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   OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04   

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https://dejure.org/2004,19514
OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04 (https://dejure.org/2004,19514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04 (https://dejure.org/2004,19514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04 (https://dejure.org/2004,19514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewähr einer Vollzugslockerung in Form einer Ausführung; Rechtsanspruch auf Ausführung; Ermessensspielraum des Anstaltsleiters bei der Entscheidung über die Anordnung einer Vollzugslockerung

  • Judicialis

    StVollzG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 11
    Strafvollzug; Ausführung; Fluchtgefahr, Bewilligung; Ermessen der Vollzugsbehörde

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.07.1987 - 1 Vollz (Ws) 128/87

    Mitberücksichtigung der Personallage der Anstalt; Gewährung der Ausführung des

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04
    So kann sich die Vollzugsbehörde aus situativen Gesichtspunkten, die außerhalb des Gefangenen liegen, gezwungen sehen, von einer solchen Maßnahme abzusehen, wobei allerdings organisatorische und vollzugliche Belange sehr wohl abzuwägen sind (OLG Hamm NStZ 1988, 198; OLG München, ZfStrVo 1979, 63; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 11 Rdnr. 14; Schwind/Böhm, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 26; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 11 Rdnr. 5).

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen (NStZ 1985, 189; NStZ 1988, 198) ausgeführt hat, kann die Personallage einer Anstalt bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang überhaupt Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, durchaus ihre Mitberücksichtigung finden (so auch Calliess/Müller-Dietz, a.a.O.; Schwind-Böhm, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 08.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 170/84
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04
    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen (NStZ 1985, 189; NStZ 1988, 198) ausgeführt hat, kann die Personallage einer Anstalt bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang überhaupt Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, durchaus ihre Mitberücksichtigung finden (so auch Calliess/Müller-Dietz, a.a.O.; Schwind-Böhm, a.a.O.).
  • BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04
    Wie der Senat ebenfalls in den vorerwähnten Entscheidungen ausgesprochen hat, darf allerdings die Personalknappheit nicht dazu führen, dass Ausführungen gar nicht oder nur in Fällen zur Vorbereitung auf den Urlaub gewährt werden (so auch OLG Frankfurt, StV 1989, 440).
  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 1 Vollz (Ws) 155/05

    Ausführung; Voraussetzungen

    Auch dann, wenn - wie vorliegend - Ausschließungsgründe i.S.d. § 11 Abs. 2 StVollzG nicht vorliegen, ist für die Anordnung von Vollzugslockerungen nur Raum, wenn und soweit der Gefangene durch die Lockerungsmaßnahmen in der Erreichung des Vollzugszieles (vgl. hierzu §§ 2, 3 StVollzG) gefördert werden kann; dieser Grundsatz gilt auch für die Ausführung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04 - NStZ 1985, 189; NStZ 1988, 198; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 1).
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