Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.07.1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,17060
OLG Hamm, 13.07.1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 (https://dejure.org/1978,17060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 (https://dejure.org/1978,17060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 (https://dejure.org/1978,17060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,17060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20

    Strafgefangener, Besuch von Journalisten, Behinderung der Eingliederung, Recht

    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen war sowohl - in Fortführung der Entscheidung des Senats vom 13. Juli 1978 zu 1 Vollz (Ws) 33/78 - zur Fortbildung des Rechts als auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hinsichtlich der nachfolgend erörterten Rechtsfragen gemäß § 116 Abs. 1 StVollzG zuzulassen.

    Weder beschränkt das StVollzG NRW den Kreis der möglichen Besucher von Gefangenen auf nahestehende Personen, noch schließt es Journalisten als Vertreter von Publikationsorgangen ausdrücklich oder generell aus (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 14).

    Daraus folgt, dass nur, wenn die Voraussetzungen des unbestimmten Rechtsbegriffs vorliegen, der Anstalt ein Handlungsermessen auf der Rechtsfolgenseite gegeben ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. September 1983 - Ws 628/83 -, NStZ 1984, S. 93; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32).

    Die weite Fassung des Begriffs der Behinderung der Eingliederung macht es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung einer Behinderung der Eingliederung begründen, weil anderenfalls die Entscheidung des Anstaltsleiters einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr in dem gebotenen Maße zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 8; OLG Nürnberg ZfStrVO 1988, 187, 188 zum Versagungsgrund des schädlichen Einflusses).

    Insbesondere besteht auch kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass es der Eingliederung eines Gefangenen stets und ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des Einzelfalls abträglich ist, wenn über von ihm begangene Straftaten einer breiten Öffentlichkeit mit voller Namensnennung und Bildern, die auch das Gesicht deutlich erkennen lassen, berichtet wird, auch wenn diese Befürchtung häufig begründet sein mag (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 26).

  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

    Diesen Anforderungen genügt die Beweiswürdigung der angegriffenen Entscheidung, die der Senat in dem revisionsähnlich ausgestalteten Rechtsbeschwerdeverfahren nicht anstelle des Tatrichters vornehmen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 - [juris]).
  • OLG Hamm, 15.07.1985 - 1 Vollz (Ws) 83/85
    Bei den Begriffen der Förderung der Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen nach der Entlassung handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, bei denen die Subsumtion nur eine und deswegen gerichtlich voll nachprüfbare richtige Entscheidung zuläßt, so daß auf der Tatbestandsseite der Norm kein Raum für Ermessen vorhanden ist und sich der Ermessensbereich auf das sog. Folgeermessen beschränkt (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78).
  • OLG Stuttgart, 03.08.1979 - 4 Ws 206/79

    Gestattungsbegehren eines Häftlings bzgl. der Gewährung des Besuchs durch einen

    Zu dieser besonderen Frage nahm bisher, soweit ersichtlich, nur das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluß vom -13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 - (Leitsatz veröffentlicht im MDR 1979, 428, [OLG Hamm 13.07.1978 - 1 Vollz (Ws) 46/77] Nr. 122) Stellung; die allgemeine Frage, ob dem Justizministerium als Aufsichtsbehörde in Strafvollzugssachen ein Selbsteintrittsrecht zusteht, erörtert außerdem das Oberlandesgericht Karlsruhe (Die Justiz 1978, 371, 372); eine abschließende Entscheidung hierzu brauchten jedoch beide Gerichte nicht zu treffen, weil es darauf in ihren Verfahren nicht ankam.
  • OLG Hamm, 22.11.1982 - 7 Vollz (Ws) 136/82
    Bei einer solchen Koppelung von einem unbestimmten Rechtsbegriff und Ermessen spricht man im Verwaltungsrecht von einem sogenannten Mischtatbestand oder von Koppelungsvorschriften (OLG Hamm, Beschl. vom 13.7.1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 mit umfangreichen Hinweisen auf die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung und Literatur).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht