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   OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04   

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https://dejure.org/2004,10140
OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 (https://dejure.org/2004,10140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 (https://dejure.org/2004,10140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 (https://dejure.org/2004,10140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 161 Vollz 31/04
  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04
    Hinsichtlich dieser Versagungsgründe ist der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BGHSt 30, 320).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04
    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251).
  • OLG Hamm, 08.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 170/84
    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf die Gewährung von Vollzugslockerungen nicht davon abhängig gemacht werden, ob bei einem Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt noch weitergehende Lockerungen in Betracht kommen könnten (OLG Hamm NStZ 85, 189).
  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15

    Lockerungen im Strafvollzug auch beim Leugnen der Tat möglich

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 251).
  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 150/16

    Vollzugslockerungen; vollzugsöffnende Maßnahmen; Feststellung von Fluchtgefahr

    Diese Begründung der JVA S lässt über die Frage hinreichender Tataufarbeitung hinausgehend jegliche Auseinandersetzung mit weiteren Umständen vermissen, welche im Rahmen der Lockerungsprüfung in die Erwägungen mit einzubeziehen sind (vgl. dazu u.a. Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 -, juris; Beschluss vom 27. November 2008, III-1 Vollz (WS) 1007/08 - juris) und zudem geeignet sein müssten, die für die Verweigerung vollzugsöffnender Maßnahmen gemäß § 53 StVollzG NW erforderliche Annahme einer Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr positiv zu begründen.
  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 538/16
    Diese Begründung der JVA Rheinbach lässt über die Frage hinreichender Tataufarbeitung hinausgehend jegliche Auseinandersetzung mit weiteren Umständen vermissen, welche im Rahmen der Lockerungsprüfung in die Erwägungen mit einzubeziehen sind (vgl. dazu u.a. Senat, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 -, juris; Beschluss vom 27.11.2008, III-1 Vollz (WS) 1007/08 - juris) und zudem geeignet sein müssten, die für die Ablehnung der Verlegung in den offenen Vollzug gemäß § 12 StVollzG NW erforderliche Annahme einer Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr positiv zu begründen.

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 -, Beschluss vom 29. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 411/15 -, Rn. 21, juris).

  • OLG Hamm, 27.11.2008 - 1 Vollz (Ws) 1007/08

    Vollzugslockerungen, Verweigerung, Tatleugnung

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 251).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 1 Vollz (Ws) 40/05

    Strafvollzug; Verlegung in den offenen Vollzug; Voraussetzungen, Ermessen der

    Nach ständiger Rechtsprechung darf das Gericht die Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung und der Flucht- und Missbrauchsbefürchtung durch die Vollzugsbehörde nur darauf überprüfen, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zu Grunde gelegt hat und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u. a. Beschlüsse vom 18. März 2004 - 1 Vollz (Ws) 22/04 - und vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz(Ws) 153/04; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 15 und § 15 Rdnr. 20 ff.).
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