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   OLG Hamm, 11.09.2012 - III-1 Vollz (Ws) 360/12   

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https://dejure.org/2012,30012
OLG Hamm, 11.09.2012 - III-1 Vollz (Ws) 360/12 (https://dejure.org/2012,30012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2012 - III-1 Vollz (Ws) 360/12 (https://dejure.org/2012,30012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2012 - III-1 Vollz (Ws) 360/12 (https://dejure.org/2012,30012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    MRVG NW 17; MRVG NRW 18
    Urinprobe, Verweigerung, Entzug von Lockerungen, Unterbringung

  • Burhoff online

    Unterbringung, Lockerungen, Entzug, Androhung, Urinprobe, Verweigerung

  • openjur.de

    Urinprobe, Entzug von Lockerungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    MRVG NW § 17; MRVG § 18; StVollzG § 56, StGB § 64
    Urinprobe, Entzug von Lockerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßregelvollzug; Entzug von Lockerungen nach Weigerung zur Abgabe einer Urinprobe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRVG NW § 17; MRVG § 18; StVollzG § 56; StGB § 64
    Maßregelvollzug; Entzug von Lockerungen nach Weigerung zur Abgabe einer Urinprobe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 101 StVK 974/12
  • OLG Hamm, 11.09.2012 - III-1 Vollz (Ws) 360/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06

    Strafrestaussetzung im Vollstreckungsverfahren - Gewährung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 1 Vollz (Ws) 360/12
    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2006 - 2 BvR 204/06 -, juris).
  • KG, 08.02.2000 - 5 Ws 759/99
    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2012 - 1 Vollz (Ws) 360/12
    Ein Alkoholabhängiger (auch wenn er bisher noch keine Betäubungsmittel konsumiert hat), kann nicht erfolgversprechend therapiert werden, wenn die behandelnden Ärzte nicht wissen, ob er nicht inzwischen auch Betäubungsmittel konsumiert (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 08.02.2000 -1 AR 1536/99 -, juris).
  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 1 Vollz (Ws) 120/22

    Kein Zwang zur Einnahme des RUMA-Markers durch Strafgefangenen Keine

    Darüber hinaus hat der Senat bereits ausgeführt, dass zur sicheren Vermeidung von Manipulationen keine Bedenken dagegen bestehen, wenn die zum Zwecke der Suchtmittelkontrolle erfolgende Urinabgabe im Beisein eines (gleichgeschlechtlichen) Bediensteten der Anstalt abgegeben wird, der den Vorgang beobachtet (Senat, Beschluss vom 25. August 2021 zu III-1 Vollz(Ws) 337-344/21), wie es im Übrigen der alten Rechtslage entsprach, die insoweit einen körperlichen Eingriff nicht erlaubte (vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2012 zu III-1 Vollz(Ws) 360/12, zitiert nach juris Rn. 26 zu § 56 Abs. 2 StVollzG-Bund bzw. LT-Drs.

    Beteiligung des Gefangenen">6, 65 StVollzG NRW und der körperlichen Unversehrtheit des betroffenen Gefangenen führt dies letztlich dazu, dass dem Gefangenen statt der Einnahme des Markers seitens der Anstalt (jedenfalls) alternativ die Möglichkeit der Urinabgabe unter Sichtkontrolle eines (gleichgeschlechtlichen) Bediensteten zum Zwecke der Suchtmittelkontrolle ermöglicht werden muss, die gleichsam als Standardverfahren bzw. Regelfall nach alter Rechtslage, die einen körperlichen Eingriff ausdrücklich nicht erlaubte (vgl. § 65 Abs. 1 S. 2 StVollzG NRW i.d. bis zum 31. August 2017 geltenden Fassung), durchgeführt wurde, ohne dass dagegen rechtliche Bedenken bestanden bzw. bestehen (vgl. Senat, Beschluss vom Beschluss vom 11. September 2012 zu III-1 Vollz(Ws) 360/12, zitiert nach juris Rn. 23 ff.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. August 2021 zu III-1 Vollz(Ws) 337-344/21).

  • OLG Hamm, 20.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 566/12

    Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug; Beweiswürdigung bei Annahme der

    Die bewusste Verdünnung einer Urinprobe kann daher disziplinarisch nach §§ 102, 56 Abs. 2 StVollzG geahndet werden (zur gleichgelagerten Problematik bei Verweigerung einer Urinkontrolle vgl.: BVerfG, Beschl.v.06.08.2009 - 2 BvR 2280/07 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 11.09.2012 - 1 Vollz(Ws) 360/12 - juris).
  • LG Bonn, 25.02.2019 - 55 StVK 592/18
    Zugleich sind jedoch die bekannten Schwächen des Testverfahrens in die Betrachtung miteinzubeziehen, die sich daraus ergeben, dass ein erniedrigter Kreatininwert nicht zwangsläufig auf eine tatsächliche Manipulation der Urinprobe zurückzuführen sein muss, sondern auch Folge von medizinischen oder körperlichen Ursachen sein kann (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12 - juris Rn. 9; KG, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 2 Ws 92/17 - juris Rn. 14; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2012 - III-1 Vollz (Ws) 360/12 - juris Rn. 14).
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