nicht allein daraus ergibt, dass die Bindefristen der Angebote der engeren Wahl abgelaufen sind, wenn die betroffenen Bieter, wie hier, weiter zum Vertragsschluss bereit sind (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss v. 5. August 2003, 11 Verg 1/02 - VergabeR 2003, 726 ; OLG Rostock, Beschluss v. 8. März 2006, 17 Verg 16/05).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - Verg 19/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    Der Senat kann in einer solchen Konstellation ausnahmsweise die Erteilung des Zuschlages auf ein konkretes Angebot anweisen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 5. November 2002, Verg 22/02 "Video-Überwachungsnetz" - VergabeR 2003, 186; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. April 2005, VII-Verg 10/05 "Unterbringung von Asylbewerbern", sowie Beschluss v. 13. Juli 2005, VII-Verg 19/05 "Postzustellungen" ).
  • OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

    Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    e) Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich ein sachlicher Grund zur Aufhebung nicht allein daraus ergibt, dass die Bindefristen der Angebote der engeren Wahl abgelaufen sind, wenn die betroffenen Bieter, wie hier, weiter zum Vertragsschluss bereit sind (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss v. 5. August 2003, 11 Verg 1/02 - VergabeR 2003, 726 ; OLG Rostock, Beschluss v. 8. März 2006, 17 Verg 16/05).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06
    Vielmehr kann ein Bieter auch dann, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Auftrag bereits aufgehoben hat, noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen, durch die Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschrift in seinen subjektiven Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein (vgl. EuGH, Urteil v. 18. Juni 2002, C-92/00 "Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungs GmbH (HI) ./. Stadt Wien" - VergabeR 2002, 361 = ZfBR 2002, 604; BGH, Beschluss v. 18. Februar 2003, X ZB 43/02 - BGHZ 154, 32 = VergabeR 2003, 313 = ZfBR 2003, 401).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2003 - 5 Verg 4/02

    Beschränkung der Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB

  • OLG München, 12.07.2005 - Verg 8/05

    Aufhebung einer Scheinaufhebung im Vergabeverfahren - nichtiger Zuschlag bei

  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Bremen, 07.01.2003 - Verg 2/02

    Ausschluss eines Bieters von der Wertung mangels Nachweises der Durchführung

  • EuGH, 16.09.1999 - C-27/98

    Fracasso und Leitschutz

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2001 - Verg 18/01

    Ausschreibung zum Zweck der Beschaffung von EDV-Hardware

  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 1 Verg 2/03

    Antragsbefugnis eines Bieters bei beabsichtigter Aufhebung der Ausschreibung

  • EuGH, 16.10.2003 - C-244/02

    Kauppatalo Hansel

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 16/03

    Wirtschaftlichkeitsprüfung: Auschluss wegen fehlender Eignung möglich?

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

  • OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einer Vergabekammer; Zuschlag auf ein

    Mit den haushaltsrechtlichen Bindungen, denen der Auftraggeber unterliegt, ist in der Regel unvereinbar, das wirtschaftlichste Angebot von der Wertung nur deshalb auszunehmen, weil darauf der Zuschlag nicht mehr durch einfache Annahmeerklärung erteilt werden kann, sondern ein eigener Antrag des Auftraggebers und die Annahme durch den Bieter nötig sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.Oktober 2003 - X ZR 248/02, juris Rn. 11 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 5.; Beschluss vom 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08, BA 7 f., Beschluss vom 4. Februar 2009 - VII-Verg 70/08, juris Rn. 20 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII-Verg 38/12, juris Rn. 30; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Verg 7/06, juris Rn. 52; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 15. März 2016 - 1/SVK/045-15, juris Rn. 141 ff.; Wagner in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 58 VgV, Rn. 18; Beck VOB/B/Osseforth, 3. Aufl. 2019, VOB/A-EU § 10a Rn. 57).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Eine solche Entscheidung kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (Senatsbeschlüsse vom 28.11.2018 - VII-Verg 35/18, und vom 27.04.2005 - VII-Verg 10/05, zitiert nach juris, Tz. 11; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2008 - 13 Verg 11/07, zitiert nach juris, Tz. 96 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 1 Verg 7/06, zitiert nach juris, Tz. 41).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

    Vom öffentlichen Auftraggeber sind aber in sich schlüssige und überprüfbare Angaben zu den sachlichen Gründen und Wertungsspielräumen zu verlangen (Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 10/05 - juris, Rn. 11; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 7/06 - juris, Rn. 44).

    Insbesondere reicht der bloße Verweis auf ein allgemeines Preisrisiko nicht aus (OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006, 1 Verg 7/06 - juris, Rn. 44 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.08.2006 - 1 Verg 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36718
OLG Koblenz, 15.08.2006 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2006,36718)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.08.2006 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2006,36718)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. August 2006 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2006,36718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen des Antragsgegners; Erstattung von Kosten einer Beigeladenen

  • VERIS
  • ibr-online

    Beigeladener erhält seine Kosten nicht erstattet!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.08.2006 - 1 Verg 7/06
    a) Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO-RP (zur Anwendbarkeit landesrechtlicher Kostenvorschriften bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages s. OLG München Verg 23/05 v. 06.02.2006, juris) hat die Antragstellerin nach billigem Ermessen die der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, weil ihr Nachprüfungsantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Vorliegens eines zwingenden Angebotsausschlussgrundes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A erfolglos geblieben wäre.
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.08.2006 - 1 Verg 7/06
    Dafür spricht insbesondere, dass der Landesgesetzgeber auch die jüngste, am 1. November 2003 in Kraft getretene Änderung des AGVwGO nicht zum Anlass genommen hat, die Erstattungsfähigkeit von Auslagen anderer Beteiligter zu regeln, obwohl seit langem bekannt ist, dass die geltende Regelung - die im übrigen hinsichtlich der Beigeladenen § 80 Abs. 1 VwVfG entspricht (s. dazu BGH NZBau 2006, 392) - nicht unumstritten ist (vgl. Oster a.a.O.).
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.08.2006 - 1 Verg 7/06
    Die auch in der Beschwerdeinstanz noch mögliche Rücknahme ist mit Eingang der Einwilligung der Antragsgegnerin beim Senat am 11. August 2006 wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris).
  • OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des

    Eine Einwilligung der Beigeladenen wurde von der Rechtsprechung bisher ohnehin nicht für erforderlich gehalten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 11.05.2004, Verg 3/04, VergabeR 2004, 666 f. unter Hinweis auf BVerwGE 30, 27; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.08.2006, 1 Verg 7/06).

    Dem ist das Oberlandesgericht Koblenz gefolgt (Beschl. v. 15.08.2006, 1 Verg 7/06).

  • VK Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - VK 1-41/09

    Kostenerstattung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Bleibt der Anwendungsbereich landesrechtlicher Spezialregelungen eröffnet, so kann im Falle einer Antragsrücknahme auch die rheinland-pfälzische Sonderregelung des § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO für die Kostenerstattung im Vergabekammerverfahren herangezogen werden (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 15.08.2006, 1 Verg 7/06; Beschl. v. 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
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   OLG Hamburg, 08.01.2007 - 1 Verg 7/06   

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https://dejure.org/2007,96698
OLG Hamburg, 08.01.2007 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2007,96698)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2007 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2007,96698)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 1 Verg 7/06 (https://dejure.org/2007,96698)
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