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   OLG Hamm, 23.02.2012 - III-1 Vollz (Ws) 653/11   

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OLG Hamm, 23.02.2012 - III-1 Vollz (Ws) 653/11 (https://dejure.org/2012,48465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2012 - III-1 Vollz (Ws) 653/11 (https://dejure.org/2012,48465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - III-1 Vollz (Ws) 653/11 (https://dejure.org/2012,48465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 62 StVK 67/11
  • OLG Hamm, 23.02.2012 - III-1 Vollz (Ws) 653/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
    Eine Fortbildung des Rechts ist bereits deshalb nicht erforderlich, da sich mehrere obergerichtliche Entscheidungen nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 - NJW 1999, 1777 und vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, NJW 2006, 1116, die sich grundlegend mit der Frage der Einsichtnahme in Krankenunterlagen befassen, bereits ebenfalls mit der Frage und den Voraussetzungen der Einsichtnahme von Straf- oder Untersuchungsgefangenen in die sie betreffenden Gesundheitsakten auseinandergesetzt haben, vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 - KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2007 - 2/5 Ws 700/06 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) -, jeweils juris.

    "Bezogen auf den Zugang zu Krankenunterlagen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) es gebieten, jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, NJW 1999, S. 1777, ausgeführt, dass schon im privatrechtlichen Arzt-Patienten-Verhältnis eine pauschale Beschränkung des Akteneinsichtsrechts auf sogenannte objektive Befunde nicht in Betracht kommt.

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
    Eine Fortbildung des Rechts ist bereits deshalb nicht erforderlich, da sich mehrere obergerichtliche Entscheidungen nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 - NJW 1999, 1777 und vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, NJW 2006, 1116, die sich grundlegend mit der Frage der Einsichtnahme in Krankenunterlagen befassen, bereits ebenfalls mit der Frage und den Voraussetzungen der Einsichtnahme von Straf- oder Untersuchungsgefangenen in die sie betreffenden Gesundheitsakten auseinandergesetzt haben, vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 - KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2007 - 2/5 Ws 700/06 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) -, jeweils juris.

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, NJW 2006, 1116 insoweit bzgl. eines Patienten im Maßregelvollzug ausgeführt:.

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
    Auch wo solche Einschätzungen rein subjektiven Charakter haben, ist unter diesen Bedingungen das Selbstbestimmungsrecht des Behandelten durch Verweigerung des Zugangs zu wesentlichen Teilen der eigenen Krankenunterlagen wesentlich intensiver berührt als in einem privatrechtlichen Behandlungsverhältnis, in dem der Betroffene - wie auch der Bundesgerichtshof hervorgehoben hat (BGHZ 85, 327, 329) - sein Selbstbestimmungsrecht dadurch ausüben kann, dass er sich aus dem Behandlungsverhältnis zurückzieht.
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373, 379; 44, 353, 372 ...).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373, 379; 44, 353, 372 ...).
  • KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06

    Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal-

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
    Eine Fortbildung des Rechts ist bereits deshalb nicht erforderlich, da sich mehrere obergerichtliche Entscheidungen nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 - NJW 1999, 1777 und vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, NJW 2006, 1116, die sich grundlegend mit der Frage der Einsichtnahme in Krankenunterlagen befassen, bereits ebenfalls mit der Frage und den Voraussetzungen der Einsichtnahme von Straf- oder Untersuchungsgefangenen in die sie betreffenden Gesundheitsakten auseinandergesetzt haben, vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 - KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2007 - 2/5 Ws 700/06 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) -, jeweils juris.
  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07

    Untersuchungshaft: Anspruch auf Einsicht in die Krankenakte

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
    Eine Fortbildung des Rechts ist bereits deshalb nicht erforderlich, da sich mehrere obergerichtliche Entscheidungen nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 - NJW 1999, 1777 und vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, NJW 2006, 1116, die sich grundlegend mit der Frage der Einsichtnahme in Krankenunterlagen befassen, bereits ebenfalls mit der Frage und den Voraussetzungen der Einsichtnahme von Straf- oder Untersuchungsgefangenen in die sie betreffenden Gesundheitsakten auseinandergesetzt haben, vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 - KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2007 - 2/5 Ws 700/06 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) -, jeweils juris.
  • OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08

    Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf vollständige Akteneinsicht nach

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11
    Eine Fortbildung des Rechts ist bereits deshalb nicht erforderlich, da sich mehrere obergerichtliche Entscheidungen nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98 - NJW 1999, 1777 und vom 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 -, NJW 2006, 1116, die sich grundlegend mit der Frage der Einsichtnahme in Krankenunterlagen befassen, bereits ebenfalls mit der Frage und den Voraussetzungen der Einsichtnahme von Straf- oder Untersuchungsgefangenen in die sie betreffenden Gesundheitsakten auseinandergesetzt haben, vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - 2 VAs 7/07 - KG Berlin, Beschluss vom 05.09.2007 - 2/5 Ws 700/06 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 Ws 448/08 (Vollz) -, jeweils juris.
  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Die insoweit maßgeblichen Erwägungen lassen sich zumindest teilweise auf die Behandlung von Strafgefangenen übertragen (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 VAs 7/07 -, juris, Rn. 8 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2012 - III-1 Vollz (Ws) 653/11 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • OLG Hamm, 30.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 322/20

    Grundsätze des Rechts auf Einsicht in die eigene Patientenakte; Keine Pflicht zur

    Es ist zu besorgen, dass die Strafvollstreckungskammer im Anschluss an das Therapiezentrum die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2016 zu 2 BvR 1541/15, veröffentlicht bei juris) in Verbindung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Kammer IV, Urteil vom 28. April 2009 zu Bsw. 32881/04, Beschwerdesache K. H. u.a. gegen die Slowakei) bestehenden Grundsätze zur Gewährung von Einsicht in die (eigenen) Patienten- bzw. Krankenakten (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 und 3 MRVG NRW), denen sich der Senat wie auch die übrige obergerichtliche Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. Senat, Beschluss vom 23. Februar 2012 zu III-1 Vollz(Ws) 653/11, veröffentlich bei juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2015 zu 2 Ws 387/15 (Vollz), veröffentlicht bei juris), verkannt hat, wie im Rahmen der Begründetheit (nachfolgend unter 2.) weiter ausgeführt wird.

    Dies gilt angesichts des besonderen Machtgefälles insbesondere auch dann, wenn der Patient im Straf- oder - wie hier - im Maßregelvollzug untergebracht ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2016 zu 2 BvR 1541/15, zitiert nach juris Rn. 19; Senat, Beschluss vom 23. Februar 2012 zu III-1 Vollz(Ws) 653/11, zitiert nach juris Rn. 17 ff.).

    Zu Einschränkungen dieses vollumfänglichen Einsichtsrechts können allenfalls noch gewichtige Interessen der behandelnden Ärzte führen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Februar 2012 zu III-1 Vollz(Ws) 653/11, zitiert nach juris Rn. 29), die vorliegend weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich sind.

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