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   OLG Hamm, 18.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18   

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https://dejure.org/2018,49040
OLG Hamm, 18.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18 (https://dejure.org/2018,49040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18 (https://dejure.org/2018,49040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18 (https://dejure.org/2018,49040)
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  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvollzug: Akten im Haftraum - Wie viele sind erlaubt?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.11.1989 - 1 Vollz (Ws) 173/89
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18
    Bei den Tatbestandsmerkmalen "angemessener Umfang", "Behinderung der Übersichtlichkeit", "unverhältnismäßige Überprüfung" u.s.w. handelt es sich jeweils um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren richtige Anwendung gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 151; Arloth, a.a.O., § 15 StVollzG NRW, Rn. 2 i.V.m. § 19 StVollzG, Rn. 10 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann bei Genehmigung eines Gegenstandes in einer Justizvollzugsanstalt ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand dieser Entscheidung grundsätzlich auch nach einer Verlegung fortwirken (vgl. Senat, Beschluss vom 07. November 1989 - 1 Vollz (Ws) 173/89 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 10/02

    Strafvollzug: Recht des Strafgefangenen zum Besitz von Ablichtungen der Akten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18
    dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Besitz von zwanzig Büchern und fünf Leitzordnern als zulässig angesehen wurde (OLG Koblenz, NStZ 1981, 214 F), im Falle eines laufenden Strafverfahrens sogar der Besitz von neun Stehordnern mit Kopien der Verfahrensakten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 Ws 10/02 -, juris).
  • LG Hamburg, 19.08.1980 - Vollz 66/80
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18
    dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Besitz von zwanzig Büchern und fünf Leitzordnern als zulässig angesehen wurde (OLG Koblenz, NStZ 1981, 214 F), im Falle eines laufenden Strafverfahrens sogar der Besitz von neun Stehordnern mit Kopien der Verfahrensakten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 Ws 10/02 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2016 - 2 Ws 68/16

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Zulassung des Besuchs der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 406/18
    Allein die Existenz der in Bezug genommenen "Dienstanweisung" rechtfertigt die vorgenommene Beschränkung nicht, zumal auch bei Vorliegen einer abstrakt generellen - als solcher nicht anfechtbaren (vgl. OLG Hamm NStZ 1985, 354; Arloth/Krä, § 109 StVollzG Rn. 10) Regelung - die Vollzugsbehörde grundsätzlich gleichwohl zu einer individuellen Ermessensentscheidung über eine beantragte Abweichung von der Regel im Einzelfall (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. April 2016 - 2 Ws 68/16 -, juris) verpflichtet bleibt.
  • OLG Hamm, 12.01.2023 - 1 Vollz (Ws) 138/22
    Ferner hat der Senat für den Bereich des Strafvollzuges (zu § 15 StVollzG NRW in der bis zum 27. April 2022 gültigen Fassung - a.F.) bereits entschieden, dass schutzwürdiges Vertrauen eines Gefangenen auf den Bestand einer ihm einmal erteilten Erlaubnis zum Besitz eines Gegenstandes auch nach einer Verlegung in eine andere Vollzugsanstalt fortwirken kann (Senatsbeschlüsse vom 07. November 1989 zu 1 Vollz(Ws) 173/98, Rn. 12, juris, vom 22. Mai 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 137/18, juris, vom 12. März 2019 zu III-1 Vollz(Ws) 755+756/18, vom 18. September 2018 zu III-1 Vollz(Ws) 406/18 und vom 20. April 2022 zu III-1 Vollz(Ws) 38+41/22).
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