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   OLG Hamm, 22.08.1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96   

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OLG Hamm, 22.08.1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96 (https://dejure.org/1996,5266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96 (https://dejure.org/1996,5266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96 (https://dejure.org/1996,5266)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 63
  • StV 1997, 32
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Es kann offen bleiben, ob Grundrechte des Beschwerdeführers bereits dadurch verletzt sind, dass das Landgericht seiner Prüfung eine im gerichtlichen Verfahren ausgewechselte Begründung der Justizvollzugsanstalt für ihren ablehnenden Bescheid zugrundegelegt und damit ein im gerichtlichen Verfahren nicht mehr zulässiges Nachschieben von Ermessensgründen hingenommen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96 -, StV 1997, S. 32 ; OLG Hamburg, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 Vollz (Ws) 34/08 -, juris, Rn. 21 ff.; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 11 Rn. 18; Kamann/Volckart, in: Feest, AK-StVollzG, 5. Aufl. 2006, § 115 Rn. 53; Schuler/Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl. 2009, § 115 Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Es kann offen bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit es sich hier um ein im gerichtlichen Verfahren nicht mehr zulässiges Nachschieben von Ermessenserwägungen handelte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96 -, StV 1997, S. 32 f.; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Auflage 2008, § 11 Rn. 18; Kamann/Volckart, in: Feest, AK-StVollzG, 5. Auflage 2006, § 115 Rn. 53; Schuler, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, § 115 Rn. 4 m.w.N. aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 09.11.2023 - 1 Vollz 356/23

    Erledigung; Besitzes und Nutzung eigener elektronischer Geräte im Maßregelvollzug

    Würden solche Gründe im Nachhinein im gerichtlichen Verfahren noch geltend gemacht werden können, würde möglicherweise sich nicht nur der Charakter der ursprünglichen Entschließung im gerichtlichen Verfahren ändern; es würde auch das Ergebnis einer neuen Abwägung mit neuen Faktoren an die Stelle der beantragten Abwägung gesetzt (OLG Koblenz NStZ 1981, 495; OLG Frankfurt ZfStrVo 1982, 309; NStZ 1982, 349; ZfStrVo 1987, 111; OLG Stuttgart ZfStrVo 2002, 56; OLG Zweibrücken, Beschl. vom 12.5.2017 - 1 Ws 235/16 Vollz = FS 2018, 86; vgl. auch OLG Koblenz ZfStrVo 1982, 123; OLG Frankfurt NStZ 1986, 240; OLG Hamm StV 1997, 32; Laubenthalt in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Auflage § 115 Rn. 4f).
  • KG, 06.02.2006 - 5 Ws 573/05

    Strafvollzug: Anforderungen an die inhaltliche Begründung eines Vollzugsplans

    a) Die Strafvollstreckungskammer hat zwar zu Recht angenommen, daß dem Anstaltsleiter bei der Aufstellung der Vollzugsplanfortschreibung hinsichtlich der Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Mißbrauchsgefahr ein Beurteilungsspielraum zusteht und die gerichtliche Nachprüfung darauf beschränkt ist, ob er dessen Grenzen eingehalten und den Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt hat (vgl. BGHSt 30, 320 = NJW 1982, 1057; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 63).

    Genügt die Begründung einer Ermessensentscheidung nicht den Anforderungen, die das Gesetz an sie stellt, darf sie im gerichtlichen Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG nicht mehr nachgeschoben werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 63; Arloth/ Lückemann, StVollzG, § 115 Rdn. 4 mit weit.

  • KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15

    Anforderungen an Vollzugsplan, Voraussetzungen für Vollzugslockerungen

    Genügt die Begründung einer Ermessensentscheidung nicht den Anforderungen, die das Gesetz an sie stellt, darf sie im gerichtlichen Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG nicht mehr nachgeschoben werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 63; Senat, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 5 Ws 573/05 Vollz).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2021 - V 4 Ws 32/21

    Zulassung einer entfernt liegenden Beschäftigung einer Gefangenen als

    Die Antragsgegnerin kann ihre (unzureichenden) Erwägungen aus dem Vollzugsplan im gerichtlichen Verfahren nicht mehr ergänzen oder auf neue Argumente stellen (OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 63; Euler in BeckOK Strafvollzugsrecht Bund, 19. Edition 1. August 2020, § 115 StVollzG Rn. 18).
  • OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07

    legung; Entscheidung; Überprüfbarkeit

    Infolgedessen ist es auch nicht seine Aufgabe, Tatsachen selbst zu ermitteln, welche die angefochtene Entscheidung rechtfertigen könnten, von der Vollzugsbehörde aber bisher nicht berücksichtigt worden sind (BGHSt 30, 320; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur NStZ-RR 1997, 63).
  • LG Hagen, 08.12.2015 - 62 StVK 54/15

    Beantragung die Aufhebung der Maßregel der Unterbringung in einer

    Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, darf die Kammer nicht von sich aus Tatsachen ermitteln, welche die getroffene Entscheidung rechtfertigen könnten, die von dem Antragsgegner jedoch nicht ermittelt wurden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1996, 1 Vollz (Ws) 83/96, NStZ-RR 1997, 63).
  • OLG Nürnberg, 18.01.2011 - 1 Ws 151/11

    Gewährung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) bei langjährig Inhaftierten;

    Auch kann sie nicht den Mangel des fehlenden Verwaltungsermessens durch eigene Ermessensausübung beheben (BVerfG, Beschluss vom 5.8.2010 - 2 BvR 729/08, Rdn. 36 unter Hinweis auf OLG Hamm, StV 1997, 32 ; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 11. Aufl., § 115 Rdn. 20 f. m.w.N.).
  • OLG Celle, 30.08.2021 - 3 Ws 217/21

    Formelle Anforderungen an Inhalt des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer;

    Fehlerhaft, weil nicht ausreichend, sind derartige Erwägungen dann, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen tatsächlichen Grundlagen beruhen (OLG Karlsruhe, ZfstrVo 2002, 377; OLG Nürnberg, NStZ 1998, 2 1015), oder wenn nicht alle für die Abwägung relevanten Aspekte einbezogen wurden (OLG Hamm NStZ-RR 1997, 63 [OLG Hamm 22.08.1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96] ).
  • OLG Hamm, 09.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 643/08

    Anhörung von Anstaltsbediensteten und Gefangenen einer Vollzugsanstalt aufgrund

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2001 - 2 Ws 330/00

    Zur Ermessensentscheidung über die Zulassung eines ehrenamtlichen

  • LG Aachen, 16.08.2021 - 33a StVK 480/21

    Haft; Strafvollzug; Unschuldsvermutung; mit Strafbezug; ohne Strafbezug;

  • OLG Nürnberg, 18.07.2011 - 1 Ws 151/11

    Strafvollzug: Prüffähige Ausgangsentscheidung der JVA bei gerichtlichen

  • OLG Koblenz, 07.07.2020 - 4 Ws 342/20

    Unrechtmäßigkeit eines generellen Verbots zum Erwerb von Rasierklingen

  • OLG Hamm, 25.09.2023 - 1 Vollz 340/23
  • KG, 27.02.2014 - 2 Ws 55/14

    Widerruf von Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • LG Regensburg, 28.02.2022 - SR StVK 131/19

    Bestätigung der Ablehnung der Teilnahme an einem Interview

  • LG Arnsberg, 17.07.2023 - 2 StVK 1342/23
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