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OLG Hamm, 16.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 117/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Düsseldorf, 08.02.2006 - S 28 AS 143/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Hierfür dürfte auch der weitergehende Zweck des Überbrückungsgeldes, nämlich die Wiedereingliederung des Gefangenen zu fördern (vgl. OLG Hamm 1. Strafsenat Beschluss vom 16.06.1994 -1 Vollz (Ws) 117/94-; ähnlich Hanseatisches OLG Hamburg 3. Strafsenat Beschluss 11.11.2002 -3 Vollz (Ws) 68/02- ) sprechen. - OLG Zweibrücken, 23.09.2014 - 1 Ws 209/14
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Verwendung von angespartem Überbrückungsgeld …
Dabei ist im Interesse des Gefangenen ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1994 - 1 Vollz (Ws) 117/94 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 4. März 1988 - 1 Ws 12/88, zitiert nach Bungert, NStZ 1988, 356, 360). - OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 1 Ws 33/13
Strafvollzug in Baden-Württemberg: Freigabe von Überbrückungsgeld für die Kosten …
Eine sinnvolle und gebotene Beschränkung des dadurch eröffneten weiten Anwendungsbereichs des § 52 Abs. 3 JVollzGB III ist dagegen erst im Rahmen des der Anstalt eröffneten Folgeermessens vorzunehmen (…vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O., und Beschluss vom 16.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 117/94; OLG Frankfurt ZfStrVo 1979, 186 und 1983, 310 - jeweils zu § 51 StVollzG).