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   OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16   

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https://dejure.org/2016,51751
OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16 (https://dejure.org/2016,51751)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16 (https://dejure.org/2016,51751)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16 (https://dejure.org/2016,51751)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Strafvollzug, Playstation II "light", Widerruf einer Genehmigung zum Besitz von Gegenständen, Gefährdung von Sicherheit und Ordnung, neue Umstände, ministerieller Erlass, Verordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz einer Playstation II light im Strafvollzug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollzug; Playstation II "light"; Widerruf einer Genehmigung zum Besitz von Gegenständen; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung; neue Umstände; ministerieller Erlass; Verordnung

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz einer Playstation II light im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Playstation im Strafvollzug

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

Verfahrensgang

  • LG Bochum - V StVK 87/16
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03

    Besitz von Freizeitgegenständen; Strafvollzug; nachprüfbare Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 2 Ws 184/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Dies gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren bereits auf die zulässig erhobene Sachrüge von Amts wegen zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 01.08.2013, 1 Vollz (Ws) 323/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2010, 2 Ws 184/10 (Vollz), Rn. 11, juris; jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 279/08

    Strafvollzug: Besitz und Betrieb einer Spielkonsole durch einen Gefangenen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 475/14

    Keine Korrektur von fehlerhaften Ermessenserwägungen der Vollzugsbehörde durch

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Vorliegend ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung schon deshalb gefährdet, weil das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidungsfindung die Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nicht hinreichend beachtet, nämlich fehlerhafte Erwägungen des Antragsgegners im Rahmen des diesem zustehenden Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraums durch eigene ersetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, juris, m.w.N.; Senat, NStZ 1991, 303; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 115 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 13.11.1990 - 1 Vollz (Ws) 70/90
    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Vorliegend ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung schon deshalb gefährdet, weil das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidungsfindung die Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nicht hinreichend beachtet, nämlich fehlerhafte Erwägungen des Antragsgegners im Rahmen des diesem zustehenden Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraums durch eigene ersetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 04.11.2014 - III-1 Vollz(Ws) 475/14 -, juris, m.w.N.; Senat, NStZ 1991, 303; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 115 Rn. 13).
  • LG Arnsberg, 06.07.2016 - 2 StVK 10/15

    Beantragung der Zulassung und Aushändigung einer speziell umgebauten Playstation

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15

    Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16
    Eigengeld">83 Abs. 3 Nr. 1 StVollzG NRW zudem aufgeführte Alternative des nachträglichen Bekanntwerdens solcher Umstände - nicht schon eine lediglich andere Bewertung der Verhältnisse durch eine Behörde bzw. im Rahmen einer ministeriellen Entscheidung, sofern dem nicht neue tatsächliche Erkenntnisse oder wissenschaftliche Bewertungen zugrunde liegen (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 102; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 49 Rn. 61).
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 Vollz (Ws) 13/19

    Einzelfallprüfung bei Übergabe eines Bügeleisens im Strafvollzug

    Eigengeld">83 Abs. 3 Nr. 1 StVollzG NRW weder allein auf die bereits im Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bekannte abstrakte Gefährlichkeit des Gegenstandes noch auf eine etwaige behördliche Neubewertung dieses Gefährdungspotentials gestützt werden kann, sofern dem keine neuen tatsächlichen Erkenntnisse zugrunde liegen (vgl. Senat, Beschluss vom 02.01.2018 - III-1 Vollz (Ws) 532-533/17 -, Beschluss vom 01.12.2016 - III-1 Vollz (Ws) 479/16 -, jew. zit. n. juris; Arloth in Arloth/Krä, a.a.O., § 70 Rn. 7 m.w.N).
  • OLG Hamm, 02.01.2018 - 1 Vollz (Ws) 532/17

    Strafvollzug: Bestandsschutz bezüglich genehmigten Besitzes

    Eigengeld">83 Abs. 3 Nr. 1 StVollzG (vgl. Senat, Beschluss vom 01.12.2016 - III-1 Vollz (Ws) 479/16 -, juris) kann der Widerruf einer Besitzerlaubnis weder allein auf die - wie es bei einer spitzen Nagelschere auf der Hand liegt - bereits im Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bekannte abstrakte Gefährlichkeit des Gegenstandes noch auf eine etwaige behördliche Neubewertung dieses Gefährdungspotentials gestützt werden, sofern dem keine neuen tatsächlichen Erkenntnisse zugrunde liegen.
  • OLG Hamm, 21.10.2019 - 1 Vollz (Ws) 500/19

    Sicherungsverwahrung Religionsgemeinschaften, Speisegebote, Recht zum Bezug von

    Der umfassenden Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde hinsichtlich des vom Landgericht zutreffend ausgelegten Antragsbegehrens im gerichtlichen Verfahren steht auch nicht die Verfahrensvoraussetzung der Vorbefassung der Antragsgegnerin mit einem Antrag des Betroffenen entgegen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 01.12.2016 - III-1 Vollz (Ws) 479/16 - m.w.N., juris), schon da in der gleichfalls von Amts wegen zur Kenntnis genommenen Antragsschrift vom 27.02.2019 unwidersprochen dargelegt wurde, dass der Betroffene noch vor der am 19.12.2018 beantragten Online-Bestellung insbesondere von Halal-Fleisch am 16.12.2018 erfolglos beantragt hatte, den Lebensmittellieferanten der JVA Werl unter anderem anzuweisen, Halal-Frischfleischwaren auf die Einkaufsliste zu nehmen, was die Antragsgegnerin im Übrigen auch im gerichtlichen Verfahren abgelehnt bzw. als ihr nicht möglich dargestellt hat.
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