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   OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03   

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https://dejure.org/2003,10046
OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 (https://dejure.org/2003,10046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 (https://dejure.org/2003,10046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 (https://dejure.org/2003,10046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Massnahmen der Justizvollzugsbehörden; Versagung des Besitzes von Gegenständen zur Freizeitbeschäftigung wegen Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt; Nachprüfbare Feststellung durch Strafvollstreckunskommer des Vorliegens einer konkreten ...

  • Judicialis

    StVollzG § 70

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70
    Besitz von Freizeitgegenständen; Strafvollzug; nachprüfbare Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03
    Schließlich ist im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) zu beachten, dass Belange des Gefangenen, etwa ernsthaft und nachhaltig verfolgtes Interesse an Aus- und Weiterbildung, es ggf. verbieten können, eine nach Schadenswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß geringfügige Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt zum Anlass für die Verweigerung einer Besitzerlaubnis zu machen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; BVerfG NStZ-RR 1996, 252; BVerfG NJW 2003, 2447).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03
    Schließlich ist im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) zu beachten, dass Belange des Gefangenen, etwa ernsthaft und nachhaltig verfolgtes Interesse an Aus- und Weiterbildung, es ggf. verbieten können, eine nach Schadenswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß geringfügige Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt zum Anlass für die Verweigerung einer Besitzerlaubnis zu machen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; BVerfG NStZ-RR 1996, 252; BVerfG NJW 2003, 2447).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2003 - 1 Ws (Vollz) 14/03

    Versagung der Genehmigung zum Betrieb einer Playstation II

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03
    Soweit dies in der Rechtsprechung bereits bejaht worden ist (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244), vermag der Senat nicht zu entscheiden, ob die dort angesprochenen Kontrollmittel die auch nach Auffassung des OLG Karlsruhe gegebene abstrakte Gefährlichkeit hinreichend beseitigen (vgl. Anmerkung zu diesem Beschluss ZfStrVo 2003, 246; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; Beschluss Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 25. August 2003 - 1 Ws (Vollz) 14/03).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 1 Vollz (Ws) 183/01

    Verfahren in Strafvollzugssachen; Amtsermittlungsgrundsatz, Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03
    Dies bedeutet, dass die Strafvollstreckungskammer den Sachverhalt, von dem sie ausgehen will, selbst zu überprüfen hat und ggf., wenn die von der Anstalt getroffenen Tatsachenfeststellungen bestritten werden, selbst Beweis zu erheben hat (Senatsbeschluss vom 18. September 2001 - 1 Vollz (Ws) 183/01 - OLG Frankfurt bei Bungert NStZ 1994, 380; Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 9. Aufl., § 115 Rdnr. 2).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03
    Schließlich ist im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) zu beachten, dass Belange des Gefangenen, etwa ernsthaft und nachhaltig verfolgtes Interesse an Aus- und Weiterbildung, es ggf. verbieten können, eine nach Schadenswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß geringfügige Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt zum Anlass für die Verweigerung einer Besitzerlaubnis zu machen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; BVerfG NStZ-RR 1996, 252; BVerfG NJW 2003, 2447).
  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03
    Bei der neu vorzunehmenden Prüfung, ob die Überlassung einer Sony-Playstation 2 die Sicherheit und Ordnung der Anstalt i.S.v. § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG gefährden würde, sind darüber hinaus auch die konkreten Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt Bochum, insbesondere ihr Sicherheitsinteresse, gegen das Interesse des Strafgefangenen an dem Besitz des Gerätes abzuwägen (OLG Rostock, a.a.O.; OLG München BLStVkunde 2001, Nr. 4/5, 2 - 3; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221).
  • OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03

    Zulässigkeit des Besitzes einer Playstation 2

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03
    Bei der neu vorzunehmenden Prüfung, ob die Überlassung einer Sony-Playstation 2 die Sicherheit und Ordnung der Anstalt i.S.v. § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG gefährden würde, sind darüber hinaus auch die konkreten Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt Bochum, insbesondere ihr Sicherheitsinteresse, gegen das Interesse des Strafgefangenen an dem Besitz des Gerätes abzuwägen (OLG Rostock, a.a.O.; OLG München BLStVkunde 2001, Nr. 4/5, 2 - 3; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16

    Strafvollzug; Playstation II "light"; Widerruf einer Genehmigung zum Besitz von

    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

    In derartigen Fällen kann im Einzelfall gegebenenfalls auch in größerem Ausmaß ein Kontrollaufwand von der Anstalt zur Zielerreichung und die Hinnahme von gewissen Sicherheitsrisiken verlangt werden (OLG Hamm, 1 Vollz (Ws) 194/03 v. 11.11.2003, juris; Kammeier/Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl., G. Einzelne Grundrechte im Vollzug, Rn. 199).
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